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GEZ und Bundeswehr

Dies ist eine Diskussion zu GEZ und Bundeswehr innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 20.10.2009, 13:24
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GEZ und Bundeswehr

Guten Tag liebe Nutzer des Juraforums,

durch Zufall habe ich dieses Forum entdeckt, und in seiner Vielfalt als adäquat eingeschätzt - und möchte direkt mal eine erste fiktive Frage stellen.

Nehmen wir mal an, dass Herr A seit 01/01/09 bei der Bundeswehr ist, und bis dato, 10/09, immernoch ist, er in der Kaserne ohne Internet/Fernsehgerät/Radio schläft und an Wochenenden Freunde und Familie besucht.

Hinzu kommt, dass Herr A von 06/08 bis 08/09, also über ein Jahr, einen eigenen Haushalt geführt, und "versehentlich" die GEZ angemeldet hat.

Nun stellen diese ihre Forderungen in Höhe von... 300 Euro, für einen Zeitraum, wie der dort oben steht.

Die Frage ist nun, ob der Wehrdienstleistende der Forderung widersprechen - zumindest teilweise - und die Differenz zahlen kann, sich gleichzeitig mit der Zahlung in Absprache von der GEZ abmelden kann, da er ja seit 01/09 bei der Bundeswehr kasernenpflichtig (!) in der Kaserne ohne jegliches Elektronikgerät unterkommt, und keinen eigenen Haushalt mehr führt.
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Alt 20.10.2009, 13:44
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AW: GEZ und Bundeswehr

Zitat:
Hinzu kommt, dass Herr A von 06/08 bis 08/09, also über ein Jahr, einen eigenen Haushalt geführt, und "versehentlich" die GEZ angemeldet hat.
Wieso "versehentlich"?
Zitat:
Die Frage ist nun, ob der Wehrdienstleistende der Forderung widersprechen - zumindest teilweise - und die Differenz zahlen kann, sich gleichzeitig mit der Zahlung in Absprache von der GEZ abmelden kann, da er ja seit 01/09 bei der Bundeswehr kasernenpflichtig (!) in der Kaserne ohne jegliches Elektronikgerät unterkommt, und keinen eigenen Haushalt mehr führt.
Ich schätze Herr A wird für den gesamten Zeitraum die GEZ-Gebühren zahlen müssen, da er einer ordnungsgemäßen Abmeldung nicht nachgekommen ist. Mein Rat, einfach mal bei der GEZ nachfragen (am Besten schriftlich) und den Sachverhalt schildern. Vielleicht erwischt Herr A einen "netten" Sachbearbeiter
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Alt 21.10.2009, 07:53
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Alt 26.11.2009, 19:23
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Zitat:
Zitat von 2much
Rückwirkend ist keine Abmeldung möglich und daher gibt es kein Geld zurück.
Aber eine rückwirkende Eintreibung zugunsten der GEZ! Schon wieder ungerechter Mist. Zur Zeit verschicken sie ja Schreiben zur Bestätigung der denen vorliegenden Daten, was das soll bleibt mir unerschlossen. Von mir kriegen sie keine Bestätigung.
G.
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Alt 27.11.2009, 08:22
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Zitat:
Zitat von gh1960
Aber eine rückwirkende Eintreibung zugunsten der GEZ! Schon wieder ungerechter Mist. Zur Zeit verschicken sie ja Schreiben zur Bestätigung der denen vorliegenden Daten, was das soll bleibt mir unerschlossen. Von mir kriegen sie keine Bestätigung.
G.
Ist das dein Ernst?
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Alt 27.11.2009, 09:45
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Zitat:
Zitat von Mucki58
Ist das dein Ernst?

Ja. Erkläre mir, was der Hintergrund ist.
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Alt 27.11.2009, 11:16
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Zitat:
Zitat von gh1960
Ja. Erkläre mir, was der Hintergrund ist.
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Gerne! Also, zum einen bittet die GEZ derzeit viele Rundfunkteilnehmer, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ihre Daten für das Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen. Hintergrund sind bevorstehende rechtliche Änderungen beim Lastschriftverfahren.

In dem gleichen Anschreiben bittet die GEZ weiterhin um eine Bestätigung der allgemeinen Daten. Hierbei handelt es sich wohl vorallem um die angemeldeten Rundfunkgeräte, aber auch um die aktuelle Anschrift etc.

Zum einen hat die Aktion den Vorteil, dass die GEZ ihre Daten auf Vordermann bringt und zum anderen unterschreibt der Rundfunkteilnehmer die Richtigkeit seiner angemeldeten Rundfunkgeräte.....wäre ein gefundenes Fressen für die GEZ wenn man heute unterschreibt, dass man lediglich ein Autoradio besitzt und morgen steht sie zufällig vor Tür und sieht den Fernseher laufen
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Alt 27.11.2009, 16:56
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Zitat:
Zitat von Mucki58
Zum einen hat die Aktion den Vorteil, dass die GEZ ihre Daten auf Vordermann bringt
Die GEZ hat den wohl größten nationalen Datenbestand. Da kommen wahrscheinlich nicht mal die Geheimdienste mit.

Zitat:
Zitat von Mucki58
und zum anderen unterschreibt der Rundfunkteilnehmer die Richtigkeit seiner angemeldeten Rundfunkgeräte.....wäre ein gefundenes Fressen für die GEZ wenn man heute unterschreibt, dass man lediglich ein Autoradio besitzt und morgen steht sie zufällig vor Tür und sieht den Fernseher laufen
Wo ist der Unterschied? Wenn ich ein Gerät habe, muss ich es auch anmelden. Das war schon immer so. Und dass der GEZ-Mann plötzlich "zufällig" vor der Tür steht, gab es auch schon früher.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.11.2009, 15:36
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Zitat:
Zitat von 2much
Wo ist der Unterschied? Wenn ich ein Gerät habe, muss ich es auch anmelden. Das war schon immer so. Und dass der GEZ-Mann plötzlich "zufällig" vor der Tür steht, gab es auch schon früher.
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Klar gab es das schon früher! Vielleicht erhofft sich die GEZ auch davon, dass man zur Einsicht kommt, nach dem Motto "oh je, vielleicht haben sie mittlerweile spitz gekriegt, dass ich nicht nur ein Autoradio habe und jetzt soll ich meine jahrelange Lüge auch noch unterschreiben" Vielleicht hat die GEZ auch einfach einen Aktenschrank mit Inhalt weggeworfen und versucht so das Missgeschick unauffällig zu beseitigen

Der Hauptgrund für die ganze Aktion werden wohl die anstehenden Änderungen im Lastschriftverkehr sein und die Aktualisierung von Daten.
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