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GEZ Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Hilfe innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:21
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GEZ Hilfe

Folgendes:

Eine Frau in einer Lebenspartnerschaft (Unverheiratet) hat ihr Radio und ihren Fernseher angemeldet.

Nun mochte die GEZ vom Partner, das er auch Empfangsgeräte anmeldet.

Da er aber keine eigenen besitzt außer das Autoradio (PKW nur privat genutzt) stellt sich nun die Frage, ob er es anmelden muss und wenn ja was ist wenn die beiden heiraten und wie kann er das Pkw radio (falls angemeldet) wieder abmelden wenn die beiden verheiratet sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:25
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AW: GEZ Hilfe

Das Autoradio muss angemeldet werden.

Man kann es wieder abmelden, wenn man verheiratet ist (Abmeldeformular, evtl. Bescheinigung beilegen).
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:29
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AW: GEZ Hilfe

Würde es reichen bei der Begründung des Abmeldens anzugeben das er verheiratet ist, die Urkunde des Standesamtes beilegt und er auf die Rundfunkteilnehmer-Nummer der Ehefrau hinweist???
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:35
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Das wäre in meinen Augen sehr nett, völlig ausreichend und der GEZ entgegenkommend.
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Albert Einstein

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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2009, 17:39
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AW: GEZ Hilfe

O.k. vielen Dank.
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