Dies ist eine Diskussion zu GEZ Ordnungswidrigkeit innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ Ordnungswidrigkeit wer von euch hat seine Geräte abgemeldet und wie ist die GEZ damit umgegangen? Es wird immer mit den 1000,- Bußgeld zwecks Ordungswiderigkeit gedroht (wenn man weiterhin solche Geräte bereit hält), aber hat die schon jemals jemand gezahlt? Danke für eure Antworten
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Nachdem mein TV kaputt gegangen ist, habe ich es nicht mehr erneuert, schaue ohnehin nie fern. Die erste Abmeldung per Fax ist (angeblich) nicht angekommen. Bei der zweiten Abmeldung fehlte der GEZ die Angabe, wo das Gerät verblieben ist. Die Angabe "defekt" reicht denen nicht. Also habe ich angegeben, dass das Gerät entsorgt wurde. Nun habe ich nur noch Radio und neuartige Empfangsgeräte und bezahle auch dafür. Drohbriefe seitens der GEZ sind normal. Dass man aber weiterhin Geräte vorrätig hält muss die GEZ erst einmal beweisen. Also schicken die Rundfunkanstalten (z.B. der WDR) ihre Schnüffler los, die mit den berühmt-berüchtigten Methoden (Befragung von Nachbarn, die Psychotour, Drohungen mit Polizei oder Bußgeldern, Auftreten als Behörde etc) versuchen herauszufinden, ob der böse Bürger doch noch ein unangemeldetes Gerät vorrätig hält. Bekanntlich schrecken diese Typen auch nicht davor zurück sich durch Tricks Zugang zu verschaffen. Wer sich von diesen (aus meiner Sicht kriminellen) Methoden nicht einschüchtern lässt hat kaum was zu befürchten, da man diese Typen ja nicht in die Wohnung lassen muss und denen einfach die Tür vor der Nase zuknallen kann. Also wird auch kein Bußgeld fällig. Dumm nur, wenn eine Zwangsanmeldung erfolgt, weil z.B. der Nachbar irgendwas gesagt hat oder weil man auf die Psychotricks hereingefallen ist. Da kann man zunächst einmal nichts machen und muss abwarten bis ein Gebührenbescheid ins Haus flattert, gegen den man (erstmalig) Rechtsmittel einlegen kann. Eine Nachbarin von mir musste nachzahlen (Psychotrick), allerdings nur 200 . Das liegt vielleicht daran, dass sie erst seit kurzer Zeit dort wohnt und sich von den Drohungen hat einschüchtern lassen. |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Es ist sehr einfach ein Gerät anzumelden, aber Abmeldungen sieht das System nicht vor. Auch bei Toten ist die Abmeldung schwierig. Es wird nach dem Verbleib des Gerätes gefragt. Aber die Sperrmüllabfuhr erteilt eben keine Quittungen. Aber gegen die Aussage, es sei zum Sperrmüll gegeben worden, konnte man noch nichts entgegnen. Zieht die Person in ein Altersheim und genießt dort das gemeinsame Fernsehen, kommen nach einiger Zeit wieder anfragen. Der Trick, die Abmeldung sei bei der GEZ nicht angekommen, ist Standard. Ein tägliches FAX mit immer längeren Zwischenräumen hat die aber doch so genervt, daß sie eine Bestätigung der Abmeldung herausrückten. Wichtig zu wissen: Die GEZ handelt im Auftrag der jeweiligen lieben Rundfunkanstalten, die ihre lieben Hörer in jeder Hinsicht mit entsprechenden Sendungen beraten und beglücken wollen. Nur eben nicht, wie man sich abmeldet. Die Behörde bekommt Informationen von den Meldeämtern und der Post. Über die Post kann man als (vermeintlicher ) Gewerbetreibender erkannt werden. Dann wird nach dem Autoradio im Firmenfahrzeug gefragt. pauline |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Hallo, wie ist das allgemein? Wenn Schüler S nun in die Ausbildung geht und mehr Euro verdienen würde, als der Freibetrag der GEZ bestimmt, muss er dann zahlen? bzw. Wann muss man zahlen? Besagter S schaut NIE sowas wie Ard oder andere öffentlich Rechtliche. Lediglich mal pro7 oder RTL. S wäre angehender Informatiker und hätte ein Autoradio dessen Antenne nicht mal angeschlossen ist und einen PC, 2 Notebooks und ne Spielekonsole, die alle Internetfähig sind. Der PC hätte ne TV karte und es gäbe insgesamt 3 TV Geräte im Haushalt. S lebt mit seiner Freundin F zusammen, die auch Azubi ist. Welches Gerät gehört wem und wer muss für was zahlen? Bzw. was muss davon überhaupt gemeldet werden? Es wäre schön, für den Fall, dass eine solche Konstellation mal auftritt, schon im voraus zu wissen, was zu tun ist. lg elmo |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Zitat:
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Wie sieht es denn mit Smartphones aus?Zitat:
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Zitat:
