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GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Gebühren eine theoretische Frage innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 14:13
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GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Hallo,

Herr Mustermann lebt seit März diesen Jahres in seiner eigenen Wohnung. Seit Anfang Mai besitzt er nun einen Kabelanschluss über diesen er Internet und Telefon bezieht. TV war über eine Satellitenschüssel vom Vermieter schon eingebaut. Außerdem besitzt er ein internetfähiges Smartphone. Er ist Azubi und schaut im Jahr wenn es hoch kommt 4X eigenständig TV. Ansonsten nur DVDs/BDs oder legal runtergeladene amerikanische TV Serien auf englisch.

Er möchte auf keinen Fall die GEZ Gebühren bezahlen, da er nichts nutzt, was die GEZ mit ihren Beiträgen unterstützt. Mitlerweile hat er den dritten Brief erhalten mit Drohung eines Bußgeldes bis zu 1000€ bei Nichtzahlung.

Sollte er sich lieber melden und angeben, dass er "kein Radio/Autoradio, kein Fernsehgerät und kein nartiges Rundfunkgerät" besitzt oder lieber weiterhin ignorieren? Was wäre die beste Lösung für sein Problem, da er - wie gesagt - nichts nutzt, was die GEZ unterstützt.

Vielen Dank für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 14:18
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Es geht bei der GEZ nicht um´s nutzen, sondern um´s bereithalten. Das tut er, also muss er zahlen
__________________
Zitat:
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 14:25
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Und wenn Herr Mustermann seinen Digitalreceiver (1X genutzt seit Einzug) verkauft? Es befindet sich keine TV-Karte im PC.

OK, anders gefragt, was kann ihm passieren, wenn er die falsche Angabe macht, dass er kein Gerät besitzt? Wie soll die GEZ das überprüfen, wenn er niemanden in seine Wohnung lassen muss?

2. Idee: Was ist, wenn er ein Brief an die GEZ sendet mit den wahren Worten: "Ich nutze kein Radio/Autoradio, kein Fernsehgerät und kein neuartiges Rundfunkgerät, um Fernseh- und/oder Rundfunkwellen zu empfangen" bzw. wie könnte man das richtig ausformulieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 20:46
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Ich bin der Auffassung, daß die GEZ juristisch als wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) gesehen werden kann, denn sie behauptet von sich selbst eine "Gemeinschaftseinrichtung" zu sein.

Kann dies jemand bestätigen?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 23:31
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Zitat:
Zitat von Vampirfisch88 Beitrag anzeigen
OK, anders gefragt, was kann ihm passieren, wenn er die falsche Angabe macht, dass er kein Gerät besitzt? Wie soll die GEZ das überprüfen, wenn er niemanden in seine Wohnung lassen muss?

*ring* "Guten Tag, mein Name ist Susanne Müller von der Telemedien AG, wir machen eine Umfrage zum Fernsehverhalten in Deutschland. Dies dient der Verbesserung des Programms. Könnten Sie mit bitte ein paar Fragen beantworten?"


So zum Beispiel


"Guten Tag, ich bin mit dem Auto liegen geblieben, könnte ich kurz reinkommen und ihr Telefon benutzen?"

Wär auch ne Möglichkeit.
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Zitat:
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Alt 16.05.2011, 07:53
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Und nicht nur auf diese Trickbetrügermethoden wird gerne zurückgegriffen, es dürfen auch Nachbarn befragt werden!

Im übrigen bin ich durchaus der Meinung, dass man zahlen sollte, wenn man ein Gerät bereit hält (das gilt auch für den internetfähigen PC oder ein Smartphone). Die anderen zahlen schließlich auch.

Außerdem kommt bald sowieso die Haushaltsgebühr, da müssen dann wirklich alle zahlen. Man kann sich dann zwar immer noch befreien lassen, das wird aber ungleich schwieriger, da man beweisen muss keine Geräte zu haben (mit Kontrollen mitten in der Nacht etc ist zu rechnen).
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #7 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 08:07
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AW: GEZ Gebühren eine theoretische Frage

Gem. RGebStV (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) zählen internetfähige PCs und Geräte, die über kein eigenständiges Empfangsteil verfügen, aber in der Lage sind, über "neue Vertriebswege" und "Empfangswege" Rundfunksendungen zu empfangen, zu den so genannten "Neuartigen Rundfunkempfangsgeräten".

Die GEZ beschreibt das auch in ihrem auf der Webseite veröffentlichten Gebührenlexikon:
Zitat:
Zitat von GEZ-Gebührenlexikon
[...]
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
[...]
Insofern begründet allein der Besitz eines internetfähigen PCs und/oder eines Smartphones schon eine Gebührenpflicht.

Rumlügen bringt nichts, ich würde das wahrheitsgemäß angeben und einfach die Gebühr entrichten.
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