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Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Dies ist eine Diskussion zu Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 02.10.2009, 15:44
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Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?
Verschiedene Ansätze zur Auskunfsplicht bzw. Informationspflicht habe ich breits in den Landespressegesetzen (hier speziell Sachsen) nachgeschlagen. Dennoch bleiben Fragen übrig: Gelten die öffentlich-rechtlichen Sender als Behörde, wenn es um Inhalte geht? Welche Institutionen haben denn außer Behörden eine Auskuntspflicht? Was können Journalisten als Mittel benutzen, um Informationen von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu bekommen?

Die Krux, worauf sich die öffentlich-rechtlichen Programme berufen ist, dass sie keine Behörde sind, deswegen möchte ich gerne, dass zum Zentrum der Frage machen.


Vielen Dank
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Alt 03.10.2009, 22:09
V.I.P.
 
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Zitat:
Zitat von komsomolskaya
Gelten die öffentlich-rechtlichen Sender als Behörde, wenn es um Inhalte geht?
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gelten in keinem Zusammenhang als Behörde.

Zitat:
Eine Behörde ist gemäß § 1 Abs. 4 VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“. Darunter fallen neben den klassischen Verwaltungsträgern auch Organe der Legislative und der Judikative, sofern sie Verwaltungstätigkeiten ausführen (z. B. der Bundestagspräsident bei der Erstattung von Wahlkampfkosten oder der Präsident eines Gerichts bei der Erteilung eines Hausverbots). Darüber hinaus gelten auch Beliehene (z. B. die Sachverständigen des TÜV oder die Bezirksschornsteinfeger) als Behörde, da ihnen durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen wurden.
(Wikipedia, der ich hier mal zustimmen möchte.)

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes und seine entsprechende Umsetzungen in einigen Bundesländern (bislang noch nicht alle, meines Wissens) regelt einen Auskunftsanspruch gegen Behörden. Und sonst niemanden.

Man mag dazu vielleicht ja noch "Nicht-Behörden" hinzuzählen, die im Auftrag der Exekutive hoheitlich handeln, wie Schornsteinfeger oder See-Lotsen. Aber bei einer ÖR-Rundfunkanstalt kann ich das absolut nicht mehr erkennen.

Aber es ist ja ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gegen den WDR anhängig in dieser Sache, also wird man in absehbarer Zeit eine rechtskräftige Entscheidung vorliegen haben.

Zitat:
Welche Institutionen haben denn außer Behörden eine Auskuntspflicht?
Keine.

Zitat:
Was können Journalisten als Mittel benutzen, um Informationen von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten zu bekommen?
Das, was Journalisten immer benutzen. Recherche.

(Wenn ich als Journalist ein "Informationsfreiheitsgesetz" brauche, um arbeiten zu können, habe ich meinen Job verfehlt.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 04.10.2009, 05:22
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Wenn man wartet, bis das Funkhaus eine AG wird, könnte sich daraus eine Auskunftspflicht ergeben. :-)

Obwohl Porsche das ein wenig anders sieht.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 15:18
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Wenn man wartet, bis das Funkhaus eine AG wird, könnte sich daraus eine Auskunftspflicht ergeben. :-)
Wieso das?

Die AG hat die gesetzlichen Publizitätspflichten, aber das hat mit einem Auskunftsanspruch nichts zu tun. Und schon gar nicht mit einem der Presse.

(Genau das verbietet die Publizitätspflicht im Prinzip - für den Aktienkurs usw. relevante Informationen müssen für alle zeitgleich veröffentlicht werden, eine Auskunft an ein einzelnen Pressemedium, die entsprechend relevante Informationen enthält, wäre ja dann gerade unzulässig.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 17:19
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Hallo Tom.

als langjährig erfahrenem Kollegen ist dir sicherlich bewusst, dass ein Versuch,
http://de.wikipedia.org/wiki/Scherz,...fere_Bedeutung
dem eher trocken gestimmten Publikum auseinanderzuklamüsern,
nicht nur zum Scheitern verurteilt ist, sondern zudem meist wenig lustig.

Obwohl, 200 Jahre nach Grabbe gibt es ja diese Emoticons, mit denen man Ironie brandmarken kann wie früher im Westen die Rinder. Also gut, für ironieresistentere Charaktere wie dich: :-) ;-

"Wenn man wartet, bis das Funkhaus eine AG wird, könnte sich daraus eine Auskunftspflicht ergeben. :-)"

Huch, da war ja ein ironieanzegendes Emoticon!

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #6 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 00:29
V.I.P.
 
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin
Hallo Tom.

als langjährig erfahrenem Kollegen ist dir sicherlich bewusst, dass ein Versuch,
http://de.wikipedia.org/wiki/Scherz,...fere_Bedeutung
dem eher trocken gestimmten Publikum auseinanderzuklamüsern,
nicht nur zum Scheitern verurteilt ist, sondern zudem meist wenig lustig.

Obwohl, 200 Jahre nach Grabbe gibt es ja diese Emoticons, mit denen man Ironie brandmarken kann wie früher im Westen die Rinder. Also gut, für ironieresistentere Charaktere wie dich: :-) ;-
Es ist hochgradig unsinnig und absolut nicht zielführend, in einer Diskussion zu einem konkreten juristischen Thema "ironische Vergleiche" zu machen, die sinnvollerweise auch durchaus als ernst genommen werden können.

Zitat:
"Wenn man wartet, bis das Funkhaus eine AG wird, könnte sich daraus eine Auskunftspflicht ergeben. :-)"

Huch, da war ja ein ironieanzegendes Emoticon!
Wenn das Funkhaus resp. der Sender eine AG wird, entstehen Auskunftspflichten...

Das ist ja durchaus richtig.

Und sorry, ich habe ja sehr viel Sinn für Ironie, nur hier vermurkst sie den kompletten Thread und ist in dieser konkreten Ausführung deshalb völlig fehl am Platze.

Du kannst auch herrliche ironische Anmerkungen über die Größe von Auspuffrohren von Sportwagen machen - in einer spezifischen Diskussion über die technischen Parameter von Auspuffanlagen bei Achtzylinder-Otto-Motoren nervt das allerdings höchstens, wenn einer einwirft: "Mindestens 30cm!"

(Das hiesige Forum leidet ja ohnehin schon nicht gerade unter einem zu hohen fachlichen Niveau...)
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.10.2009, 15:04
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AW: Haben öffentlich-rechtliche Sender eine Auskunftspflicht gegenüber der Presse?

Die Gefahr, dass Jemand wartet, bis ein Funkhaus eine AG wird, ist in der Tat immens.

Dass das jetzt wer tut, tut mir leid. Er möge mit dem Warten aufhören.

Gruß aus Berlin, Gerd

(Posting auf 99,9 % Ironiefreiheit überprüft vom TÜV Rheinland.)
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