Dies ist eine Diskussion zu GEZ Nachforderungen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ Nachforderungen --- Herr X. zieht aus dem Elternhaus aus und meldet, nach Aufforderung der GEZ, ordnungsgemäß bei der GEZ einen Rundfunkempfänger an. Nach der Anmeldung erhält Herr X. keine weitere Post mehr von der GEZ. Da er keine Zahlungsaufforderungen erhält und nicht über den Status seiner Anmeldung informiert wird, leistet er auch keine Zahlungen. Dieser Sachverhalt verläuft sich auf einen beliebigen Zeitraum z.B. 2 Jahre. Dann erhält Herr X. plötzlich eine Aufforderung die Rundfunkgebühren im Nachhinein zu bezahlen, die sich natürlich in der Zeit zu einem beträchtlichen Betrag angestaut haben. --- Inwieweit ist Herr X. verpflichtet zu bezahlen? Welche Mittel hätte Herr X. dagegen Vorzugehen? Das interessante bei diesem fiktiven Fall ist, dass die GEZ bis zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung versäumt hat ihre Pflichten wahrzunehmen. Mit diesem Fall wurde vor allem versucht einen Fehler bei der GEZ zu konstruieren um zu verstehen, inwieweit die GEZ für eigene Fehler verantwortlich ist oder haftet. |
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| AW: GEZ Nachforderungen Zitat:
Zitat:
- sich querstellen - sich auf den Kopf stellen - sich an das Bundeskanzleramt ketten aber zahlen muss er trotzdem. Er kann sich selbst verbrennen. Das hilft, wenn die Erben das Erbe ausschlagen. Zitat:
Zitat:
Und im vorliegenden Fall kann der Rundfunkteilnehmer sich freuen, dass er zwei Jahre lang Zinsen eingesackt hat. Er kann natürlich versuchen, die Zahlung zu verzögern, bis die Verjährung eintritt. Aber - ich glaube, die GEZ ist schneller mit den Zwangsmaßnahmen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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