Dies ist eine Diskussion zu Massenmedien und Machtorgane in Deutschland innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| ich schreibe einen Vortrag über Beziehungen zwischen den Machtorganen und den Medien in Deutschland. Ich habe im Internet das Bundesgrundgesetz und einige Landesgesetze gelesen, konnte aber nirgendwo Information zu den folgenden Fragen finden:
Ich bin schon ein bisschen verzweifelt. Könnten Sie mir bitte helfen? Wie heißen in Deutschland ein Gesetz oder eine Verordnung, welche solche Fälle regeln? Ich danke Ihnen im Voraus Alexander |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Die Antworten auf deine Fragen findest du in Kommentierungen zum Art. 5 GG und den entsprechenden Urteilen des BVerfG. Also Bspw. die Rundfunkurteile. Das ist natürlich ne ganze Menge, was man da zu lesen findet, daher mal ein klitzekleiner Anstoß: - Der Rundfunkfreiheit ist hier zu Lande eine "dienen Freiheit" - generell haben wir hier das Gebot der Staatsferne des Rundfunks- das bezieht sich auf alle Gewalten - Staatsferne gilt auch hinsichtlich der Finanzierung (wenn das was mit deiner zweiten Frage zu tun hat, die ich ehrlich gesagt nicht verstehe) Mit diesen "Stichworten" kannst du dich sicherlich unter Zuhilfenahme von google oder Wikipedia erstmal in den Grundzügen belesen. Wenn du es ausführlich haben willst: Der Bonner Kommentar zum Grundgesetz hat wirklich sehr viel zum Thema (ich glaub das waren so 10cm dicke nur für die Kommentierung der Rundfunkfreiheit) ![]() Du kannst auch mal nach "Medienbeteiligung politischer Parteien" googeln. Da gibts irgendwo im Netz ne Arbeit zu, die ganz passabel ist (also ich glaub auf Presseorgane war die bezogen, Frankfurter Rundschau war das glaub ich). |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Vielen Dank für deine Hilfe, ich habe schon mit den von dir gegebenen Stichbegriffen ein bisschen gegoogelt, und glaube, dass ich jetzt eine richtige Suchrichtung haben werde. Zitat:
Ein exekutives bzw. gesetzgebendes Machtorgan darf in Russland Verträge mit privaten Zeitungen (bzw. mit privaten Rundfunkanstalten) abschließen und diesen Massenmedien Geld aus dem Haushalt bezahlen, damit diese Massenmedien Öffentlichkeit über die Tätigkeit dieses Organes informieren. Es heißt „Verträge für Informationsbetreuung“. Deshalb wollte ich mit meiner zweiten Frage fragen, ob die deutschen Machtorgane auch so was ähnliches dürfen? |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Das ist schon ein wenig speziell... Aber bekannt sind ja hier diese TV-Duelle zwischen den Kanzlerkandidaten. Nun weiß ich nat. nicht, wie man dies herleitet, gerade vor dem Hintergrund der Staatsferne. Sicherlich ist da die "dienende Freiheit" auch wieder mit von der Partie ![]() Das die ganze Geschichte mit der Staatsferne so ist, wie sie ist liegt- wie könnte es auch anders sein- am bösen 3. Reich. Da wusste man ja auch, wie Propaganda massentauglich funktioniert. Soll eben jetzt alles anders sein (ohne Wertung)... |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Wenn man eine Ahnung davon haben möchte, wann und wie der Staat in D. ein Massenmedium gründen darf, lese man die Geschichte des ZDF. Ob Sender heute für Geld von der Regierung mehr über die Regierung berichten dürfen oder müssen? In D. nicht! Typisch dafür ist die Bundespressekonferenz, die nicht von der Regierung veranstaltet und finanziert wird, sondern von der Presse. Indirekt und informell entstehen aber schon Abhängigkeiten zwischen den Massenmedien und den "anderen" drei Organen der öffentlichen Gewalt. Nur eben nicht formal, wie anscheinend bzw. offensichtlich in R., wo es ja sogar zu Willkür und Gewalt gegen die Pressefreiheit kommen soll. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Vielen Dank für Ihre Information. Ich habe von Ihnen wirklich viel zum Thema meines Vortrages erfahren. Ohne Ihre Unterstützung war es für mich sehr kompliziert gewesen, im Internet etwas zu finden, weil unsere rechtlichen Systeme ziemlich unterschiedlich sind. |
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| AW: Massenmedien und Machtorgane in Deutschland Ist das Bundesgesetzblatt ein "Massenmedium"? Sind die Broschüren der "Bundeszentrale für politische Bildung" "Massenmedien"? Es gab die Wochenzeitung "Das Parlament" - vis 2000 herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung. Alle deutschen Landtage haben von ihnen selbst bzw. ihren Pressestellen herausgegebene Zeitschriften. Viele Landesministerien bringen teure Zeitschriften heraus, in denen sie über ihre segensreiche Tätigkeit berichten. Das Bundesverteidigungsministerium hat die Zeitschrift "Y" - an jedem gutsortierten Kiosk zu kaufen. Insofern: ja, ich kann keinen Grund erkennen, warum ein Ministerium oder ein Parlament keine Zeitung herausgeben sollte. Bei Fernseh- und Radiosendern sieht das anders aus. "Staatsfernsehen" ist nur zulässig, wenn es ausreichend als "öffentlich-rechtlich" getarnt wird. Zitat:
Bundes- und Landesregierungen schalten außerdem des öfteren Anzeigen, um Bürger zu informieren - über neue Gesetze, die Abwrackprämie, was auch immer. Wenn sich Zeitungen für "Berichterstattung" bezahlen lassen, wäre das zumindest ein Verstoß gegen die (unverbindlichen) Richtlinien des Deutschen Presserates. "Staatliche PR" geht aber immer genauso wie "private PR". Das Bundespresseamt abonniert übrigens die Dienste der in Deutschland tätigen Nachrichtenagenturen - allerdings nicht, damit die mehr über die Regierung berichten, sondern um besser und schneller informiert zu sein, was auf der Welt so passiert.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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