Dies ist eine Diskussion zu GEZ Hilfe innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ Hilfe Eine Frau in einer Lebenspartnerschaft (Unverheiratet) hat ihr Radio und ihren Fernseher angemeldet. Nun mochte die GEZ vom Partner, das er auch Empfangsgeräte anmeldet. Da er aber keine eigenen besitzt außer das Autoradio (PKW nur privat genutzt) stellt sich nun die Frage, ob er es anmelden muss und wenn ja was ist wenn die beiden heiraten und wie kann er das Pkw radio (falls angemeldet) wieder abmelden wenn die beiden verheiratet sind? |
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| AW: GEZ Hilfe Das Autoradio muss angemeldet werden. Man kann es wieder abmelden, wenn man verheiratet ist (Abmeldeformular, evtl. Bescheinigung beilegen).
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: GEZ Hilfe Würde es reichen bei der Begründung des Abmeldens anzugeben das er verheiratet ist, die Urkunde des Standesamtes beilegt und er auf die Rundfunkteilnehmer-Nummer der Ehefrau hinweist??? |
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| AW: GEZ Hilfe Das wäre in meinen Augen sehr nett, völlig ausreichend und der GEZ entgegenkommend.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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