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MySpace / Foren und Medienrecht

Dies ist eine Diskussion zu MySpace / Foren und Medienrecht innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 17:14
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MySpace / Foren und Medienrecht

hallo,

folgender Fall:
Person A und Person B sind bei MySpace angemeldet.
Im Forum vom MySpace wird von A, B eine
Motivation einer Handlung unterstellt.
B findet auf A´s Fotoalben seiner MySpace-seite
ein leicht modifiziertes (einfügen eines anden neutralen Hintergrunds) Poraitfoto von A, welches auch als Avatar von A dient, welches den Vorwurf, von A widerum sehr passend widerspiegelt.
B postet dieses Foto, mit einem Text, der sich im Forum auf die
Unerstellung von A bezieht.
A droht nun mit löschung des Accounts von B.

meine Fragen:
wird ein MySpace Nutzer, der Seine Fotos für jeden Nutzer von MySpace
veröffentlicht, nach Medienrecht zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" bzw. sogar zum Teil auch "absoluten P.d.Z."?

Wäre also nach Medienrecht 7.2
Zitat:
Einschränkungen der Abbildungsfreiheit ergeben sich bei den relativen Personen der Zeitgeschichte aus dem Ereignisbezug und der Aktualität. Demzufolge sind solche Abbildungen unzulässig, die thematisch und zeitlich nicht im Zusammenhang mit dem zeitgeschichtlichen Ereignis stehen, durch das die entsprechende Person öffentlich bekannt geworden ist. Dieser Zusammenhang muß jedoch nicht notwendigerweise unmittelbar aus dem Bild selbst hervorgehen. Vielmehr genügt es, wenn ein zum Bild gehöriger Text diese Klammerfunktion erfüllt und dadurch der Bezug zum zeitgeschichtlichen Vorgang deutlich wird. Wichtig ist diese Differenzierung für die Veröffentlichung von Portraitfotos. Sind auf dem Bildnis jedoch weitergehende Zusammenhänge dargestellt, müssen auch diese einen zeitgeschichtlichen Ereignisbezug aufweisen
die Handlung von B (das Posten des Portaitfotos von A im Zusammenhang zu A seiner Unterstellung) auch ohne A`s Zustimmung rechtens?

Wenn nicht, wie muss man vorgehen, bzw. welche ansätze sind möglich, um sich vor einer Löschung des Accounts zu schützen?

vielen Dank, Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 17:52
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AW: MySpace / Foren und Medienrecht

Zitat:
Zitat von abkha
hallo,

folgender Fall:
Person A und Person B sind bei MySpace angemeldet.
Im Forum vom MySpace wird von A, B eine
Motivation einer Handlung unterstellt.
B findet auf A´s Fotoalben seiner MySpace-seite
ein leicht modifiziertes (einfügen eines anden neutralen Hintergrunds) Poraitfoto von A, welches auch als Avatar von A dient, welches den Vorwurf, von A widerum sehr passend widerspiegelt.
B postet dieses Foto, mit einem Text, der sich im Forum auf die
Unerstellung von A bezieht.
A droht nun mit löschung des Accounts von B.

meine Fragen:
wird ein MySpace Nutzer, der Seine Fotos für jeden Nutzer von MySpace
veröffentlicht, nach Medienrecht zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" bzw. sogar zum Teil auch "absoluten P.d.Z."?
Wenn es noch viel Wirbel gibt, dann vielleicht relative P. d. Z., aber eine absolute sicher nicht.

Zitat:
Wäre also nach Medienrecht 7.2

die Handlung von B (das Posten des Portaitfotos von A im Zusammenhang zu A seiner Unterstellung) auch ohne A`s Zustimmung rechtens?
Du meinst bestimmt das Recht am eigenen Bild? Da sagt das KUrhG:

Zitat:
§ 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Darüber hinaus kann das Einstellen eines Bildes in anderem Kontext unter Umständen auch Straftatbestände wie Beleidigung erfüllen.

Zitat:
Wenn nicht, wie muss man vorgehen, bzw. welche ansätze sind möglich, um sich vor einer Löschung des Accounts zu schützen?
Das sollte B myspace fragen. Die haben auch AGB.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 04.09.2009, 20:56
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AW: MySpace / Foren und Medienrecht

Zitat:
Zitat von abkha
B findet auf A´s Fotoalben seiner MySpace-seite
ein leicht modifiziertes (einfügen eines anden neutralen Hintergrunds) Poraitfoto von A, welches auch als Avatar von A dient, welches den Vorwurf, von A widerum sehr passend widerspiegelt.
B postet dieses Foto, mit einem Text, der sich im Forum auf die
Unerstellung von A bezieht.
Das ist eine Urheberrechtsverletzung. Dagegen kann sich der Urheber (Fotograf) des Fotos.

Zitat:
A droht nun mit löschung des Accounts von B.
Ist A denn Chef von MySpace???

Zitat:
wird ein MySpace Nutzer, der Seine Fotos für jeden Nutzer von MySpace
veröffentlicht, nach Medienrecht zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" bzw. sogar zum Teil auch "absoluten P.d.Z."?
Kommt auf die Person an...

Wenn User A z.B. als "Power-User" eine gewisse Bedeutung in einem Forum spielt, dort z.B. jeden Tag diverse Beiträge postet, sich engagiert usw. - dann würde ich den A in diesem Zusammenhang in der Tat als "Person der Zeitgeschichte" ansehen. Ich könnte mir dann vorstellen, daß sein Abbild in diesem Zusammenhang durchaus veröffentlicht werden darf.

Davon unberührt bleiben aber die Rechte des Urhebers - selbst wenn das "Recht am eigenen Bild" des A einer Veröffentlichung im bestimmten Kontext nicht entgegenstünde, dann bleiben immer noch die Rechte des Urhebers des Fotos, und ohne dessen Erlaubnis darf das Foto gar nicht veröffentlicht werden.

Für die Rechtsprechung ist das m.W. noch Neuland, aber rechtssystematisch liegt es m.E. nahe, eine "virtuelle Community" genauso zu behandeln wie z.B. eine reale Gemeinde. Und wenn man den Chef der örtlichen Feuerwehr im Gemeindeblatt mittels Bild zeigen darf, weil der in bestimmten Zusammenhängen eine relative Person der Zeitgeschichte ist - warum sollte vergleichbares dann eigentlich nicht auch für eine WWW-Community gelten?

Man kann sich jedenfalls nicht erst weit aus dem Fenster hängen und anschließend verlangen "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass"...

Zitat:
Wäre also nach Medienrecht 7.2
Was ist denn "Medienrecht 7.2"???
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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