Dies ist eine Diskussion zu Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Ist das eine Meinungsäußerung oder eine strafrechtlich relevante Verunglimpfung des deutschen Staates bzw. der involvierten Behörden? |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Meinungsäußerung. |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Habe ich auch angenommen - wegen des "offenbar", oder? |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Hi.... wäre auch ohne ""OFFENBAR"" noch eine freie Meinungsäußerung !!! Chris |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? @radiomann: Völlig richtig, für § 90a StGB reichte es noch nichtmal, wenn du schriebest, dass man in diesem verkackten Land als Urheber völlig rechtlos gestellt wird, weil sich nur millionenschwere Konzerne und Bonzen an den Früchten der eigenen Arbeit laben dürfen. Da musst du dich mehr anstrengen. |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Hätte ja sein können... Nachdem da mal so ein Theater war wegen irgendeiner Umdichtung der Deutschland-Hymne in der Zeitschrift "Plärrer". Ist schon geraume Zeit her. Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es der "Plärrer" war und Nürnberg oder irgendwo in der Gegend dort. Dass der Staat sich verunglimpft fühlte oder sowas in der Richtung. |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Allerdings finde ich, dass es nach einer Tatsachenbehauptung klingen würde, wenn man schreiben würde: "Ich besitze keine einklagbaren Rechte." Während das Wort "offenbar" das Ganze zu einer Meinungsäußerung macht. |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Hi... versteh ich nicht was du mit deinem ""offenbar"" hast.... Wenn ich sage "Ich habe keine einklagbaren Rechte" kann das doch auch einfach meine Meinung sein...!!! Chris |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? Ja, kann. Aber es klingt nach Behauptung, Feststellung, Überzeugung, Tatsache, |
| |||
| AW: Meinungsäußerung oder Verunglimpfung? ...während das Wörtchen "ooffenbar" eine Einschränkung bedeutet - nämlich Zweifel offenlässt, ob es sich tatsächlich so verhält. Während es ohne dieses einschränkende Wörtchen wie eine Tatsachenbehauptung klingt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verunglimpfung | Recht, Politik und Gesellschaft | 06.06.2009 15:17 |
| Forumsbeitrag: Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung; Schadensersatz? | Internetrecht | 28.05.2008 23:26 |
| Logo - Verunglimpfung möglich? | Markenrecht | 27.12.2007 17:52 |
| ist es verunglimpfung von religionssymbolen oder so? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.08.2007 17:22 |
| Freie Meinungsäußerung oder üble Nachrede? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.10.2006 20:33 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios