Dies ist eine Diskussion zu Musik Vertriebsvertrag innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Musik Vertriebsvertrag lg melli |
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| AW: Musik Vertriebsvertrag Hey Miss-Sugar, wir kennen uns da alle aus und freuen uns auf dein Problem. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Musik Vertriebsvertrag ok ich fange einfach mal an mein Problem zu schildern )Wir haben ein junges Label und waren auf der Suche nach einem Vertrieb unserer Platten...Nach langem hin und her haben wir einen Vertrieb gefunden und hatten uns auf eine gemeinsame "Zusammenarbeit"!!! gefreut und geeinigt... Leider mussten wir mit der Zeit feststellen, dass irgendwie keine Zusammenarbeit von Seiten des Vertriebes kam...Abrechnungen die monatlich zugestellt werden sollten kamen nicht und nach mehrmaligem hinterfragen per email und Telefon wurden wir entweder schroff in unsere Schranken gewiesen oder einfach ignoriert... Deshalb entschlossen wir uns dem Vertrieb per mail mitzuteilen dass wir uns nun selbst ertsmal um den Vertrieb kümmern werden,da Sie das ja irgendwie nicht hinbekommen haben...wir mussten mit den Platten und dem fälligen Geld ja arbeiten um weitere Platten auf den Markt zu bringen...auch auf diese mail kam mal wieder keine antwort und so entschlossen wir uns die nächste platte bei einem anderen vertrieb rauszubringen...plötzlich konnte der erste vertrieb doch schreiben und telefonieren, aber nur um uns mitzuteilen dass wir einen Vertragsbruch begannen haben und wollten uns auf mehrere tausend euro verklagen...da aber die Platte (die wir bei dem neuen Vertrieb verkaufen wollten) noch nicht gepresst war entschlossen wir uns die platte nicht unter dem bekannten labelname herauszubringen sondern unter einem völlig neuem Namen...die platte hatte also nichts mit dem label zu tun mit dem vertrieb 1 einen vertrag hatte...da wir aber das logo unseres ersten namens dem zweiten vertrieb schon geschickt hatten (und das wohl auch schon wieder ein Vertragsbruch war) sollen wir tausend euro strafe bezahlen damit wir überhaupt irgendwann mal wieder an unser geld und vor allem unsere platten kommen...im vertrag war darüber nichts zu lesen....da wir in sowas noch sehr unerfahren waren und vorher die agb`s nicht gelesen hatten weil wir dachten es wird alles im vertrag festgehalten....kam uns nach lesen dieser dann das grauen...in den agb`s hat ein Label irgendwie null rechte sondern nur pflichten...darf es sein dass ein vertrieb solch agb`s aufstellen kann ??? ich gebe mal ein kurzes beispiel (name des Vertriebes nehme ich natürlich raus) "Labelabrechnungen werden laut Vertriebsvertrag immer bis spätestens 15. des folge Monats erstellt und an den Lieferant automatisch per Email versendet. Der Lieferant und die Firma ... Musicvertriebs GmbH sind sich darüber einig das es im Software technischen Bereich und bei der Zustellung von Email (z.B. durch Sam Filter) zu Zustellungs- Problemen kommen kann. Aus diesem Grund sollte bis spätestens 20. des jeweiligen folge Monats der Lieferant die nicht Zustellung oder die fehlerhafte Zustellung der Labelabrechnung nicht schriftlich per Einschreiben- Rückschein rügen so gilt die Labelabrechnung als zugestellt. Neuzusendung bzw. das neu erstellen alter Labelabrechnungen bedarf es seitens der ... Musicvertriebs GmbH großen Aufwand, daher werden pro neu generierter und zugesendeter Labelabrechnung 18,00 + der momentan gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer berechnet. Diese sind im voraus zu entrichten." Die ... Musicvertriebs GmbH erhält laut Vertriebs Vertrag pro zugesendeten Artikel 50 Promos (Freiexemplare). Sollte diese 50 Promos von der ...Musicvertriebs GmbH nicht benötigt werden, so ist die ... Musicvertriebs GmbH berechtigt von anderen Artikel mehr Promos (Freiexemplare) zu verwenden um die Freiexemplare wieder auszugleichen. DARF sowas sein??? Könenn die mit unseren bestellten und bezahlten Platten einfach sowas machen und gibt es irgendwelche möglichkeiten sich auch als Label zu schützen und sich zu wehren?? Ich habe dann versucht den Chef anzurufen und mit ihm zu reden...als ich anfangen wollte zu reden sprach er mir ständig ins wort und hörte mir gar nicht mehr zu..wir wollten das problem wie erwachsene lösen, aber dies war wohl nicht im sinne des netten herren...mein kollege rief daraufhin nochmals an und wurde erst einmal belehrt das doch dieses !********* (das war dann wohl mal ich)nie wieder in seinem vertrieb anrufen solle...mein kollege versuchte normal mit dem herren zu sprechen aber leider ohne erfolg... WAS können wir dagegen tun...in den agb`s hat wirklich nur der vertrieb rechte und wir nur pflichten...ist das gesetzlich richtig?? HILFE!!!!!! lg melli |
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| AW: Musik Vertriebsvertrag Hallo melli, wenn in den AGB als Form für Anmahnungen von Abrechnungen das Einschreiben genannt wird, dann kann ein Richter darüber urteilen, ob diese Klausel wirksam ist oder nicht (und deshalb eventuell die ganzen AGB nicht oder der ganze Vertrag). Das selbe sollte für die Kosten einer Zweitausfertigung der Abrechnungen gelten, also sowohl über deren Zulässigkeit als auch deren Höhe. "Das OLG München erklärte nunmehr Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Schlankheitsstudios für unwirksam." http://www.rechtsanwalt.com/171-1055...agb-unwirksam/ "Der BGH hat verschiedene Klauseln der AGBs für unzulässig erklärt, da diese zu unbestimmt, zu ungenau bzw. nicht konkret genug waren." http://www.digitalfernsehen.de/news/news_224665.html Scheut man den Rechtsweg, sollte man den Weg der Mediation gehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation Denn offensichtlich stimmt die Chemie zumindest zwischen zwei Vertragspartnern nicht. Ansonsten können Nutzungsverträge für Werke der Kunst zurückgezogen werden wegen Nicht-Ausübung udn wegen geänderter Gesinnung (bezüglich des Werkes): http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html Zum Recht auf Nachpressungen von Tonträgern vielleicht noch dieses: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42a.html Und was künftige Werke anbelangt, da kucke man mal in http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__40.html So, genug Lesestoff erstmal, denke ich, danke für die Mail, Gruß aus Berlin, Gerd |
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