Dies ist eine Diskussion zu Media Group einfach so nennen? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Media Group einfach so nennen? |
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| AW: Media Group einfach so nennen? Etwas vereinfacht gesagt: Die Firma des Kaufmanns darf nicht über die tatsächliche Größe oder Beschaffenheit des Unternehmens täuschen. Wer z.B. nur einen 3,5t-Kleintransporter besitzt, darf sein Unternehmen nicht "Deutsche Möbelspedition GmbH" nennen - einen solchen Handelsregistereintrag würde das Registergericht verweigern. "Media Group" erweckt m.E. den Eindruck, es handele sich um einen Verbund bzw. das Mutterunternehmen von mehreren Medien-Unternehmen. Insofern würde ich damit rechnen, daß das Registergericht so einen Firmennamen ggf. ablehnt. (Eine unzutreffende Firma kann außerdem unter Umständen von Wettbewerbern als "unlauterer Wettbewerb" abgemahnt werden.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Media Group einfach so nennen? Angenommen, besagtes Unternehmen ist eine Gbr. Eine Gbr muss sich nicht ins Handelsregister eintragen. Kann dort dieser Name immer noch für Probleme sorgen? |
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| AW: Media Group einfach so nennen? Ja. Das steht oben im letzten Satz in Klammern. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Media Group einfach so nennen? Zitat:
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| AW: Media Group einfach so nennen? Zitat:
)Zitat:
Ich kann ja auch in München eine "Hamburger Hafenimmobilien-Verwaltungs GmbH" gründen und im Münchner Handelsregister eintragen lassen, wenn der Unternehmenssitz nun mal in München ist, der Unternehmenszweck aber die Verwaltung von Immobilien im Hamburger Hafen. Kein Problem.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Media Group einfach so nennen? Zitat:
Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist. Die Angabe "Deutsche" ist nicht geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise ( sofern es Verbraucher sind: den maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher ) über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irrezuführen. Zitat:
Zitat:
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| AW: Media Group einfach so nennen? Zitat:
Unter anderem eines, bei dem ich mal eine GmbH eintragen lassen wollte. Unser Anwalt hatte gewarnt, und gemeint "Versuchen Sie's". Die Ablehnung anzufechten haben wir uns dann verkniffen, nachdem wir die Anzahl von entsprechenden erfolgreichen Ablehnungen diverser Registergerichte gesehen haben, die unser Anwalt mal kurz rausgesucht hatte. "Die Firmenbezeichnung 'Deutsche ...' ist geeignet, den Eindruck zu erwecken, ein Unternehmen sei bundesweit tätig und habe daher auch eine entsprechende Größe und wirtschaftliche Bedeutung." So oder so ähnlich lautet regelmäßig die Begründung der Ablehnung durch das Registergericht. Ist so. Kann ich nix für. Zitat:
Das Beispiel der in Hamburg registrierten "Augsburger Möbeltransporte GmbH" stammt übrigens aus einem von mir 1977 oder 1978 besuchten Juraseminar, wo diese Firma als - leibhaftiges, echtes - Beispiel angeführt wurde. Die gibt's - oder gab's, keine Ahnung - nämlich wirklich. (Ich fand das Beispiel ungemein plakativ und eingängig, und hab's deshalb nie wieder vergessen; aber es war natürlich eine GmbH und keine KG, sonst müsste ja der Name des Komplementärs im Firmennamen stehen...)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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