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GEZ Gebühren

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Gebühren innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 22:42
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GEZ Gebühren

Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Person A hat Besuch von einem GEZ-Mitarbeiter bekommen, der Gebühren für seine Rundfunkgeräte eintreiben wollte. Nun hat Person A angaben zu einem Radio und einem Fernseher gemacht,jedoch keine Erklärung dazu unterschrieben und den GEZ-Mitarbeiter weggeschickt.Tags darauf kommt der GEZ.Mitarbeiter erneut und meint, dass er den Umstand, falls Person A nicht unterschreibt, der Rechtsabteilung melden müsse, womit hohe Strafen auf diesen zukommen würden. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müsste Person A rechnen? Haben die gemachten Aussagen ohne unterschriebene Erklärung überhaupt bestand?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 23:01
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AW: GEZ Gebühren

Zitat:
Zitat von razorback911
Haben die gemachten Aussagen ohne unterschriebene Erklärung überhaupt bestand?
Es sollte eigentlich hinreichend bekannt sein, dass man den (vermeintlichen) GEZ-"Mitarbeitern" keine Auskünfte geben muss und auch nichts unterschreiben sollte.

Ja die Aussage hat möglicherweise Bestand, da der GEZ-"Mitarbeiter" hier als Zeuge auftreten kann.
Zitat:
Tags darauf kommt der GEZ.Mitarbeiter erneut und meint, dass er den Umstand, falls Person A nicht unterschreibt, der Rechtsabteilung melden müsse, womit hohe Strafen auf diesen zukommen würden.
das ist Schwachsinn bzw. könnte den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB) erfüllen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Diese Provisionsgeier arbeiten mit Drückermethoden; ggf. Polizei holen und Anzeige wegen Nötigung erstatten.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 23:26
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AW: GEZ Gebühren

Ausgehend davon, dass Herr A keine Rundfunk- und TV Gebühren bezahlt, ist dieser der berüchtigte "Schwarzhörer- und Seher"!

Was denk sich eigentlich Herr A, dass wir alle, ergo die Braven und anständigen GEZ-Zahler alleine die immensen Kosten für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten tragen sollen ???

Ungeachtet, dass Herr A bestraft und zuallerletzt auch noch eingesperrt gehört ist meine Meinung.

Deshalb entsenden wir Herrn und Frau Kontrolleti, welche solche Leute, wie Herrn A aufspüren und Ihnen den rechten Weg zeigen -

Herr A hat sich selbst verraten, als er zugab TV und Radio zum Empfang bereit zu halten.
Somit hat er jetzt mit einer entsprechenden und rückwirkenden Rechnung zu rechnen.
Immerhin soll Herr A nun büßen, dass er glaubte seine Lieblingssendung DSDS wäre gänzlich gratis!

Unser Herr Kontrolleti will sich doch auch seine Provision verdienen, wäre er doch sonst selbst im Harz IV - Bezug.

Schade, dass Herr A jedem die Türe öffnet und diesen auch noch unbedarft Fragen beantwortet?
Ein Herr X hätte gesagt, "Entschuldigung, wir kaufen nichts!" und hätte die Türe wieder geschlossen - basta!
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Do, ut des
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2010, 23:49
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AW: GEZ Gebühren

Zitat:
Zitat von Mars17
Immerhin soll Herr A nun büßen, dass er glaubte seine Lieblingssendung DSDS wäre gänzlich gratis!
wie, RTL hat nun auch schon die "Weihen" einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt
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  #5 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 08:59
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AW: GEZ Gebühren

Zitat:
Zitat von charles0308
wie, RTL hat nun auch schon die "Weihen" einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt
Natürlich nicht, aber ohne GEZ-Gebühren trotzdem illegal
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Alt 14.01.2010, 15:46
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AW: GEZ Gebühren

Zitat:
Zitat von charles0308
das ist Schwachsinn
Dem kann ich so nicht ganz beipflichten! Die GEZ, vertreten durch die SSEP (Schwarzseherermittlungsperson) hat hier einen Auskunftsanspruch gegen den Schwarzseher der von der zuständigen Landesrundfunkanstelt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens (= Verhängung von Zwangsgeldern und Zwangshaft) durchgesetzt werden kann.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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  #7 (permalink)  
Alt 14.01.2010, 16:00
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AW: GEZ Gebühren

Zitat:
Zitat von razorback911
Wie sieht folgender fiktiver Fall aus:
Person A hat Besuch von einem GEZ-Mitarbeiter bekommen, der Gebühren für seine Rundfunkgeräte eintreiben wollte. Nun hat Person A angaben zu einem Radio und einem Fernseher gemacht,
Schön blöd. A wird nun zwangsangemeldet, wenn er nicht das Angebot der sofortigen Anmeldung annimmt. Das kann sehr teuer werden, wenn A z.B. gesagt hat, dass er den Fernseher schon 5 Jahre besitzt.

Trotzdem sehe ich hierin auch eine Nötigung. Oder war es doch nur ein freundliches Angebot?
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