Dies ist eine Diskussion zu Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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![]() Wie würde folgender fiktiver Fall aussehen? Eine Firma mit Aussendienst-Mitarbeiter läd diese zu einer gemeinsamen Unternehmung ein, zum Beispiel einem Fahr-Sicherheits Training. Zwar findet das in der Freizeit statt, aber die Firma übernimmt die Kosten. Einer der Mitarbeiter macht Fotos für die Gruppe, mit seiner eigenen Kamera, ohne aber offiziel dazu gefragt worden zu sein. Auf den Fotos könnten eindeutig Firmen-Logo und Firmen-Slogan zu erkennen sein. Nach dem Event sieht der Marketing-Leiter die Fotos auf der privaten Homepage des Mitarbeiter und möchte einige für Werbung in Banner, Broschüren und Zeitungen verwenden. Darf die Firma die Fotos ohne Absprache oder Erlaubnis des Mitarbeiters frei verwenden? Sind die Fotos Eigentum des Mitarbeiters oder der Firma? - Sollte es die Firma sein, muss der Mitarbeiter die Firma um Erlaubnis bitten, die Fotos auf seiner privaten Hompage zu zeigen? |
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| AW: Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? Der Fotograf ist Urheber der Lichtbildwerke laut § 2 UrhG Absatz 1 Nr. 5. Er alleine ist Eigentümer der Urheberrechte bis zu seinem Tode, danach seine Erben für 70 Jahre und ein paar Tage. Ein Nutzungsrecht an seinen Werken muss der Knipser seiner Firma nur abtreten, wenn dies vertraglich explizit vereinbart worden ist oder wenn das Knipsen zu seiner Arbeit gehört. Dabei ist es fast egal, ob man ein Nutzungsrecht schriftlich oder mündlich vereinbart - schriflich ist leichter nachzuweisen. Will man das Nutzungsrecht zeitlich oder räumlich oder medial begrenzen (nur Internet, nur Zeitschrift oder so), ist schriftlich besser. Interessant wäre noch die Frage, ob die geknipsten Personen nur dem Knipser ein Veröffentlichungsrecht an ihren Antlitzen eingeräumt haben oder auch der Firma und gar sonstigen Dritten laut KUrHG § 22 und 23. Die Firma kann Rechte haben an den Markenzeichen, die auf den Fotos zu sehen sind. Dazu meint aber ein erfahrener Fotograf: "Bei einer bloßen Wiedergabe einer Marke auf einem Foto liegt in der Regel keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor. In diesem Fall muss der Markeninhaber nicht um Erlaubnis gefragt werden." Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? Zitat:
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Geändert von Lichtboxer (07.06.2011 um 01:04 Uhr). |
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| AW: Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? Zitat:
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Zitat:
Wenn er die Fotos ausdrücklich im Auftrag seines Arbeitgebers macht oder es zu seiner Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag gehört, für das Unternehmen Fotos zu machen, dann hat der Arbeitgeber im Regelfall ein (ausschließliches) Nutzungsrecht an diesen Fotos. In allen anderen Fällen hat er gar keine Rechte daran. Zitat:
1) auch auf einer "privaten Homepage" darf er Fotos, die seine Kollegen zeigen, nur mit deren Erlaubnis veröffentlichen. 2) wenn er im Unternehmen oder auf einer Unternehmensveranstaltung fotografiert, sollte er den Arbeitgeber vor einer Veröffentlichung der Fotos fragen, ob der Arbeitgeber nicht eventuell Einwände hat. Ein Arbeitnehmer unterliegt nämlich immer einer grundsätzlichen Verschwiegenheitspflicht für Dinge, die er während der Arbeit erfährt, und er darf daher auch nicht einfach eigenmächtig Fotos aus dem Betrieb veröffentlichen. Zitat:
Ob das Unternehmen einfach Fotos seiner Mitarbeiter beim "Unternehmens-Event" im Internet oder sonstwo veröffentlichen darf oder dafür der ausdrücklichen Zustimmung der einzelnen Mitarbeiter bedarf, sollte das Unternehmen klären. Ganz grundsätzlich vereinfacht gesagt kann man davon ausgehen, daß sich ein Arbeitnehmer es im Regelfall gefallen lassen muß, wenn im angemessenem Umfang ein Foto von ihm bei der Arbeit zu Werbezwecken des Unternehmens veröffentlicht wird.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? Zitat:
Entweder ist es das Unternehmen selbst, das die Fotos verwenden will - dann gehören ihm die Markenrechte am eigenen Slogan, Logo usw. ja sowieso. Und die Verwendung ist unproblematisch. Oder es ist der Event-Veranstalter, der die Fotos verwenden will. Dann wird es grenzwertig, denn dann würde der Event-Veranstalter unter Umständen die fremde Marke (seines Kunden) "ausbeuten", um für sich Werbung zu machen. ("Seht hier, potentielle Kunden - der Automobilkonzern 'Bayerische Autobahn Tiefflieger-Werke' ist unser Kunde und lässt uns die Incentives für seine Mitarbeiter durchführen!") Da würde ich als Event-Veranstalter vorher die Zustimmung meines Kunden einholen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Ist es sinnvoll oder erlaubt, Fotos ohne einen Vertag zu verkaufen/verschenken? Jepp, so ist es auch - ungeachtet der Rechtslage - gängige Praxis, wenn man Referenzen nennen möchte. |
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