Dies ist eine Diskussion zu Kopierte Wegbeschreibung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Sollte ein Bild nötig sein welches beide Kartenvarianten aufzeigt, kann ich dies diesen hochladen. MfG IHEA Vielen Dank für die Hilfe im Voraus! Geändert von IHEA (01.09.2011 um 18:51 Uhr). Grund: Satzbau :) |
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| AW: Kopierte Wegbeschreibung Professionelle Kartographen streiten sich häufig darüber, ab welcher Schöpfungshöhe eine Karte geschützt ist als Werk im Sinne des Urheberrechts, hier § 2 Geschützte Werke als: "7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen." Wer nun seiner Anfahrts-Skizze die für einen Schutz nötige Schöpfungshöhe zutraut, muss im Streitfall einem angerufenen Gericht erläutern (falls das nicht ein teurer Gutachter übernimmt), warum diese Skizze geschützt sein soll als Karte, als Grafik, wenn es noch nicht einmal das Logo der ARD ist. Wie das gehen könnte? Das könnte in etwa so ablaufen: "Sicher, Herr Richter, ein gerader Strich von A nach B stellt selbst in rot-blau-grün noch keinen Ausdruck "individueller Gedankenführung hoher Individualität und Einzigartigkeit" sowie "Phantasie und Gestaltungskraft" dar, wie sie dieser Fachmann zumindest für Texte fordert." Wenn dann der Richter sagt, "Richtig, 'Gebrauchsanweisungen und Merkblätter müssen jedoch besonders viel Phantasie und Gestaltungskraft aufweisen, so der BGH (Haben Sie schon einmal eine phantasievolle Gebrauchsanweisung gesehen?).' Siehe ebenda!", dann weiß man in etwa, in welche Richtung die Debatte laufen könnte. Oder aber die Skizze des Amateurs wird sofort von allen als geschütztes Werk anerkannt, dann brauchen wir auch keinen teuren Sachverständigen von der Kunst-Akademie oder vom Institut für Kartograpie ... Weiß man's? Will man's wirklich wissen? Oder ärgert man sich nur wegen der "vergeblichen Liebesmüh" (W. S.), nichtahnend, dass die reine Mühe (so groß sie auch gewesen ist) keinen Schutz findet durch das deutsche Urheberrecht, anders als in den USA, wo teils noch "The Sweat of the Brow" geschützt wird? Gruß aus Berlin, Gerd PS. Greift kein Urheberrecht, kann man immer noch ein Geschmacksmuster erwerben, z. B. durch eine Anmeldung beim DPMA: "Designschutz für Form- und Farbgestaltungen".
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| AW: Kopierte Wegbeschreibung Zitat:
Kommt letztlich immer auf die jeweilige Kartenzeichnung an.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Kopierte Wegbeschreibung Ebend! Und da sich schon Kartographen drüber steiten, kann nicht jede "Punkt, Punkt, Komma, Strich"-Zeichnung ein geschütztes Werk sein, wo nicht mal (das war lediglich eine Analogie) die ARD-Grafik eines ist. Die eine oder andere aber schon. (Aber gewiss nicht meine humblen Anfahrtskizzen aus den ersten Jahren der Computergrafik ).Gruß aus Berlin, Gerd
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