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GEZ Nachforderungen

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Nachforderungen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 10:42
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GEZ Nachforderungen

Hallo gegeben sei folgender fiktiver Fall:

---
Herr X. zieht aus dem Elternhaus aus und meldet, nach Aufforderung der GEZ, ordnungsgemäß bei der GEZ einen Rundfunkempfänger an. Nach der Anmeldung erhält Herr X. keine weitere Post mehr von der GEZ. Da er keine Zahlungsaufforderungen erhält und nicht über den Status seiner Anmeldung informiert wird, leistet er auch keine Zahlungen. Dieser Sachverhalt verläuft sich auf einen beliebigen Zeitraum z.B. 2 Jahre.

Dann erhält Herr X. plötzlich eine Aufforderung die Rundfunkgebühren im Nachhinein zu bezahlen, die sich natürlich in der Zeit zu einem beträchtlichen Betrag angestaut haben.

---

Inwieweit ist Herr X. verpflichtet zu bezahlen? Welche Mittel hätte Herr X. dagegen Vorzugehen?

Das interessante bei diesem fiktiven Fall ist, dass die GEZ bis zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung versäumt hat ihre Pflichten wahrzunehmen.

Mit diesem Fall wurde vor allem versucht einen Fehler bei der GEZ zu konstruieren um zu verstehen, inwieweit die GEZ für eigene Fehler verantwortlich ist oder haftet.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 15:14
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AW: GEZ Nachforderungen

Zitat:
Zitat von Kekse9000
Inwieweit ist Herr X. verpflichtet zu bezahlen?
In voller Höhe des offenstehenden Betrages. Man lese dazu den §4 Absatz 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und danach den §199 BGB.
Zitat:
Zitat von Kekse9000
Welche Mittel hätte Herr X. dagegen Vorzugehen?
Hm. Er kann
- sich querstellen
- sich auf den Kopf stellen
- sich an das Bundeskanzleramt ketten
aber zahlen muss er trotzdem.

Er kann sich selbst verbrennen. Das hilft, wenn die Erben das Erbe ausschlagen.
Zitat:
Zitat von Kekse9000
Das interessante bei diesem fiktiven Fall ist, dass die GEZ bis zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung versäumt hat ihre Pflichten wahrzunehmen.
Für die Wahrnehmung dieser Pflichten hat sie drei Jahre Zeit.
Zitat:
Zitat von Kekse9000
Mit diesem Fall wurde vor allem versucht einen Fehler bei der GEZ zu konstruieren um zu verstehen, inwieweit die GEZ für eigene Fehler verantwortlich ist oder haftet.
Tut sie. Nach drei Jahren.

Und im vorliegenden Fall kann der Rundfunkteilnehmer sich freuen, dass er zwei Jahre lang Zinsen eingesackt hat. Er kann natürlich versuchen, die Zahlung zu verzögern, bis die Verjährung eintritt. Aber - ich glaube, die GEZ ist schneller mit den Zwangsmaßnahmen!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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