Dies ist eine Diskussion zu MySpace / Foren und Medienrecht innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| MySpace / Foren und Medienrecht folgender Fall: Person A und Person B sind bei MySpace angemeldet. Im Forum vom MySpace wird von A, B eine Motivation einer Handlung unterstellt. B findet auf A´s Fotoalben seiner MySpace-seite ein leicht modifiziertes (einfügen eines anden neutralen Hintergrunds) Poraitfoto von A, welches auch als Avatar von A dient, welches den Vorwurf, von A widerum sehr passend widerspiegelt. B postet dieses Foto, mit einem Text, der sich im Forum auf die Unerstellung von A bezieht. A droht nun mit löschung des Accounts von B. meine Fragen: wird ein MySpace Nutzer, der Seine Fotos für jeden Nutzer von MySpace veröffentlicht, nach Medienrecht zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" bzw. sogar zum Teil auch "absoluten P.d.Z."? Wäre also nach Medienrecht 7.2 Zitat:
Wenn nicht, wie muss man vorgehen, bzw. welche ansätze sind möglich, um sich vor einer Löschung des Accounts zu schützen? vielen Dank, Grüße |
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| AW: MySpace / Foren und Medienrecht Zitat:
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__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: MySpace / Foren und Medienrecht Zitat:
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Wenn User A z.B. als "Power-User" eine gewisse Bedeutung in einem Forum spielt, dort z.B. jeden Tag diverse Beiträge postet, sich engagiert usw. - dann würde ich den A in diesem Zusammenhang in der Tat als "Person der Zeitgeschichte" ansehen. Ich könnte mir dann vorstellen, daß sein Abbild in diesem Zusammenhang durchaus veröffentlicht werden darf. Davon unberührt bleiben aber die Rechte des Urhebers - selbst wenn das "Recht am eigenen Bild" des A einer Veröffentlichung im bestimmten Kontext nicht entgegenstünde, dann bleiben immer noch die Rechte des Urhebers des Fotos, und ohne dessen Erlaubnis darf das Foto gar nicht veröffentlicht werden. Für die Rechtsprechung ist das m.W. noch Neuland, aber rechtssystematisch liegt es m.E. nahe, eine "virtuelle Community" genauso zu behandeln wie z.B. eine reale Gemeinde. Und wenn man den Chef der örtlichen Feuerwehr im Gemeindeblatt mittels Bild zeigen darf, weil der in bestimmten Zusammenhängen eine relative Person der Zeitgeschichte ist - warum sollte vergleichbares dann eigentlich nicht auch für eine WWW-Community gelten? Man kann sich jedenfalls nicht erst weit aus dem Fenster hängen und anschließend verlangen "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"... Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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