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Media Group einfach so nennen?

Dies ist eine Diskussion zu Media Group einfach so nennen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 18:12
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Media Group einfach so nennen?

Angenommen Person A gründet ein Unternehmen, welches im Medien-Berich angesiedelt ist. Darf er sich dann einfach UnternehmenA Media Group nennen, oder ist die Bezeichnung Media Group an rechtliche Bedingungen geknüpft?
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 18:43
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AW: Media Group einfach so nennen?

Etwas vereinfacht gesagt: Die Firma des Kaufmanns darf nicht über die tatsächliche Größe oder Beschaffenheit des Unternehmens täuschen.

Wer z.B. nur einen 3,5t-Kleintransporter besitzt, darf sein Unternehmen nicht "Deutsche Möbelspedition GmbH" nennen - einen solchen Handelsregistereintrag würde das Registergericht verweigern.

"Media Group" erweckt m.E. den Eindruck, es handele sich um einen Verbund bzw. das Mutterunternehmen von mehreren Medien-Unternehmen.

Insofern würde ich damit rechnen, daß das Registergericht so einen Firmennamen ggf. ablehnt.

(Eine unzutreffende Firma kann außerdem unter Umständen von Wettbewerbern als "unlauterer Wettbewerb" abgemahnt werden.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 17:19
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AW: Media Group einfach so nennen?

Angenommen, besagtes Unternehmen ist eine Gbr. Eine Gbr muss sich nicht ins Handelsregister eintragen. Kann dort dieser Name immer noch für Probleme sorgen?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 00:10
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AW: Media Group einfach so nennen?

Ja. Das steht oben im letzten Satz in Klammern.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 12.12.2011, 03:08
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AW: Media Group einfach so nennen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
"Deutsche Möbelspedition GmbH" nennen - einen solchen Handelsregistereintrag würde das Registergericht verweigern.
Nur offensichtlich irreführenden Angaben würde z.B. das Registergericht Hamburg die Eintragung verweigern, wenn dort etwa "Augsburger Möbeltransporte KG" eingetragen werden soll.

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  #6 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 13:13
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AW: Media Group einfach so nennen?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
"Deutsche Möbelspedition GmbH" nennen - einen solchen Handelsregistereintrag würde das Registergericht verweigern.
Nur offensichtlich irreführenden Angaben würde z.B. das Registergericht Hamburg die Eintragung verweigern
Ja - und das wäre irreführend, die "Ein-Kleinlaster-Spedition" "Deutsche Möbelspedition" zu nennen. Es gibt zahlreiche Beispiele, wo Registergerichte eine Bezeichnung "Deutsche..." abgelehnt haben, weil die bundesweite Bedeutung des Unternehmens fehlte. (Ich hatte mal mit einem davon persönlich zu tun...)

Zitat:
wenn dort etwa "Augsburger Möbeltransporte KG" eingetragen werden soll.
Das wiederum geht ohne weiteres, wenn das in Hamburg ansässige Unternehmen in Augsburg Möbeltransporte durchzuführen gedenkt und dies glaubhaft machen kann.

Ich kann ja auch in München eine "Hamburger Hafenimmobilien-Verwaltungs GmbH" gründen und im Münchner Handelsregister eintragen lassen, wenn der Unternehmenssitz nun mal in München ist, der Unternehmenszweck aber die Verwaltung von Immobilien im Hamburger Hafen. Kein Problem.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 14:12
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AW: Media Group einfach so nennen?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
J[ Es ] wäre irreführend, die "Ein-Kleinlaster-Spedition" "Deutsche Möbelspedition" zu nennen.
§ 18 HGB
Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.


Die Angabe "Deutsche" ist nicht geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise ( sofern es Verbraucher sind: den maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ) über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.

Zitat:
Zitat:
wenn in Hamburg etwa "Augsburger Möbeltransporte KG" eingetragen werden soll.
Das wiederum geht ohne weiteres, wenn das in Hamburg ansässige Unternehmen in Augsburg Möbeltransporte durchzuführen gedenkt und dies glaubhaft machen kann.
Bei einem in Hamburg ansässigen Möbeltransportunternehmen ist die Angabe "Augsburger" geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise über geschäftliche Verhältnisse wie etwa den Firmensitz irreführen zu können. Und für Verbraucher dürfte es bei einem Möbeltransportunternehmen wesentlich sein, wo es ansässig ist. Die Irreführungseignung ist auch offensichtlich.

Zitat:
Ich kann ja auch in München eine "Hamburger Hafenimmobilien-Verwaltungs GmbH" gründen und im Münchner Handelsregister eintragen lassen, wenn der Unternehmenssitz nun mal in München ist, der Unternehmenszweck aber die Verwaltung von Immobilien im Hamburger Hafen.
Vermutlich rechnen die Eigentümer von Immobilien im Hamburger Hafengebiet, die an Verwaltungsdienstleistungen interessiert sind, den Firmensitz eines Verwaltungsunternehmens eher zu den unwesentlichen Geschäftsverhältnissen - und selbst wenn die angesprochenen ( kaufmännischen ) Verkehrskreise den Ort des Firmensitzes einer Verwaltungsgesellschaft für wesentlich halten sollten, so ist in jenen Zirkeln eine von der Angabe "Hamburger" ausgehende Irreführungsgefahr ziemlich ausgeschlossen.

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  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 13:01
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AW: Media Group einfach so nennen?

Zitat:
Zitat von once Beitrag anzeigen
§ 18 HGB
Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.


Die Angabe "Deutsche" ist nicht geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise ( sofern es Verbraucher sind: den maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ) über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irrezuführen.
Das sehen viele Registergerichte nur eben völlig anders.

Unter anderem eines, bei dem ich mal eine GmbH eintragen lassen wollte. Unser Anwalt hatte gewarnt, und gemeint "Versuchen Sie's". Die Ablehnung anzufechten haben wir uns dann verkniffen, nachdem wir die Anzahl von entsprechenden erfolgreichen Ablehnungen diverser Registergerichte gesehen haben, die unser Anwalt mal kurz rausgesucht hatte.

"Die Firmenbezeichnung 'Deutsche ...' ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, ein Unternehmen sei bundesweit tätig und habe daher auch eine entsprechende Größe und wirtschaftliche Bedeutung."

So oder so ähnlich lautet regelmäßig die Begründung der Ablehnung durch das Registergericht. Ist so. Kann ich nix für.

Zitat:
Bei einem in Hamburg ansässigen Möbeltransportunternehmen ist die Angabe "Augsburger" geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise über geschäftliche Verhältnisse wie etwa den Firmensitz irreführen zu können. Und für Verbraucher dürfte es bei einem Möbeltransportunternehmen wesentlich sein, wo es ansässig ist. Die Irreführungseignung ist auch offensichtlich.
Nach Ansicht der Registergerichte ist das aber nun mal völlig anders. Kann ich nix für.

Das Beispiel der in Hamburg registrierten "Augsburger Möbeltransporte GmbH" stammt übrigens aus einem von mir 1977 oder 1978 besuchten Juraseminar, wo diese Firma als - leibhaftiges, echtes - Beispiel angeführt wurde. Die gibt's - oder gab's, keine Ahnung - nämlich wirklich. (Ich fand das Beispiel ungemein plakativ und eingängig, und hab's deshalb nie wieder vergessen; aber es war natürlich eine GmbH und keine KG, sonst müsste ja der Name des Komplementärs im Firmennamen stehen...)
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