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GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Dies ist eine Diskussion zu GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 14:18
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GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Hallo,

A.ist aufgrund neuer Arbeitsstelle 2009 nach B. gezogen.
Hatte dort bei seiner Schwester S. in einem Zimmer mit in ihrer Wohnung gewohnt.

Es meldete sich die GEZ un meinte A. sollte Gebühren bezahlen weil in diesem Zimmer ja ein TV steht. (Da steht ein PC und Schwester S. hat alle Geräte angemeldet)

Das hatten A. und S. versucht der GEZ zu erklären.

GEZ besteht darauf das A. das zu zahlen hätte und A. hätte eine schriftliche Kündigung einreichen sollen
(warum wenn A. nix unterschrieben hat und sowieso alles auf Schwester S. läuft???)

Dann bekam A. ein schreiben er solle 672 € bezahlen ansonsten übernimmt alles weitere die Vollstreckungsbehörde.


Könnte A. eine Anzeige wegen versuchten Betrug machen?

Oder sind die doch im Recht???

Geändert von bullpro (17.04.2011 um 16:27 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 16:47
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von bullpro Beitrag anzeigen
Könnte A. eine Anzeige wegen versuchten Betrug machen?
Die GEZ täuscht ja nicht und führt niemanden mit unwahren Behauptungen hinters Licht. Sie 'kämpft mit offenen Messern', insoweit handelt es sich hier nicht um Betrug!

Zitat:
Zitat von bullpro Beitrag anzeigen
Oder sind die doch im Recht???
Die Person im Sachverhalt hat offensichtlich ein TV oder 'neuartiges Gerät' zum Empfang von Fernsehen und/oder Radio bereitgehalten. Hier kommt es auf das 'Bereithalten' an. Wem das Gerät letztendlich gehört, nämlich der Person selbst oder deren Schwester ist vollkommen egal. Man muß das Gerät auch nicht eingeschaltet haben. Ein Bereithalten zum Empfang reicht aus.

Für den Ehe- oder Lebensparnter in einer Wohnung sind die Gebühren durch die Zahlung der GEZ-Gebühren vom anderen Ehe-/Lebensparnter mit abgedeckt. - Nicht aber so bei Eltern, Geschwistern oder anderen Personen, die mit in der Wohnung leben.

Fazit: Hier dürfte die GEZ-Gebührenerhebung rechtens sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 18:29
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Schon klar das es nicht eingeschaltet sein muss.
Es wird aber schon dafür bezahlt.

Zweimal bezahlen sicher nicht!

Also ist der Schmalzverein ja im Unrecht.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 18:33
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von bullpro Beitrag anzeigen
Ja aber dafür wird ja schon bezahlt.
Das Gerät steht im Zimmer der Bruders. Eigentumsverhältnisse am Gerät spielen keine Rolle. Das Gerät steht dem Bruder zur Verfügung. Somit hält dieser es in seinem Zimmer zum Empfang bereit. Alleine das Bereitshalten löst die GEZ-Gebühr aus.
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  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 18:46
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von bullpro Beitrag anzeigen
Also ist der Schmalzverein ja im Unrecht.
Nein, leider sind die im Recht. Die Gebühr ist zu zahlen.

Woher weiß die GEZ denn überhaupt das im Zimmer des Bruders ein Gerät steht?
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  #6 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 18:54
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Nein, leider sind die im Recht. Die Gebühr ist zu zahlen.
Genau so ist es zur Zeit nach geltender Rechtslage!!!

Erst ab 2013 wird alles anders:
'Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebührenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzuführen. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten.' Quelle: wikipedia.de
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  #7 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 18:56
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Genau so ist es zur Zeit nach geltender Rechtslage!!!

Erst ab 2013 wird alles anders:
'Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebührenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzuführen. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten.' Quelle: wikipedia.de
Das ist so ätzend, auch wenn man nix hat, darf man dann bezahlen! Unter aller Sau, echt!
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Alt 17.04.2011, 21:06
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Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Eigentumsverhältnisse am Gerät spielen keine Rolle. Das Gerät steht dem Bruder zur Verfügung. Somit hält dieser es in seinem Zimmer zum Empfang bereit.
Ist das so? Wie kann man ein Gerät zum Empfang bereithalten, das einem gar nicht gehört? Noch immer hält die Schwester es zum Empfang bereit, der Bruder nutzt es nur.

Auch bei den FAQ der GEZ steht ausdrücklich drin, dass Familienangehörige ein eigenes Gerät anmelden müssen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 21:25
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Woher weiß die GEZ denn überhaupt das im Zimmer des Bruders ein Gerät steht?
Na weil die Schwester ihre Geräte ganz normal bei der GEZ angemeldet hat.
Und es ja ihre Wohnung ist.

Also darf ich das so verstehen.

Die Schwester zahlt für ihre Geräte, wenn die Mutter dann 1 Monat Urlaub bei der Schwester macht, muss die Mutter auch bezahlen weil sie es ja mitnutzt.

Oh du armes Deutschland.
Das ist ein weiterer Grund warum ich nicht stolz bin in diesem verblödetem Land zu Leben.
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Alt 17.04.2011, 21:30
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AW: GEZ, Verlangen Gebühren. Nicht Rechtens. Anzeigen?Anwalt?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Ist das so? Wie kann man ein Gerät zum Empfang bereithalten, das einem gar nicht gehört? Noch immer hält die Schwester es zum Empfang bereit, der Bruder nutzt es nur.

Auch bei den FAQ der GEZ steht ausdrücklich drin, dass Familienangehörige ein eigenes Gerät anmelden müssen.
Nur Ehe- oder Lebensparnter bauchen keine eigenen Geräte anzumelden. Dies ist im Sachverhalt nicht der Fall.

In den FAQ der GEZ steht sicherlich 'eigenes' Gerät. Dies meint aber nicht Eigentum wie im BGB. Es kann sich auch um ein geliehenes Gerät handeln.

§ 1 Abs. 2 Rundfunkgebührenstaatvertrag
Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunk, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.

§ 2 Abs 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Jeder Rundfunkteilnehmer hat vorbehaltlich der Regelungen der §§ 5 und 6 für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkempfangsgerät eine Grundgebühr und für das Bereithalten jedes Fernsehgerätes jeweils zusätzlich eine Fernsehgebühr zu entrichten.

Hier spielt nur 'zum Empfang bereithalten' eine Rolle. Ob das Gerät Eigentum der Person ist, ob es im Miteigentum anderer steht oder nur ein ausgeliehenes Gerät spielt keine Rolle.
Wäre es anders, könnte man die Gebührenpflicht umgehen, indem man das Eigentum überträgt aber das Gerät geliehen bekäme.
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