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Low Budget US Film von 1997 : Als umgeschriebenes Theaterstück erlaubt ?

Dies ist eine Diskussion zu Low Budget US Film von 1997 : Als umgeschriebenes Theaterstück erlaubt ? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2011, 23:47
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Low Budget US Film von 1997 : Als umgeschriebenes Theaterstück erlaubt ?

Hallo,

wir sind eine Amateurtheatergruppe und möchten einen kanadischen SciFi Film von 1997 in ein Theaterstück umschreiben und aufführen.

Der Ursprungsfilm war eine Low Budget Produktion von 1997 über keins der grossen Studios sondern über kanadische Filmförderung und es gibt bislang weltweit keine Theaterversion davon.

Das Film-Drehbuch ist auch nicht verfügbar, wir haben die Dialoge vom Film einfach abgeschrieben und bauen sie textlich fürs Theater stark um.

Wir haben versucht, den Regisseur und Mitautor des Films zu erreichen, er hat aber (Internetrecherche) weder eine offizielle Mailadresse noch einen öffentlich verfügbaren Agenten, den wir um Erlaubnis fragen könnten.

Unsere Frage ans Forum:
Nach menschlichem Ermessen :
Ist es juristisch verboten in Deutschland einen US/Can (!)-Filmdialogtext abzutippen und daraus abgewandelt und verändert ein (Amateur) Theaterstück zu schreiben und dies aufzuführen ?

Wer könnte uns ggf. verklagen ?
Der Autor aus USA ?
Hat der überhaupt Rechte an dem Stück, was wir selbst für die Bühne geschrieben haben ?
Was machen wir, wenn der Autor nicht erreichbar ist ?
Gibt es deutsche Behörden oder institutionen, die uns verklagen können ?

Vielen Dank für Rat, wir brauchen nur eine ungefähre Einschätzung der Lage, damit wir wissen, ob wir fortfahren können.

Gruss

P.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 03:24
V.I.P.
 
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AW: Low Budget US Film von 1997 : Als umgeschriebenes Theaterstück erlaubt ?

Zitat:
Zitat von picard_hannover Beitrag anzeigen
Ist es juristisch verboten in Deutschland einen US/Can (!)-Filmdialogtext abzutippen und daraus abgewandelt und verändert ein (Amateur) Theaterstück zu schreiben und dies aufzuführen ?
Im Grunde ja. Unser Urheberrecht gilt auch für ausländische Urheber. Sie können in D. klagen nach § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Und auch der deutsche Staat kann anklagen nach "§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Zitat:
Wer könnte uns ggf. verklagen ?
Der Autor aus USA ?
Und der ausschließliche Rechteinhaber, meist der (Theater-)Verlag des Urhebers/Autors.

Zitat:
Hat der überhaupt Rechte an dem Stück, was wir selbst für die Bühne geschrieben haben ?
Das kommt darauf an, welcher Part wie sehr dominiert: Der fremde oder der eigene? "Was ist eine freie Benutzung?"

Zitat:
Was machen wir, wenn der Autor nicht erreichbar ist ?
Eine Rechte-Recherche in Auftrag geben. So wie der gehörnte Gatte, wenn der Hörner nicht erreichbar ist.

Zitat:
Gibt es deutsche Behörden oder institutionen, die uns verklagen können ?
Der Staatsanwalt wird nicht verklagen, sondern anklagen. Siehe oben. Aber meist will er nur, wenn er ein öffentliches Interesse erkennt. Sonst verweist er auf die Privatklagemöglichkeit.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 13.10.2011, 02:32
V.I.P.
 
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AW: Low Budget US Film von 1997 : Als umgeschriebenes Theaterstück erlaubt ?

Zitat:
Zitat von picard_hannover Beitrag anzeigen
Nach menschlichem Ermessen :
Ist es juristisch verboten in Deutschland einen US/Can (!)-Filmdialogtext abzutippen und daraus abgewandelt und verändert ein (Amateur) Theaterstück zu schreiben und dies aufzuführen ?
Ja, weil das eine Urheberrechtsverletzung ist.

Zitat:
Wer könnte uns ggf. verklagen ?
Der Autor aus USA ?
Der Urheber oder ein Inhaber von Nutzungsrechten.
Zitat:
Hat der überhaupt Rechte an dem Stück, was wir selbst für die Bühne geschrieben haben ?
So wie es beschrieben wird, handelt es sich um eine Bearbeitung des Originals, und die ist nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig.
Zitat:
Was machen wir, wenn der Autor nicht erreichbar ist ?
Auf die Aufführung verzichten.
Zitat:
Gibt es deutsche Behörden oder institutionen, die uns verklagen können ?
Urheberrechtsverletzungen sind auch Straftaten, allerdings werden sie meist von den Rechteinhabern zivilrechtlich verfolgt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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