Dies ist eine Diskussion zu GEZ interpretiert Kontoänderung als Neuanmeldung und verlangt doppelte Bezahlung ? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ interpretiert Kontoänderung als Neuanmeldung und verlangt doppelte Bezahlung ? die GEZ bietet auf Ihrer Website Ihren "Kunden" die Möglichkeit an, online sämtliche Daten ( inkl. Adresse und Namen zu ändern ). Das ist soweit sinnvoll, wenn man zum Beispiel umgezogen ist oder aber geheiratet hat. Unter diesen Voraussetzungen soll nun folgende Situation angenommen werden : Zwei Personen ( Lebenspartner ) wohnen unter einem Dach und zahlen folgerichtig nur einmal GEZ. Die Gebühren werden durch ein GEZ-Konto, das auf eine der beiden Personen läuft eingezogen. Als ein Umzug ansteht, beschließen die beiden, dass nun der andere für die nächsten Jahre die GEZ-Gebühren bezahlen soll. Online werden sowohl die Adresse, als auch der Name, bei gleichbleibender Teilnehmernummer geändert - was soweit problemlos möglich ist. Nach 3 Monaten erhält das Paar Post an die neue Adresse. Darin wird mitgeteilt, dass ein Teilnehmerkonto namensbezogen ist und nicht auf eine andere Person umgeschrieben werden kann. Damit wäre die Sache prinzipiell klar, hätte aber natürlich auch gleich bei dem Versuch der Online-Änderung mitgeteilt werden können / sollen. Nun gehen wir aber einen Schritt weiter und nehmen Folgendes an : Die GEZ gibt außer dieser Mitteilung an, dass zum Zeitpunkt des Online-Änderungsversuches nicht nur die Änderung NICHT angenommen wurde, sondern darüber hinaus ein komplett neues GEZ-Konto auf den Namen, in den das alte Konto umgeändert werden sollte, eröffnet wurde. Kurz gefasst : Die Änderung des Namens wurde von der GEZ selbstständig als ZUSÄTZLICHE Neuanmeldung gewertet. Somit bestehen laut GEZ zwei GEZ-Konten, von zwei miteinander unter einem Dach lebenden Menschen, die parallel auch bezahlt werden müssen. Die GEZ fordert nun von beiden Personen GEZ-Gebühren für die letzten 3 Monate ein. Offizielle GEZ-Begründung : Ein weiteres Konto wurde vor 3 Monaten neu eröffnet für das die fälligen Gebühren bezahlt werden müssen. Wie man sich denken kann, ist dieser Fall REIN fiktiv ( da extrem unrealistisch ), trotzdem würde mich eine Einschätzung Eurerseits interessieren : Welche Chancen hätte die GEZ mit dieser Begründung und diesen Forderungen durchzukommen ? Dank und Grüße, Tasnal |
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