Aber das ist doch lächerlich oO Ich mein nix gegen dich danke für deine Antworten, aber hallo? Womit nimmt sich wer das Recht, Geld zu verlangen für ein Radio, welches ein CD-Player ist? (In diesem Zusammenhang, kann man Radios ausschließen, wenn die Transmitter rausgenommen werden? Also umgebaut, das kein Radioempfang MÖGLICH wäre? Dazu kommt dann noch, dass das doch völlig Realitätsfremd ist, ich meine, wenn in so einer Konstellation dann gezahlt werden muss auf so einem Niveau ... 1x PC + die PC TV-Karte oO sag mal was erlauben die sich überhaupt? Dazu dann ne Spielekonsole? Das wären dann ja was weiß ich wie viele euros... Und achja, der PC, hätte 2 Bildschirme, einmal den der dads TV Gerät ausmacht und einmal einen normalen Monitor, wäre das dann nochmal ein Posten? Also, das der EINE PC 3-fach belangt wird O= Also sry aber das kann ja nicht angehen.. Das sind ja Verbrecher von der GEZ, oder wer auch immer dahinter sitzt. Also MUSS ein Mensch, der schon Gebühren zahlt für KabelTV, der aber NIE Radio hört, NIE Ard und Andere schaut, seinen PC zum Einkaufen nutzt, seine Konsole zum Online spielen und SprachChatten mit Freunden nutzt und das Smartphone zum Telefonieren und Navigieren nutzt und das Notebook ausschließlich für sein Musikproduktions und Abspielhobby nutzt, für jedes dieser Geräte gebühren abdrücken und das OHNE je einen der Dienste in Anspruch zu nehmen? Sehe ich das richtig? ![]() Sry, aber sowas kann nicht angehen, was hätte eine solche Person für Möglichkeiten zu beweisen, dass sie nichts nutzt von all dem? Sry ist nicht gegen euch, aber ich stelle mir grad vor wie sehr sich besagte Person aufregen würde und ich kanns absolut nachvollziehen. :/ lg elmo |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Nach meinem Kenntnisstand muß man für defekte Geräte nichts bezahlen. Das war zumindest die Ansicht von Mitarbeitern der damaligen Bundespost. Defekt ist ein Gerät auch dann, wenn man einen Draht ablötet oder schneidet, so daß es nicht mehr zum Empfang benutzt werden kann. Faustregel: Wenn ein Gerät erst mit Werkzeug empfangsbereit gemacht werden muß, ist es nicht empfangsbereit. Schüler S muß nach meinem Kenntnisstand bezahlen, wenn er einen eigenen Hausstand hat. Sein Einkommen spielt keine Rolle. Daß man mit einem Gerät bezahlen muß, wenn ein Empfang garnicht möglich ist, ist tatsächlich die Ansicht des Hessischen Rundfunks, der in einem solchen Fall von einer Rentnerin seit Jahren Gebühren einfordert. >Ob ein Gerät nach einigen Jahren Psuse, noch empfangsbereit ist, möchte ich allerding bezweifeln. Die Kondenstoren vertragen solche Pausen nicht und verabschieden sich kurze Zeit nach dem erneuten einschalten mit einem dezenten Knall. pauline PS Der Main-Taunus-kreis hat von den Fernsehgeräten in den Klassenzimmern die Empfangsteile ausbauen lassen, damit keine Gebührenpflicht mehr besteht. Jetzt können sie nur noch zum Darstellen von Unterrichtsfilmen genutzt werden. (Werden sie aber nicht, sondern gammeln so vor sich hin weil man das mit dem PC jetzt viel beser kann) |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Ich würde mich nicht weiter darüber aufregen, die Geräte anmelden und gut ist. Im übrigen ist es egal, ob man drei Fernseher und ein Radio hat oder nur einen Fernseher. Man zahlt dann die 17,98 € im Monat. Wer keinen Fernseher (oder DVB-T-Stick oder TV-Karte) hat, sondern nur Radio und neuartige Empfangsgeräte, der zahlt weniger. Ruhe vor den Gebührenschergen hat man aber nur, wenn man auch ein TV angemeldet hat. Die glauben einem weder, dass man nichts hat noch dass jemand nur ein Radio hat. Fernsehen ist sowieso ein teures Vergnügen geworden: neben der GEZ-Gebühr sind ja auch für den ein oder anderen Kabelgebühren in Höhe von ca. 17 € fällig. Ganz zu schweigen vom Blueray-Player, dem LED-Backlight-LCD-Bildschirm und und ![]() Das einzige was mich aufregt ist die Höhe der Gebühren und wofür die öffentlich-rechtlichen es verbraten. Für Volksmusik und Tatort möchte ich ebenso wenig löhnen müssen wie für Sport-Übertragungen.
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Achso(!?) Ich hatte das eben so aufgefasst, als müsse man für jedes Gerät eine Gebühr abdrücken. Aber es ist ein Fix-betrag von 17.98€ und das wars? Naja, ich denke das ist tragbar. Was würde mehr sinn machen, zu warten bis sie einen das 1. mal fragen oder sofort hingehen und sagen was sache ist? lg elmo |
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| AW: GEZ Ordnungswidrigkeit Zitat:
Ich würde die Geräte einfach anmelden. Dabei aber bitte brücksichtigen, dass man u.U. auch rückwirkend zahlen muss, wenn man z.B. angibt, dass man den Fernseher schon drei Jahre hat. Nachweisen muss man der GEZ nichts. Weder wann ein Gerät angeschafft wurde, noch wann es abgeschafft wurde. Aber Auskunft muss man denen geben. Will man ein Gerät abmelden, so muss man keine Quittung vom Sperrmüll vorlegen. Es reicht, wenn man der GEZ mitteilt, dass das Gerät entsorgt wurde und wann. Rückwirkend abmelden geht übrigens nicht.
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