Dies ist eine Diskussion zu Mediennutzung für Marketingzweck innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Mediennutzung für Marketingzweck Ist es einer Firma untersagt zu Marketingzwecken CDs eines Musikstückes. (Im speziellen Fall einer konkreten Oper) zu erwerben (Zb. bei Amazon) und dieser dann als kostenlosen Einleger seiner Kundschaft zugänglich zu machen. (Zb. Als einelger in einem Exposé, oder als Werbegeschenk usw) Fallen extra Gebühren an? Kann man davon ausgehen ,dass Opern des 19. Jhd. GEMA frei sind? |
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| AW: Mediennutzung für Marketingzweck Zitat:
Normalerweise steht dieses Verbreitungsrechts nur dem Rechteinhaber zu. Hinsichtlich derjenigen Exemplare jedoch, die er selbst verbreitet hatte ( = die mit seiner Zustimmung - z.B. bei Amazon- verkauft wurden ), ist sein Verbreitungsrecht "erschöpft". Zitat:
Der Rechteinhaber darf ein Exemplar nur ein einziges mal durch Verbreiten "verwerten", etwa indem er es bei Amazon gegen Zahlung eines Kaufpreises erstmals "in den Verkehr" bringt. Anschließend darf dieses konkrete Exemplar beliebig oft, zu beliebigen Preisen weiterverkauft werden ( wobei die Erschöpfungsregelung für innereuropäisch abverkaufte Exemplare nur bei Weiterverbreitungshandlungen innerhalb der EU gilt). 11 |
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| AW: Mediennutzung für Marketingzweck Urheberrechtlich sollte das unproblematisch sein, aber es sollte vorher geprüft werden, ob es vielleicht irgendwelche markenrechtliche Hindernisse geben könnte. Das wird zwar eher unwahrscheinlich sein, ist aber nicht unmöglich - kommt letztlich auf den Inhalt der CD und den Zusammenhang der Sendung an, der sei beiliegt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Mediennutzung für Marketingzweck Zitat:
Das erinnert an die umgekehrte Konstellation: der BGH hatte für den Fall einer markenrechtlichen Erschöpfung des Kennzeichnungsrechts geurteilt, daß dann beim Weitervertrieb der Originalmarkenwaren auch unter Berufung auf ( behauptete ) Urheberrechte an der Gestaltung eines Waren-Behältnisses ( Parfum-Flakon ) nicht die Verwendung (selbsterstellter) Fotos des (angeblich) urheberrechtlich geschützten Flakons in der Weitervertriebswerbung untersagt werden könnte. 11 |
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| AW: Mediennutzung für Marketingzweck Zitat:
Oder so. Ich schrieb ja: eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, und man hat schon Pferde kotzen sehen, zumal im Markenrecht...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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