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GEZ, gerechtfertigte Schuld?

Dies ist eine Diskussion zu GEZ, gerechtfertigte Schuld? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 18.09.2009, 20:25
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GEZ, gerechtfertigte Schuld?

Hallo und leider gleich eine Frage im ersten Post meinerseits.

Angenommen:
Schüler D zieht von daheim aus, ist aber nach wie vor Schüler und kriegt Hartz IV, kriegt nach einer Weile in seiner Wohnung das Standardanmeldeschreiben der GEZ, schickt dieses ausgefüllt mit der Bestätigung im Besitz eines Empfangsgerätes zu sein, aber mit einer Schulbescheinigung und einer Bescheinigung ein Empfänger von Hartz IV Geldern zu sein zurück.
Punkt 1: Normalerweise wäre er ja somit als Schüler und Empfänger befreit oder?
Angenommen:
Die GEZ war der Meinung das die beiden Bescheinigungen ungültig wären, solange sie nicht in ihrem Befreiungsformular nach ihren Richtlinien ausgefüllt und mitgeschickt worden wären.
Es kommen einige Mahnungen ins Haus, Der Schüler D ist nicht mehr in der Lage die Wohnung zu behalten, verschuldet sich und zieht gezwungenermaßen wieder ins Elternhaus.
Nach dem Umzug kommen keine Mahnungen mehr.
Angenommen:
Knapp 3 einhalb Jahre später kommt eine Mahnung und Rechnung von der GEZ ins Haus, Schüler D gerade fertiggeworden mit seinem Abschluss, jetzt arbeitssuchend, oder auf einen Studienplatz wartend, ohne jegliches Einkommen, verwundert über die Tatsache das er angeblich noch angemeldet ist, und gleich zum einstieg ins Berufsleben mit sagen wir mal ~950€ im Minus obwohl er seit dem Auszug kein Empfangsgerät mehr besaß und keine Rechnungen und Mahnungen bis zum aktuellem Zeitpunkt erhielt.
Kurz daraufhin schreibt er ein Kündigungsschreiben, mit einer Klärung der Situation per Einschreiben an die GEZ und telefoniert um zu erfahren wesshalb die Rechnungen so spät kommen.
Mitgeiteilt wird ihm das die GEZ versucht habe Schüler D ausfindig zu machen aber dies nicht ging erst nach einigen Monaten über das Einmelderwohnamt, in dem er schon seit dem Umzug ins Elternhaus ganz normal umgelmeldet war und bei dem andere Gläubiger keine Probleme hatten ihn zu kontaktieren.
Punkt 2: Ist Schüler D verpflichtet diese Schuld zu begleichen?
Punkt 3: Falls er zahlen muss, muss er auch die Zeit die er bei seinen Eltern lebte bezahlen? Da er nichtmal ein Empfangsgerät besaß und somit für eine nicht erhaltene Leistung zahlen müsste.

Dieser fiktive Fall ist sehr kompliziert und ich bin gespannt was ihr dazu zu sagen habt. Persönlich komme ich da nicht wirklich weiter.

Dhyz
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Alt 19.09.2009, 22:05
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AW: GEZ, gerechtfertigte Schuld?

Hallo!

Bei Behörden gilt die Verwaltungsvorschrift, dass ein Antrag eines Bürgers (nicht eines als Anwalt tätigen!) in der Weise verstanden werden soll, wie er bei verständiger Würdigung zu Gunsten des Bürgers gestellt worden wäre, wäre der Bürger ein Fachmann.

Stellt also ein Bürger beim Jobcenter, bei der ARGE versehentlich einen Antrag auf Sozialhilfe, dann ist das als Antrag auf ALG II zu werten, falls der Bürger erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahren alt ist. Stellt er aber nicht explizit wörtlich einen "Antrag", dann stellt sich die Frage, ob sein Vortrag oder seine Handlung konkludent als Antrag gewertet werden muss. Dazu vergleiche man mal bitte den Rechtsstreit:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...6C0001:DE:HTML
Zitat: "Im Einzelfall könne eine im Zusammenhang mit der Übersendung von Unterlagen abgegebene Erklärung zwar konkludent als Anerkennungsantrag ausgelegt werden, jedoch müsse hierbei der wirkliche Wille des Erklärenden nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte eindeutig feststellbar sein."

Nun ist die GEZ aber gar keine Behörde - oder doch? "Viele glauben, die GEZ sei eine staatliche Behörde oder gehöre zur Post. Das ist ein Irrtum. Die GEZ ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten." http://gez.de/die_gez/index_ger.html

Und das Gesetz bzw. der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht vor: "Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit ..." http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P6-4.htm
Oder: "Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt." http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbef...index_ger.html Eine Formerfordernis (wie etwa eine notarielle Beglaub igung bei Immobilienverkäufen) wird hier nicht erwähnt, auch nicht bzw. nur als Link - das vorgesehen Formblatt
https://teilnehmerdienste.gez-servic...ng.jsp?start=y

Jedenfalls wäre auch ein formales, wenn auch formblattloses "Hiermit beantrage ich ..." deutlich wirksamer als eine (mehr oder weniger) konkludente Willenserklärung mittels Übersendung von Unterlagen. Aber einen Rechtsstreit wäre das immerhin wert - wenn vielleicht auch eher für rechtsinteressierte Zuschauer:-)

Punkt 2: Was am Ende von Schreibereien und evtl. Verhandlungen an Schuld übrig bleibt, kann gestundet werden oder in Raten beglichen oder erlassen, soweit die Vorschriften der GEZ das zulassen.

Punkt 3: Zur Anzeigepflicht bei Veränderungen siehe http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P3-4.htm

Gruß aus Berlin, Gerd
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Alt 19.09.2009, 23:45
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AW: GEZ, gerechtfertigte Schuld?

Klingt immerhin schonmal besser als was bisher das Ergebnis war, danke vielmals für die Unterstützung in dieser Sache und mal schaun wie sich das entwickeln könnte.

Dhyz
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