Dies ist eine Diskussion zu GEZ-Gebühren bei Zweitwohnsitz innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ-Gebühren bei Zweitwohnsitz Folgender Fall würde mich interessieren: Person A lebt alleine und bezahlt brav seine GEZ-Gebühren. Person B lebt bei seinen Eltern und hat studiert. Eltern zahlen ebenfalls GEZ-Gebühren. Nun muß berufsbedingt Person B in eine eigene Wohnung ziehen, ist vollangestellt, studiert aber nebenbei noch. Nun bekommt Person B Post von der GEZ mit der Bitte sich anzumelden. 1. Frage: Muß Person B überhaupt in so einem Fall (TV-Gerät wäre vorhanden) zahlen, da die Person noch studiert oder hat sich die GEZ-Befreiung mit der gleichzeitigen Vollbeschäftigung erledigt? 2. Frage: Und hier kommt Person A ins Spiel. Angenommen Person A, der seine GEZ-Gebühren ja zahlt, meldet einen Zweitwohnsitz bei Person B an (Sprich sie gründen eine WG), wie verhält sich dann die Gebührenregelung? Müssen dann die GEZ-Gebühren durch zwei geteilt, sprich muß nur für den einen Haushalt gezahlt werden? Und ist diese Vorgehensweise überhaupt juristisch rechtens? Danke schon mal für die Aufklärung ![]() chris k. |
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| AW: GEZ-Gebühren bei Zweitwohnsitz Befreiung gibt's wenn überhaupt nur auf Antrag: http://gez.de/gebuehren/gebuehrenbef...index_ger.html Aber wie arm ist das denn bitte? Wenn man ein volles Gehalt kriegt auch noch einen auf armen Studenten machen? Das klappt nicht. Bei einer WG zahlt jeder selbst für die von ihm vorrätig gehaltenen Geräte GEZ.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: GEZ-Gebühren bei Zweitwohnsitz Zitat:
![]() Danke, hat sich aber mittlerweile erledigt. Die Antwort hat aber dennoch geholfen. Danke nochmal. chris k. |
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