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GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 17:37
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GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor: Es wohnen zwei Studenten zusammen in einer Wohngemeinschaft. Einer bekommt Bafög, der andere nicht.
Eines Tages steht jemand von einem Deutschen Rundfunk Unternehmen vor der Tür. Er wird daraufhin hineingelassen und nimmt in einem Zimmer platz. Dann erst gibt er Auskunft, dass er von einer Gebühreneinzugszentrale sei.
In dem Zimmer, in dem die drei sitzen, befindet sich ein Fernsehgerät.
Der Mitarbeiter fragt die beiden Mitbewohner nun, welcher von beiden denn Herr X sei.
Daraufhin geht Herr Y aus dem Zimmer.
Der Herr sagt nun zu Herrn X, er müsse GEZ-Gebühren zahlen. Daraufhin antwortet Herr X, dass die Geräte ihm nicht gehören und er in dieser Wohnung auch nicht wohne.
Außerdem wird Herr X darauf hingewiesen, dass er für Herrn Y, welcher Bafög empfängt, mitzahlen solle.
Als Herr X widerum sagt, dass er in dieser Wohnung nicht wohne, antwortet der Mann mit einem zwinkern:"Füllen Sie den Antrag aus und sagen, Sie hätten nur ein Radio. Den Fernseher habe ich nicht gesehen".

Ist die Rechtslage eindeutig und Herr X muss die Gebühren zahlen? Welche Möglichkeiten stehen Herrn X zur Verfügung?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 19:11
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AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Hier zum Nachlesen wann Studenten GEZ zahlen müssen:

Zitat:
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?

In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (seit 1. Juli 2009 287 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Quelle: http://www.gez.de/gebuehren/gebuehre...index_ger.html
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  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2009, 19:58
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AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Mal angenommen der Herr des Deutschen Rundfunksenders erkundigt sich, wem denn der Fernseher in dem Gemeinschaftsraum gehöre und bekommt gesagt, dass dieser dem Bafög-Empfänger gehöre.
Ist es dann korrekt, dass der Mann sagt, der nicht-Bafög-Empfänger müsse für den Bafög-Empfänger mit bezahlen und alle Geräte gehören dem nach dem nicht-Bafög-Empfänger?
Oder ist es so, dass ein Gerät, welches GEZ-pflichtig ist, lediglich seinem tatsächlichen Besitzer gehört?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 08:06
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AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Ein Fernsehgerät was von mehreren genutzt wird, sprich in einem Gemeinschaftsraum steht, ist gebührenpflichtig. Allerdings muss es nur von einem der Nutzer angemeldet werden. Wenn der eine Mitbewohner aufgrund seines Einkommens nicht anmeldepflichtig ist, muss eben der andere die Gebühren zahlen.

Ansonsten muss der "nicht anmeldepflichtige" Bewohner den Fernseher in sein privates Zimmer stellen
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  #5 (permalink)  
Alt 07.10.2009, 12:35
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AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Zitat:
Zitat von kunoooo
Eines Tages steht jemand von einem Deutschen Rundfunk Unternehmen vor der Tür. Er wird daraufhin hineingelassen und nimmt in einem Zimmer platz. Dann erst gibt er Auskunft, dass er von einer Gebühreneinzugszentrale sei.
In dem Zimmer, in dem die drei sitzen, befindet sich ein Fernsehgerät.
Ich weiß nicht, was die zwei studieren, aber man sollte sie sofort exmatrikulieren und auf die Baumschule schicken Schon kleine Kinder wissen, dass man keine Unbekannten hinein lässt. Was haben die zwei geglaubt? Dass sie ins Fernsehen kommen?

Zitat:
Der Mitarbeiter fragt die beiden Mitbewohner nun, welcher von beiden denn Herr X sei.
Daraufhin geht Herr Y aus dem Zimmer.
Der Herr sagt nun zu Herrn X, er müsse GEZ-Gebühren zahlen. Daraufhin antwortet Herr X, dass die Geräte ihm nicht gehören und er in dieser Wohnung auch nicht wohne.
Wie er wohnt da nicht? Eben war es noch eine WG. Irgendwoher wird der Mann von der GEZ ja den Namen haben. Meistens wohl Meldedaten oder einfach vom Klingelschild abgelesen.

Zitat:
Außerdem wird Herr X darauf hingewiesen, dass er für Herrn Y, welcher Bafög empfängt, mitzahlen solle.
Als Herr X widerum sagt, dass er in dieser Wohnung nicht wohne, antwortet der Mann mit einem zwinkern:"Füllen Sie den Antrag aus und sagen, Sie hätten nur ein Radio. Den Fernseher habe ich nicht gesehen".
Klingt danach einem Haifisch die Zähne putzen.

Zitat:
Ist die Rechtslage eindeutig und Herr X muss die Gebühren zahlen? Welche Möglichkeiten stehen Herrn X zur Verfügung?
Wo wohnt X denn nun? Wenn er da wohnt muss er auch Gebühren zahlen.

Es ist völlig gleichgültig, wem ein Gerät gehört. Maßgeblich ist, ob ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Selbst ein defektes Gerät im Keller ist anmeldepflichtig.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.10.2009, 12:40
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AW: GEZ-Gebühren in Studenten-Wgs

Zitat:
Es ist völlig gleichgültig, wem ein Gerät gehört. Maßgeblich ist, ob ein Gerät zum Empfang bereitgehalten wird. Selbst ein defektes Gerät im Keller ist anmeldepflichtig
Anmeldepflichtig, ja. Aber wenn ein Bafögempfänger einen Befreiungsantrag stellt meldet er die Geräte eigentlich auf seinen Namen an. Nur dass er eben wegen der Befreiung nichts bezahlen muss.

Ich hätte den GEZ-Mitarbeiter vor die Türe gesetzt (sofern das Gerät tatsächlich auf den Bafögempfänger angemeldet ist) und gesagt dass das Gerät angemeldet ist und er nicht wiederzukommen hat. Mal ganz abgesehen davon, dass man keine GEZ Mitarbeiter in die Wohnung lässt.
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