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GEZ Rechnung von ca. 800 € nach 3 Jahren!

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Rechnung von ca. 800 € nach 3 Jahren! innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 12.07.2010, 15:42
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GEZ Rechnung von ca. 800 € nach 3 Jahren!

Hallo liebe Community,

mich interessiert folgender fiktiver Fall:

angenommen Herr Mustermann ist vor 3,5 Jahren bei seinen Eltern ausgezogen und hat seine Ausbildung begonnen.

Kurz nachdem Herr Mustermann in seine neue Wohnung eingezogen ist, hat er sich mit der GEZ in Verbindung gesetzt.

Während des Telefonats wurde Herrn Mustermann gesagt, dass er von der GEZ befreit ist, solange er sich in der Ausbildung befinde, es müsse nichts weiter gemacht werden.

Nach 3 Jahren jedoch bekommt Herr Mustermann eine Rechnung von 770€. Vorher hat er weder eine Rechnung, noch eine Mahnung, einen Anruf oder Sonstiges bekommen - nur einmal, nach 3 Jahren eine Rechnung von ca. 800 €.

Nun zu meiner Frage. Was kann Herr Mustermann tun? Hat er die Chance sich zu wehren? Ist es rechtens einfach nach 3 Jahren eine Rechnung zu schicken?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2010, 14:22
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AW: GEZ Rechnung von ca. 800 € nach 3 Jahren!

Zitat:
Zitat von HannoXP Beitrag anzeigen
Kurz nachdem Herr Mustermann in seine neue Wohnung eingezogen ist, hat er sich mit der GEZ in Verbindung gesetzt.

Während des Telefonats wurde Herrn Mustermann gesagt, dass er von der GEZ befreit ist, solange er sich in der Ausbildung befinde, es müsse nichts weiter gemacht werden.
Man ist nicht automatisch befreit, kann aber einen solchen Antrag stellen.

Zitat:
Nach 3 Jahren jedoch bekommt Herr Mustermann eine Rechnung von 770€. Vorher hat er weder eine Rechnung, noch eine Mahnung, einen Anruf oder Sonstiges bekommen - nur einmal, nach 3 Jahren eine Rechnung von ca. 800 €.
Wie kommt die GEZ denn darauf, dass Mustermann ein Empfangsgerät vorrätig hält?
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 20:59
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AW: GEZ Rechnung von ca. 800 € nach 3 Jahren!

Man könnte annehmen, dass Herr Mustermann dies beim Telefonat erwähnt hat.

Dennoch stellt sich die Frage, ob es rechtens ist, nach 3 Jahren eine Rechnung zuzuschicken.
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