Dies ist eine Diskussion zu Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? es ist ja möglich auf einer Internetseite mit kommerziellen Hintergrund (Werbung geschaltet) entsprechende News zu posten. Diese News können z.B. von großen Portalen genommen werden, werden umgeschrieben bzw. in eigenen Worten zusammengefasst. Folgende Fragen stellen sich mir: 1) Ist es trotz Umschreibung (eigene Worte) notwendig eine Quellenangabe zu machen? Gehe ja davon aus. 2) Falls ja, was ist wenn die News aus verschiedenen Quellen zusammebgeschrieben wurden? Das eine Portal schreibt mal mehr, das andere weniger. Letztendlich bekommen die Portale die News ja wahrscheinlich auch nur von der DPA oder ähnlich. Alle Quellen nennen? Vielen Dank. Gruß |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Worin liegen Sinn, Zweck, Anspruch und manchmal auch Pflicht einer Quellenangabe? Das ist ein weites Feld. Für einzelne isolierte Fakten wie "Merkel flog nach New York zur UN-Vollversammlung" besteht jedenfalls weder noch. Ansonsten lese man erstmal die Basix: http://de.wikipedia.org/wiki/Quellenangabe Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Urheberrechtlich geschützt sind Werke (und zwar solche im Sinne des UrhG), nicht Inhalte, und nicht Nachrichten.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Hallo, erstmal danke für die Antworten. Jedoch was heißt das nun genau? Bin ich nicht dazu verpflichtet, eine Quellenangabe zu machen, wenn ich die News von ein oder mehreren News-Portale nehme und in eigenen Worten zusammenfasse? Danke im Voraus Gruß |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Eine Tatsache ist nicht geschützt nach dem Urheberrecht, ob neu oder alt - also ist auch eine "News" nicht geschützt. Wohl aber die Formulierung der Tatsache und eventuell auch die Zusammenstellung von Tatsachen als a) schöpferischer Akt b) Datenbankwerk. Wenn ich die Nachricht verbreite, "Kanzlerkanditat im Puff mit Regenschirm erschlagen", da ist das frei, auch ist keine Quellenangabe nötig. Wenn ich aber die Nachrichtenzusammenstellung eines Senders abkupfere, dann kann das ein Verstoß gegen Urheberrechte sein, auch wenn ich die Nachrichten umformuliere. Seriöse Medien geben auch die Quellen ihrer Nachricht an, wenn es mehrere sind und alles umformuliert wurde, z. B. "Gerd aus Berlin, unter Verwendung von dpa, ddp, Spiegel und Focus". Das ist aber nur gut für das Renommé, man kommt nicht ins Gefängnis, wenn man es unterlässt. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Zitat:
Bei einer Falschmeldung kann man sich dann auf die Quelle berufen. Übliche Formulierungen in diesem Zusammenhang: "... soll laut einem Bericht der ...", "so zumindest die ...", "... die ... will erfahren haben, dass ...". Stimmt zumindest der Quellenbezug, dann kann man im Streitfall nicht mehr von Vorsatz ausgehen. Und die Frage nach Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist ja im Strafverfahren durchaus relevant. |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Zitat:
Dafür würde ich gerne mal ein Urteil lesen. Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Dann lies doch einfach ein Urteil, anstatt uns Deine Bedürfnisse hier ungefragt mitzuteilen. Wenn sich die Rundschau etwas aus den Fingern saugt, was geeignet ist, eine bestimmte Person verächtlich zu machen, steht sie logischerweise schlechter da als der Spiegel, wenn er dies übernimmt, vorausgesetzt, ihm ist die Mogelei der Rundschau nicht bekannt. |
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| AW: Internet-News in eigenen Worten ohne Quellenangabe? Seit wann muss der Frager eine Quelle, ein Urteil nennen, und nicht der Behaupter? Gibt es jetzt schon eine Beweislastumkehr in Internetforen? Mein Beispiel dürfte jedem Leser deutscher Presse geläufig sein (außer dir): Die FR nennt so gut wie immer sämtliche Quellen, (dpa/AP/UPI/Hans Meier aus Tokio), der Spiegel nie welche. Dies Beispiel haben sicher alle Leser verstanden bis auf einen. Für diesen habe ich es jetzt nochmal explizit ausgewalzt, breit und fett. Nun zu deiner Eingangsthese: Wäre der Spiegel hier strafbarer als die FR? (Nu, nicht drücken um eine Antwort, das wäre derart peinlich, weil deine These ja wenige Zentimeter weiter oben immer noch zu lesen ist: "Unter Umständen doch, denn die Quellenangabe hat oft noch eine haftungsrechtliche Funktion." Gruß aus Berlin, Gerd |
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