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Papst O-Ton in Rundfunk Werbung rechtlich bedenklich?

Dies ist eine Diskussion zu Papst O-Ton in Rundfunk Werbung rechtlich bedenklich? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 02.02.2007, 11:44
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Papst O-Ton in Rundfunk Werbung rechtlich bedenklich?

Kann es urheberrechtlich bzw. medienrechtlich bedenklich werden einen O-Ton aus einer Predigt des Papstes als Aufhänger für eine Rundfunkwerbung zu verwenden? Angedacht hatte man einen Spot für eine Reise zu einer Papstaudienz. Ist der Papst eine Person des öffentlichen Lebens von dem man Bilder und auch O-Töne verwenden darf? Oder wäre so etwas urheberrechtlich/medienrechtlich bedenklich -abmahnbar???

Es wäre toll, wenn ich ein paar Meinungen zu diesem Thema bekommen könnte. (mit Verweis auf die anwendbaren Normen wäre noch schöner

Vielen Dank
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Alt 02.02.2007, 14:31
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AW: Papst O-Ton in Rundfunk Werbung rechtlich bedenklich?

Warum nicht einfach mal bei der Präfektur des Päpstlichen Hauses nachfragen?
Die sollten es wissen.
Tel. +39.06.69884857 Fax +39.06.69885863
Zitat:
Zitat von Reisepingu
Ist der Papst eine Person des öffentlichen Lebens von dem man Bilder und auch O-Töne verwenden darf?
Sicherlich ist der Papst ein Person der Zeitgeschichte. Fraglich ist eher, der Zweck, für den die O-Töne benutzt werden sollen. Hierzu könnte OLG München, 23.10.1997, 6 U 3117/96 interessant sein.



Malti
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Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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