Dies ist eine Diskussion zu Hinweis auf Webseite im TV innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Hinweis auf Webseite im TV Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Ein Kind guckt im Nachmittagsprogramm TV und dort ist eine Reihe lustige Videos zu sehen, die mit dem Logo einer Webseite gekennzeichnet sind (bzw. Schriftzug). Da das Kind die Videos sehr lustig findet geht es auf besagte Webseite und findet Videos von realen Kriegsgeschehen, Enthauptungsszenen und abartigste Pornographie. Dieses Kind halt nun immer wieder Alpträume von diesen Bildern und kann nicht schlafen. Wie sollte man in so einer Situation vorgehen? Was sollte ein Betroffener tun, das sowas nicht wieder vorkommt, sollte man klagen? Kosten für Behandlungen? MfG |
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| AW: Hinweis auf Webseite im TV Wann ist es Aufgabe eines Massenmediums, dort genannte Internet-Links zu überprüfen? Die inoffizielle, informelle, nicht gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht für Journalisten findet sich in freiwilligen Statuten, siehe Presserat usw. Die offiziellen und staatlich sanktionierbaren Vorschriften finden sich in den Pressegesetzen, hier von NRW, in den Rundfunkstaatsverträgen und im Telemediengesetz. Für uns Journalisten für Erwachsene bzw. für die seriösen unter uns beschränkt sich die Sorgfaltspflicht bei der Nennung von Links darauf, das Datum anzugeben, auf das sich ein Quellenhinweis im Internet bezieht - weil sich das ja täglich ändern kann. Arbeitet ein Journalist für Jugendliche, hat er zunächst keine größeren Sorgfaltspflichten, die ich kenne. Die Darstellung von Gewalt ist irgendwo geregelt, was aber im Netz geschieht, das kann sich jeden Tag ändern. Dafür sind in erster Linie die Eltern zuständig, die seit diesem Jahr locker Seiten sperren können, die keine Freigabe haben für eine bestimmte Altersgruppe. Denn ansonsten stößt man im Netz überall auf Gewalt und Pornografie, ebenso wie auf Zärtlichkeit und Poesie - wer das dem Kind überlässt, hat schon eher mit dem Jugendamt zu tun als ein Journalist, der einen Link nennt. Gruß aus Berlin, Gerd
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