Dies ist eine Diskussion zu Handynummer Preiskennzeichnung? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| ich habe mal eine Frage zur Preiskennzeichnung bei Handynummern im geschäftsleben. Wenn eine kleine Firma z.B. im Impressum auf der Webseite oder auf einem Flyer eine Mehrwertdienste-Nummer wie 0180... angibt muss natürlich eine Kostenangabe daneben stehen. Nun habe ich einige Quellen im Internet gefunden, die meinen das wäre auch für Mobilfunknummern nötig. Eine Quelle ist z.B.: http://www.medienrecht-urheberrecht....lyer-impressum Einfach runterscrollen zu Vorsicht bei Angabe der Handy-Nummer. Wie ist das denn nun, mal heißt es man muss eine Preisangabe auch bei Mobilfunknummern machen (wobei keiner weiß, wie die aussehen soll, da die Kosten hier ja unterschiedlich sein können) mal heißt es das wäre nicht nötig, weil es ja keine Mehrwertnummer ist. Was stimmt denn nun? Wenn möglich mit Quellen. Vielen Dank für eure Hilfe! |
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| AW: Handynummer Preiskennzeichnung? Kann mir hier niemand weiterhelfen? Danke! |
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| AW: Handynummer Preiskennzeichnung? Der zitierte Text sagt doch völlig korrekt und ausreichend: Zitat:
Nur bei Mehrwertdiensten muss man noch einen Höchstpreis angeben - steht gleich danach im zitierten Text. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Handynummer Preiskennzeichnung? Nein, das beantwortet meine Frage leider nicht. Ich möchte wissen, was ein Webseitenbetreiber anzugeben hat, wenn er seine Handynummer im Impressum seiner Webseite angibt! Der von dir angegebene Satz bezieht sich darauf, dass derjenige, der die Mehrwertnummer anruft ein Handy verwendet! Darum heißt es ja "bei Anrufen aus dem Mobilfunktnetz abweichen"! Für Mehrwertnummern soll man also den Höchstpreis für Anrufe AUS dem Festnetz angeben und dazuschreiben, dass es für Anrufe AUS dem Mobilfunknetz abweichen kann. Aber ich möchte wissen, wie das nun für eine Handynummer im Impressum aussieht! Sprich, wenn der Nutzer keine Mehrwertnummer, sondern eine Mobilfunknummer anruft! Woher soll der Webseitenbetreiber nun wissen, wie viel ein Anruf auf seinem Handy aus dem deutschen Festnetz oder von einem Mobiltelefon maximal kosten? Das müsste er ja laut Quelle angeben! In anderen Quellen heißt es, dass er das eben nicht angeben muss, weil Handynummern eben normale Rufnummern sind und keine Mehrwertnummern. Nun meine Frage: Was stimmt? Muss zur Handynummer im Impressum ein Preis pro Minute angegeben werden und wenn ja woher soll man den bekommen? Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen! Danke! |
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| AW: Handynummer Preiskennzeichnung? Ja, wenn es um eine normale Handynummer geht, dann muss gar nichts angegeben werden, die steht ja auch im Telefonbuch, manchmal, und ein Anruf kostet gar nichts, wenn ich einen Tarif habe, bei dem der Anruf gar nichts kostet (Beispiele gefällig? 1&1 flat usw.). Also erübrigt sich die Frage - zumal ein Anruf aus dem Ausland bislang sehr viel kosten konnte, wovon der Telefonnummerninhaber überhaupt nichts wissen konnte und deshalb auch nicht drüber schreiben konnte auf seiner Website (merkst du endlich, wie doof deine Frage ist???) - das ist Sache des Anrufers, das bei seinem Provider zu erfragen - was auch sonst? Gruß aus Berlin, Gerd
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| Kann mir hier niemand weiterhelfen? Danke! |
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| AW: Handynummer Preiskennzeichnung? Zitat:
Die Angabe der Telefonnummer im Impressum ist außerdem auch keine Aufforderung, dort zwecks Abschluss von Verträgen oder zwecks Inanspruchnahme einer Dienstleistung anzurufen. Preisangaben müssen nur dort gemacht werden, wo etwas zum Kauf etc. angeboten wird. Die Telefonnummer im Impressum dient ausschließlich dazu, eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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