Dies ist eine Diskussion zu GEZ fälschlicher Weise Geld als Schüler bezahlt innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| GEZ fälschlicher Weise Geld als Schüler bezahlt Ich hab da mal ne Frage zu folgenden Sachverhalt. Nehmen wir an Person A ist Schüler, 22 Jahre alt, bekommt während seiner Schulzeit BaFöG in höhe von ca. 221,-, ca. 130,- Halbwaisenrente, hat dazu noch einen 150,- Nebenjob (insgesammt 501,-) und wohnt mit seiner Mutter zusammen. Die GEZ verlange nun von Person A 54,- und von seiner Mutter 54,- monatlich. Im Haushalt gäbe es 2 Radios, einen Computer mit Internetanschluss und 3 Fernseher, (zwischendurch hätte es auch mal ein Auto mit Radio gegeben). Person A hätte nun leider erst nach 2 Jahren erfahren, dass er als Schüler keine GEZ gebühren zahlen muss und ab dem Zeitpunkt aufgehört diese zu bezahlen, müsste aber noch den Nachweis, dass er Schüler war (und bald Student sein wird) nachreichen. Hat er das Recht dazu die Gebühren zurück zu verlangen? Wird er Sie bekommen und welche Tipps würdet ihr dieser Person A geben um das Geld zurück zu bekommen? MfG Skippy_ und danke für die Antworten! |
| |||
| AW: GEZ fälschlicher Weise Geld als Schüler bezahlt Zitat: Zitat:
Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
| |||
| AW: GEZ fälschlicher Weise Geld als Schüler bezahlt Danke für deine Antwort, Ich habe mal gehört, dass man seit neuestem(?) erfolgreich zuviel bezahltes Geld zurück fordern kann, wenn man es zu unrecht an die GEZ bezahlt hat und dies Nachweisen kann. Würde eine Stichfeste Beweislage, dass jemand in der Zeit Schüler war nicht als 100%iger Nachweis gelten? Geht das wirklich nur wenn eine "kriminelle / unzumutbare / illegale / verschleierte / etc." Handlung dazu geführt hat? MfG Skippy_ |
| |||
| AW: GEZ fälschlicher Weise Geld als Schüler bezahlt Zitat:
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Kein Rückgaberecht wegen fälschlicher Firmennamen Eingabe | Gewerberecht | 14.12.2009 13:18 |
| Geld zurück bei weil zuviel bezahlt wurde? | Vereinsrecht | 05.10.2009 17:05 |
| Rechnung mit geliehenem Geld Bar bezahlt. Gilt das Datum? | Steuerrecht | 19.01.2009 16:16 |
| Mit 18 ausziehen, Anspruch auf Geld von Eltern, Schüler bafög? | Bürgerliches Recht allgemein | 25.07.2007 02:03 |
| Geld bezahlt aber ausgeführte Restarbeiten mangelhaft! Bauträger reagiert nicht! | Baurecht | 15.03.2007 12:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios