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GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Dies ist eine Diskussion zu GEZ verweigern trotz Unterschrift? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 19:31
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Angry GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Guten Abend,
Als fiktives Beispiel folgendes:

Nehmen wir an dass Person X ein Schreiben von der GEZ bekommt, angibt keine Rundfunkgebühren pflichtige Geräte sein eigen zu nennen, und dies so abzusenden.

Einige Tage/Wochen später klingelt es bei X an der Tür.
X, welcher von einem Geburtstag noch stark alkoholisiert ist, öffnet die Tür.
Ein "netter" Herr steht dort und gibt sich als Mitarbeiter vom Hessischen Rundfunk aus und verlangt nach X Personalausweis.

Nehmen wir an dass Gespräch würde sich wie folgt weiter entwickeln:



X: Warum wollen Sie meinen Personalausweis sehen?
GEZ: Ich muss überprüfen ob sie wirklich X sind!
X: Können Sie sich ausweisen?
GEZ: Ja hier ist mein Ausweis.

*X erkennt den Schriftzug Hessischer Rundfunk und ist verwirrt*
*Der Herr von der GEZ wühlt derweil einen FERTIG AUSGEFÜLLTES Formular aus seiner Tasche und hält es X unter die Nase*


X: Entschuldigen Sie bitte, aber ich kann sie gerade nicht zuordnen. ...Außerdem fühle ich mich nicht Herr meiner Sinne, da ich noch vor kurzem auf einem Geburtstag war, und dort dem Alkohol nicht gerade abgeneigt.
Sind Sie von der GEZ ?

GEZ: *Erhöht seine Stimmlautstärke* Ich bin vom Hessischen Rundfunk, und Sie müssen hier unterschrieben!

X: Aber aber, ich bin momentan etwas verwirrt und ehrlich gesagt überumpeln Sie mich!
Außerdem möchte ich nichts hier an der Haustüre unterschreiben, weil ich Sie nicht mal zuordnen kann.

GEZ: *wird noch lauter* Ich bin vom Hesischen Rundfunk, und dies ist mein Recht Ihre unterschrift HIER UND JETZT einzufordern!
Unterschreiben Sie nicht jetzt und hier, dann geht dass ganze an die Polizei weiter und Sie haben mit ernsten Konsequenzen zu rechnen.

X: *welcher mitlerweile total verwirrt ist* Ja aber Sie können doch nicht verlangen dass ich nicht mal eine Nacht darüber schlafe, mir ist die Sache nicht ganz geheuer müssen Sie verstehen. Außerdem fühle ich mich momentan nicht dazu in der Lage, solche Entscheidungen zu fällen.

GEZ: *wessen Stimme mitlerweile in einen lautstarke, wütenden Ton umgeschlagen ist* Ich wiederhole mich, entweder untschreiben Sie JETZT, oder es wird einiges nach sich ziehen. Wie es Ihnen lieber ist.
Außerdem handelt es sich lediglich um 12 Euro! Danach fallen KEINERLEI Gebühren mehr an.

*X unterschreibt dass FERTIG AUSGEFÜLLTE Formular mit seiner Unterschrifft, und der GEZ Beamte verschwindet.*


Einige Zeit später, kommt X ein wenig zu Sinnen, und Ihm wird langsam klar was dort eben passiert ist.
Er ruft bei der GEZ an und beschwert sich.
Die Frau am Telefon ist entsetzt, verspricht aber den zuständigen Beamten umgehend wieder zurück zu schicken um das ganze rückgängig zu machen.

Nehmen wir an, X wartet noch heute...




Wenn X nun ein Schreiben verfasst hat, mit der Schilderung seiner Anliegen, und eine Antwort erhält, dass er zahlen MUSS, weil er unterschrieben habe,und dass X !!! das Formular mit dem GEZ Beamten ZUSAMEN ausgefüllt habe, was schlichtweg gelogen ist,
wie hoch stünden dann seine Changen da wieder heraus zu kommen?



Vielen Dank im Vorraus,
Gruß Stephan
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  #2 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 19:34
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Hat X denn ein Gerät und bescheisst oder hat er wirklich gar nichts zu Hause?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 20:20
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

X befand sich im Umzug und hatte somit keinerlei Geräte.
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Alt 29.10.2011, 21:35
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Nur weil man umzieht heißt das nicht, dass man keine Geräte hat.

Hat X ein Gerät, wie Radio, TV, internetfähigen PC, etc?
Hat er dieses Gerät in siner jetzigen oder alten Wohnung stehen?


Falls ja, muss X GEZ zahlen.


Vermutlich sollte ich mal zu X gehen und ihn bitten, dass er mir ein Formular zu unterschreiben, dass er mir sein ganzes Vermögen abtritt. Vermutlich würde X das auch unterschreiben.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.10.2011, 21:55
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Hallo Casa.
Da es sich um eine theoretische Frage meinerseits handelt, würde ich mich freuen wenn du dir deinen Sarkasmus verkneifen würdest.

X hat zu dem damaligen Zeitpunkt keine Geräte welcher Art auch immer sein eigen nennen können.

Meine frage war auch nicht ob X in ZUKUNFT Gebühren bezahlen muss, da mir bewusst ist, dass er dies machen muss, sollte er nun Gebührenpflichtige Geräte besitzen.
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  #6 (permalink)  
Alt 04.11.2011, 17:37
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Mich würde interessieren ob den zwischenzeitlich überhaupt was passiert ist? Also wurden Gebühren eingezogen? Ist dem X überhaupt klar was er da unterschrieben hat?? Weil er war ja straff! Also hat er es gelesen?
da die GEZ Schergen Provision kriegen würd sich nachvollziehen lassen wer es war ggf. gegen den GEZ Schergen Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung aufgeben. Eine Abschrift des Dokuments bei der GEZ anfordern sofern es nicht als Durchschrift bei X ist. Schriftlich widersprechen mit Einschreiben und erklären das die Erklärung fälchlicherweise unter Nötigung des Mitarbeiters ergangen ist und gegen den Mitarbeiter Anzeige wegen Nötigung erstattet wurde.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.11.2011, 09:43
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Hallo le_streets!
Vielen Dank für die Antwort

Nehmen wir an dass:

X war nicht bewusst was das Ganze genau zu bedeuten hatte, da er wie gesagt alkoholisiert und verwirrt war.

Zwischenzeitlich hat sich aus Seiten der GEZ nichts getan.
Lediglich 2 Schreiben erreichten X, welche darauf hinwiesen dass die Beschwerde eingetroffen sei und nun geprüft wird.

Der Name des Mitarbeiters ist bekannt.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.11.2011, 15:57
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Naja insofern eine Bestätigung über die Beschwerde kam und noch nix eingezogen oder nen Beitragsbescheid kam ruhig bleiben. Strafanzeige kann man da auch noch lassen. Kann man aber machen sobald die Tatsächlich Kohle für den Zeitraum sehen wollen. Eventl. sogar wegen Beihilfe zur Nötigung die GEZ mit ins Gebet nehmen. Also abwarten und Tee trinken.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 21:34
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Hallo,
Nehmen wir an dass das ganze wie folgt weiter gehen würde:

X erhält ein Schreiben von der GEZ, dass seine Beschwerde nicht anerkannt werde, da er mit seiner Unterschrift bestätigt hat, dass alles okay war/ist.
Hinzu kommt die Aufforderung zu einer Zahlung von 70 Euro.

Wie sollte sich X verhalten?

Schwanz einziehen, das "Lehrgeld" überweisen und kündigen um endlich seinen Frieden zu haben?
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Alt 11.11.2011, 19:03
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AW: GEZ verweigern trotz Unterschrift?

Erstens sind GEZ-Mitarbeiter keine Beamten, zweitens muß man sie nicht in die Wohnung (oder die Geschäftsräume lassen), man muß nicht mal mit ihnen reden.

Hat man eine GEZ-Anmeldung unterschrieben, muß man den davor vorgesehenen Weg gehen, sich wieder abzumelden.

Der GEZ zu sagen "Hier gibt's keine Rundfunkgeräte" ist einfach - die GEZ wird das zwar nicht glauben, das ist aber wurscht egal, sie muß das Gegenteil beweisen, und das kann sie im Regelfall nicht.

Wenn jemand erst sagt "Ne, keine Geräte", dann unterschreibt "Ja, doch Geräte", und dann wieder kommt und sagt "Ne, doch doch keine Geräte, ich war besoffen, als ich es unterschrieben habe" - dann wird's irgendwann in der Tat unglaubwürdig.

Grundsätzlich aber steht es jedermann frei, der GEZ mitzuteilen, man habe nach vier Wochen beschlossen, doch lieber ohne Radio und Fernsehen zu leben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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