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GEZ in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu GEZ in Deutschland innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2010, 19:30
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GEZ in Deutschland

Hallo liebe Gemeinde,

in diesem Lande braucht man sich bei der GEZ nicht ummelden, dies wird immer zu 100% von den Meldeämtern erledigt, die bekommen dafür auch noch Geld.

Die Frau A. hat 1996 geheiratet und dies der GEZ damals mitgeteilt, Ehepaare brauchen ja nur einmal bezahlen.
Solange ging das gut.
Nach einem Umzug nun bekam sie 3 Mahnungen von diesem Verein,
meine Frage, bei bleibender Ingnoranz von Frau A. kann ihr irgendetwas passieren.

mit freundlichen Grüßen
lilalara

danke für eine Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 09:13
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AW: GEZ in Deutschland

Zitat:
Zitat von Lilalara Beitrag anzeigen
Nach einem Umzug nun bekam sie 3 Mahnungen von diesem Verein,
meine Frage, bei bleibender Ingnoranz von Frau A. kann ihr irgendetwas passieren.
Ja. Ich gehe davon aus, dass Frau A ein paar Jahre nachbezahlen müssen wird, wenn ihr die Abmeldung von der GEZ nicht schriftlich bestätigt wurde.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 11:59
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AW: GEZ in Deutschland

Ich dachte, es geht aus dem Text hervor, daß Frau A. geheiratet hat, d.h.,
der Ehemann bezahlt treu und brav, im Gegensatz zu manch anderen, die Gebühren.
Eine Abmeldebestätigung der GEZ liegt auch vor von 1996, muß man soetwas wirklich 20 Jahre aufbewahren??

luzie
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 12:03
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AW: GEZ in Deutschland

Zitat:
Zitat von Lilalara Beitrag anzeigen
Eine Abmeldebestätigung der GEZ liegt auch vor von 1996, muß man soetwas wirklich 20 Jahre aufbewahren??
Eine Abmeldebestätigung lag also vor?

Möglich wäre eventuell, dass die GEZ durch den Umzug neue Beute gewittert hat. Was steht denn - mal angenommen - genau in der Mahnung? Ist der Name und die Anschrift korrekt? Für welchen Zeitraum soll gezahlt werden?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2010, 13:22
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AW: GEZ in Deutschland

Hallo 2much,

ja, Abmeldebestätigung wurde so lange aufbewahrt.

In diesen 3 Anschreiben stehen Dinge wie:
- konnten sie in unserem Adressbestand nicht finden,
- Information über Rundfunkgebühr,
- prüfen sie, ob sie verpflichtet sind zu zahlen,
- sie sind verpflichtet anzumelden, sonst Bußgeld 1000 Euro

Ist ja eigentlich alles "pillepalle", und diese Frau A. wollte nur mal
wissen, was ihr passieren könnte, wenn sie sich nicht meldet. Bezahlt wird ja.
Man wird hier überwacht wie ein Jagthund.
Nichts für ungut und liebe Grüße
Lara
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Alt 18.10.2010, 18:31
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Zitat:
Zitat von Lilalara Beitrag anzeigen
Hallo 2much,

ja, Abmeldebestätigung wurde so lange aufbewahrt.

In diesen 3 Anschreiben stehen Dinge wie:
- konnten sie in unserem Adressbestand nicht finden,
- Information über Rundfunkgebühr,
- prüfen sie, ob sie verpflichtet sind zu zahlen,
- sie sind verpflichtet anzumelden, sonst Bußgeld 1000 Euro

Ist ja eigentlich alles "pillepalle", und diese Frau A. wollte nur mal
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Das ist "pillepalle", nämlich die ganz normalen Drohbriefe der GEZ. Kriegt wohl fast jeder - selbst wenn man bereits mehrere Geräte angemeldet hat, nur kein TV. Ergeht mir auch so. Kann man nichts gegen machen, diese Briefe sind scheinbar legal.

Frau A kann der GEZ auf die Sprünge helfen, sie kann es aber auch sein lassen. Schließlich ist es deren Problem, wenn sie ihre weltgrößte Datenbank nicht richtig pflegen. Mir persönlich ist die GEZ keine Briefmarke wert.
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Alt 19.10.2010, 16:52
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AW: GEZ in Deutschland

Vermutlich ist Frau A. nicht mit Herrn A. sondern mit Herrn B. verheiratet?
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"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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Alt 19.10.2010, 17:48
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AW: GEZ in Deutschland

Bei Änderungen (Umzug, Heirat, Neuanschaffung eines Empfangsgerätes, wie z.B. TV, Radio, Videorekorder, Internet-PC oder Smartphone) muss man der GEZ diese natürlich mitteilen! Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag herrscht eine Anzeigepflicht: http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf

Zu machen sind folgende Angaben:
Zitat:
1. Vor- und Familienname sowie früherer Name,unter dem ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
2. Geburtsdatum,
3. Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift sowie letzte Anschrift, unter der ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
5. Zugehörigkeit zu einer der in § 5 genannten Branchen,
6. Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
7. Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
8. Rundfunkteilnehmernummer und
9. Grund der Abmeldung (sofern abgemeldet wird).
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Alt 20.10.2010, 10:00
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Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Bei Änderungen (Umzug, Heirat, Neuanschaffung eines Empfangsgerätes, wie z.B. TV, Radio, Videorekorder, Internet-PC oder Smartphone) muss man der GEZ diese natürlich mitteilen! Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag herrscht eine Anzeigepflicht: http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf
Aber nur wenn man selber Rundfunkgeräte bereit hält!

Frau A hält aber keine Rundfunkgeräte bereit! Damit entfällt die Anzeigepflicht!
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