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GEZ Nachzahl Abzocke

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Nachzahl Abzocke innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 12:13
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GEZ Nachzahl Abzocke

Hallo und Guten Tag,

folgender fiktiver fall:

seit 2000 zahlt Herr X. brav seine gebühren. Als er 2003 mit seiner Freundin zusammen zieht, übernimmt sie das Finanzielle. Herr X. geht ende 2005 aus dieser Beziehung und vergisst weitere GEZ-Zahlungen. Als nach 8 monaten der Inkasso da ist bezahlt er von der forderrung von 168 Euro. 50Euro gibt er gleich dem Gerichtsvollzieher. Danach bezahlt er nochmals 50 euro und richtet einen Dauerauftrag ein.
Dies macht er monatlich und teilt den Betrag der vierteljährlich anfällt einfach durch 3 und zahlt den Betrag nur halt nicht so wie es die GEZ möchte. Finanziell geht aus wohl auch nicht anderst.

Jetzt bekommt Herr x. nach fast 3jahren eine Inkasso schreiben in höhe von 234 Euro. Obwohl sich eigentliche Forderrung auf ca. 110 Euro belaufen sollte. Klar, hier wurde von der GEZ alle versäumnisse, die eigentlich keine sind mit eingerechnet. Herr X. hat natürlich schriftlich einspruch erhoben. Nach 4 Wochen kommt eine Aufstellung von Kosten un mahngebühren die überhaupt nicht nachvollziehbar ist. Telefonisch bekommt er, sehr unfreundlich, auch mitgeteilt das dies der Betrag ist der zahlen ist. Also 278 mitlerweile obwohl immer bezahlt wurde. Nur nicht so wie die GEZ wollte. Die Forderrung besteht jetzt seit 3jahren. Es wurde nichts schriftlich zugesagt.

Die Frage:
Muss Herr X nach 3 jahren überhaupt zahlen ?
Wenn Herr X nachzahlen muss, muss er die nicht erhaltenden Mahnungen Zahlen ?
Herr X ist gerne bereit den Fehldenen Betrag zu zahlen aber nicht so!


Viele Grüße,
V.

Geändert von _Valen_ (17.09.2009 um 13:44 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 20.09.2009, 12:40
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Herr X. hat eine zusammenfassung der Rechnung bekommen. Hier sind die 2x50Euro des Gerichtvollziehers nicht aufgeführt. Was kann/sollte Herr X. jetzt tun?
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Alt 20.09.2009, 18:57
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Die Rechnung mit Bitte um Korrektur zurückschicken.

www.gez-abschaffen.de
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #4 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 10:18
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Ist für Herrn X die nachzahlung nach 3jahren nicht verjährt ?
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Alt 23.09.2009, 10:43
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Kann ich leider nichts zu sagen.

Bei der kommenden Bundestagswahl sollte man eine Partei wählen, die sich für eine Abschaffung der Rundfunkgebühren und vor allem des GEZ-Terrors stark macht. Das sind auf jeden Fall die Piratenpartei und die Tierschutzpartei. Bei den anderen weiß ich es gerade nicht.
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Alt 23.09.2009, 15:48
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Es geht Herrn X nicht um die prinzipielle bezahlung. Er ist ja zahlungswillig. Er möchte nur den Betrag bezahlen der Offen ist und nicht was die GEZ sich da zurecht legt. Aus der Kostenauflistung kann Herr X. nämlich rein gar nix erkennen weil diese Posten einfach ohne kommentar mit beträgen gefüllt sind. Für einen zahlungsverzug von ca. 9monaten sind abzüglich der bereits bezahlten 100 Euro hier nicht 240 Euro offen. Das stimmt für Herrn X. einfach nicht.

Nachtrag:
Aber stimmt schon, die GEZ ist einfach eine versteckte Steuer. Die mit ziemlich krazzen mitteln eingetrieben wird.

Herr X. zahlt nicht für die - die nicht bezahlen.
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Alt 23.09.2009, 16:04
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Eine Einrede der Verjährung des Schuldners hätte keinen Erfolg, da - wie geschildert - bereits Vollstreckungsversuche unternommen wurden.

Kann es sein, dass statt eines Gerichtsvollziehers lediglich ein Vollzieher (Stadtkasse o.ä. ?) da war?

Dann kann man nur hoffen, dass dem Schuldner vom Vollzieher auch der ausgehändigte Betrag ordnungsgemäß quittiert wurde.

Dass GEZ -Forderungen von einem Gerichtsvollzieher ohne Vollstreckungsauftrag (aus vorab dem Gebührenpflichtigen zugegangem Vollstreckungsbescheid) beigetrieben würden, wäre mir zumindest neu.

Ansonsten wäre - sofern noch kein Mahn- / Vollstreckunsbescheid vorliegt - die Rechnung mit der Bitte um erneute Prüfung auf Richtigkeit und ggf. Korrektur ( wie 2much bereits richtig angeführt hat ) an die GEZ zu senden und eine Bestätigung oder Stellungnahme hierzu einzufordern.

Geändert von semmel76 (23.09.2009 um 16:40 Uhr).
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Alt 23.09.2009, 16:38
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Ich will jetzt nicht zu sehr vom Thema abweichen, aber die Methoden der GEZ werden vielfach kritisiert. Und: es ist ja auch so, dass durchaus auch Bürger, die ihre Geräte ordnungsgemäß angemeldet haben bzw. wirklich keine Geräte haben, von der GEZ regelrecht terrorisiert werden. Die Methoden werden oft mit denen krimineller Schlepperbanden oder auch der Stasi verglichen. Wie ich finde zu Recht.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass das Opfer z.B. bei einer Zwangsanmeldung keine Möglichkeit hat dagegen Rechtsmittel einzulegen. Das ist erst bei einem Gebührenbescheid möglich.

Überhaupt ist die Rechtslage nur noch als bescheuert zu bezeichnen, da sie der modernen Technik überhaupt nicht gerecht wird. So sind die meisten Handys heute ein s.g. neuartiges Empfangsgerät. Ob man diese Möglichkeit nutzt ist uninteressant, entscheidend ist, dass man damit zumindest theoretisch ins Internet könnte. So. Jetzt gehe ich mit meinem neuartigen Empfangsgerät in die Kneipe. Preisfrage: müsste der Wirt deswegen GEZ zahlen, auch wenn er selbst kein Empfangsgerät hat?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 16:44
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Zitat:
Zitat von 2much
Preisfrage: müsste der Wirt deswegen GEZ zahlen, auch wenn er selbst kein Empfangsgerät hat?
Nein, aber eventuell GEMA-Gebühr, wenn Du Deine neuen Handyklingeltöne mit seiner Zustimmung öffentlich vorführst...
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  #10 (permalink)  
Alt 23.09.2009, 16:52
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AW: GEZ Nachzahl Abzocke

Zitat:
Zitat von semmel76
Nein, aber eventuell GEMA-Gebühr, wenn Du Deine neuen Handyklingeltöne mit seiner Zustimmung öffentlich vorführst...
Sicher? Auch, wenn ich das Handy aus Versehen dort liegen lasse? Hatte letztens einen Thread bezüglich von Freundin mitgebrachtem DVB-T-Stick. Wenn du dein TV mit in die Ferienwohnung nimmst, dann musst du dort auch Rundfunkgebühren dafür zahlen. Egal, ob du das TV hinterher wieder mit nach Hause nimmst.

Um diesen Thread nicht weiter zu stören bitte hier antworten: http://www.juraforum.de/forum/t295597/s.html
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