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Mediennutzung für Marketingzweck

Dies ist eine Diskussion zu Mediennutzung für Marketingzweck innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.09.2010, 11:41
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Mediennutzung für Marketingzweck

Schönen guten Tag

Ist es einer Firma untersagt zu Marketingzwecken CDs eines Musikstückes. (Im speziellen Fall einer konkreten Oper) zu erwerben (Zb. bei Amazon) und dieser dann als kostenlosen Einleger seiner Kundschaft zugänglich zu machen. (Zb. Als einelger in einem Exposé, oder als Werbegeschenk usw)
Fallen extra Gebühren an?

Kann man davon ausgehen ,dass Opern des 19. Jhd. GEMA frei sind?
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Alt 16.09.2010, 15:14
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AW: Mediennutzung für Marketingzweck

Zitat:
Zitat von ChimChimini Beitrag anzeigen
Ist es einer Firma untersagt zu Marketingzwecken CDs eines Musikstückes zu erwerben und diese dann als kostenlosen Einleger seiner Kundschaft zugänglich zu machen.
Die Handlungen der Firma stellen eine Nutzung des Werks der Musikkunst in Form des Verbreitens von (in CDs verkörperten) Vervielfältigungsstücken des Musikwerks dar, § 17 UrhG.

Normalerweise steht dieses Verbreitungsrechts nur dem Rechteinhaber zu. Hinsichtlich derjenigen Exemplare jedoch, die er selbst verbreitet hatte ( = die mit seiner Zustimmung - z.B. bei Amazon- verkauft wurden ), ist sein Verbreitungsrecht "erschöpft".

Zitat:
Fallen extra Gebühren an?
Nein.

Der Rechteinhaber darf ein Exemplar nur ein einziges mal durch Verbreiten "verwerten", etwa indem er es bei Amazon gegen Zahlung eines Kaufpreises erstmals "in den Verkehr" bringt. Anschließend darf dieses konkrete Exemplar beliebig oft, zu beliebigen Preisen weiterverkauft werden ( wobei die Erschöpfungsregelung für innereuropäisch abverkaufte Exemplare nur bei Weiterverbreitungshandlungen innerhalb der EU gilt).

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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 13:26
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AW: Mediennutzung für Marketingzweck

Urheberrechtlich sollte das unproblematisch sein, aber es sollte vorher geprüft werden, ob es vielleicht irgendwelche markenrechtliche Hindernisse geben könnte.

Das wird zwar eher unwahrscheinlich sein, ist aber nicht unmöglich - kommt letztlich auf den Inhalt der CD und den Zusammenhang der Sendung an, der sei beiliegt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 13:55
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AW: Mediennutzung für Marketingzweck

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Urheberrechtlich sollte das unproblematisch sein, aber es sollte vorher geprüft werden, ob es vielleicht irgendwelche markenrechtliche Hindernisse geben könnte. Das wird zwar eher unwahrscheinlich sein, ist aber nicht unmöglich
Unter welchen seltenen Umständen soll die hier geplante Verwendung der CD markenrechtlich untersagt werden können, wenn urheberrechtliche Verbreitungsrechte erschöpft sind?

Das erinnert an die umgekehrte Konstellation: der BGH hatte für den Fall einer markenrechtlichen Erschöpfung des Kennzeichnungsrechts geurteilt, daß dann beim Weitervertrieb der Originalmarkenwaren auch unter Berufung auf ( behauptete ) Urheberrechte an der Gestaltung eines Waren-Behältnisses ( Parfum-Flakon ) nicht die Verwendung (selbsterstellter) Fotos des (angeblich) urheberrechtlich geschützten Flakons in der Weitervertriebswerbung untersagt werden könnte.

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  #5 (permalink)  
Alt 18.09.2010, 02:28
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AW: Mediennutzung für Marketingzweck

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Unter welchen seltenen Umständen soll die hier geplante Verwendung der CD markenrechtlich untersagt werden können, wenn urheberrechtliche Verbreitungsrechte erschöpft sind?
Die CD ist die Bon-Jovi-CD von Pink Floyd, in Koproduktion mit VW als Werbung für den Golf herausgebracht, und Opel will sie als Werbung für den neuen Astra benutzen.

Oder so.

Ich schrieb ja: eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, und man hat schon Pferde kotzen sehen, zumal im Markenrecht...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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