Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Eines Tages steht jemand von einem Deutschen Rundfunk Unternehmen vor der Tür. Er wird daraufhin hineingelassen und nimmt in einem Zimmer platz. Dann erst gibt er Auskunft, dass er von einer Gebühreneinzugszentrale sei. In dem Zimmer, in dem die drei sitzen, befindet sich ein Fernsehgerät. Der Mitarbeiter fragt die beiden Mitbewohner nun, welcher von beiden denn Herr X sei. Daraufhin geht Herr Y aus dem Zimmer. Der Herr sagt nun zu Herrn X, er müsse GEZ-Gebühren zahlen. Daraufhin antwortet Herr X, dass die Geräte ihm nicht gehören und er in dieser Wohnung auch nicht wohne. Außerdem wird Herr X darauf hingewiesen, dass er für Herrn Y, welcher Bafög empfängt, mitzahlen solle. Als Herr X widerum sagt, dass er in dieser Wohnung nicht wohne, antwortet der Mann mit einem zwinkern:"Füllen Sie den Antrag aus und sagen, Sie hätten nur ein Radio. Den Fernseher habe ich nicht gesehen". Ist die Rechtslage eindeutig und Herr X muss die Gebühren zahlen? Welche Möglichkeiten stehen Herrn X zur Verfügung? |
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| AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Hier zum Nachlesen wann Studenten GEZ zahlen müssen: Zitat:
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| AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Mal angenommen der Herr des Deutschen Rundfunksenders erkundigt sich, wem denn der Fernseher in dem Gemeinschaftsraum gehöre und bekommt gesagt, dass dieser dem Bafög-Empfänger gehöre. Ist es dann korrekt, dass der Mann sagt, der nicht-Bafög-Empfänger müsse für den Bafög-Empfänger mit bezahlen und alle Geräte gehören dem nach dem nicht-Bafög-Empfänger? Oder ist es so, dass ein Gerät, welches GEZ-pflichtig ist, lediglich seinem tatsächlichen Besitzer gehört? |
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| AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Ein Fernsehgerät was von mehreren genutzt wird, sprich in einem Gemeinschaftsraum steht, ist gebührenpflichtig. Allerdings muss es nur von einem der Nutzer angemeldet werden. Wenn der eine Mitbewohner aufgrund seines Einkommens nicht anmeldepflichtig ist, muss eben der andere die Gebühren zahlen. Ansonsten muss der "nicht anmeldepflichtige" Bewohner den Fernseher in sein privates Zimmer stellen |
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| AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Zitat:
Schon kleine Kinder wissen, dass man keine Unbekannten hinein lässt. Was haben die zwei geglaubt? Dass sie ins Fernsehen kommen?Zitat:
Zitat:
Zitat:
Es ist völlig gleichgültig, wem ein Gerät gehört. Maßgeblich ist, ob ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Selbst ein defektes Gerät im Keller ist anmeldepflichtig. |
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| AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs Zitat:
Ich hätte den GEZ-Mitarbeiter vor die Türe gesetzt (sofern das Gerät tatsächlich auf den Bafögempfänger angemeldet ist) und gesagt dass das Gerät angemeldet ist und er nicht wiederzukommen hat. Mal ganz abgesehen davon, dass man keine GEZ Mitarbeiter in die Wohnung lässt. |
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