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GEZ Beitrag

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Beitrag innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 04.12.2009, 16:22
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GEZ Beitrag

mal angenommen,

eltern übergeben ihr einfamilienhaus noteriel zum 01.01.10 an seinem sohn, die sowieso schon zusammen leben.
der sohn bezahlt die gez.
die eltern die sich jetzt fast das ganze jahr im ausland aufhalten wollen, wollen die gez abmelden.
die eltern sind nicht im besitz von einem fernseher,radio,internetanschluss,auto oder ähnliche sachen die einen emfänger haben oder emfangen können.
ist eine gez gebühr fällig wenn der vater für ein paar monate bei seinem sohn mitguckt?
was wäre der kündigungsgrund?
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 17:46
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AW: GEZ Beitrag

Zitat:
Zitat von bostan1975
ist eine gez gebühr fällig wenn der vater für ein paar monate bei seinem sohn mitguckt?
Als Gast? Nö. Derjenige ist gebührenpflichtig, der das Gerät zum Rundfunkempfang bereithält.
Zitat:
was wäre der kündigungsgrund?
Hast Du doch selber geschrieben: die Eltern haben einfach keinen Rundfunkempfänger! Allerdings muss man sich darauf einstellen, dass die GEZ einen Verwertungsnachweis fordert -> Geschenk an den Sohn.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 07.12.2009, 12:24
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AW: GEZ Beitrag

Zitat:
Zitat von bostan1975
eltern übergeben ihr einfamilienhaus noteriel zum 01.01.10 an seinem sohn, die sowieso schon zusammen leben.
der sohn bezahlt die gez.
die eltern die sich jetzt fast das ganze jahr im ausland aufhalten wollen, wollen die gez abmelden.
die eltern sind nicht im besitz von einem fernseher,radio,internetanschluss,auto oder ähnliche sachen die einen emfänger haben oder emfangen können.
ist eine gez gebühr fällig wenn der vater für ein paar monate bei seinem sohn mitguckt?
was wäre der kündigungsgrund?
Sind die Eltern weiterhin beim Sohn gemeldet? Oder wo ist der offizielle Wohnsitz?

Für den Fall, dass die Eltern weiterhin beim Sohnemann gemeldet sind, so ist natürlich auch GEZ fällig, sofern irgendwelche Empfangsgeräte in irgendeinem gemeinsam genutzten Zimmer bereitgehalten werden. Hat der Sohn dagegen nur einen Fernseher, der in seinem ausschließlich privat genutztem Schlafzimmer steht, so müssen die Eltern keine GEZ zahlen.

Sind die Eltern lediglich Gäste mit ständigem Wohnsitz im Ausland, so müssen sie vermutlich keine Rundfunkgebühren zahlen.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 12:28
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Zitat:
Zitat von 2much
Für den Fall, dass die Eltern weiterhin beim Sohnemann gemeldet sind, so ist natürlich auch GEZ fällig, sofern irgendwelche Empfangsgeräte in irgendeinem gemeinsam genutzten Zimmer bereitgehalten werden.
Wer soll die Geräte anmelden? Die Eltern, obwohl sie nicht ihnen gehören?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 12:48
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AW: GEZ Beitrag

Zitat:
Zitat von Humungus
Wer soll die Geräte anmelden? Die Eltern, obwohl sie nicht ihnen gehören?
Ein zuhause wohnender Auszubildender muss m.W. auch GEZ bezahlen, wenn er keine eigenen Geräte hat, diese aber für ihn durch gemeinsam genutzte Räume zugänglich sind. Oder irre ich da? Will ich nicht ausschließen, kommt vor.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 13:28
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AW: GEZ Beitrag

Zitat:
Zitat von 2much
Ein zuhause wohnender Auszubildender muss m.W. auch GEZ bezahlen, wenn er keine eigenen Geräte hat, diese aber für ihn durch gemeinsam genutzte Räume zugänglich sind. Oder irre ich da? Will ich nicht ausschließen, kommt vor.
Der Azubi müsste in diesem Fall nur zahlen, wenn er ein eigenes Gerät in seinem Zimmer hätte. Geräte in einem gemeinsam genutzten Raum müssen natürlich auch angemeldet werden. Aber hier würde es langen, wenn die Eltern die GEZ zahlen.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 13:29
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Vielleicht hast Du eine Quella dafür. Die GEZ schreibt stets von Geräten, die jemand besitzt: http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html (FAQs 13 und 15).
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 13:34
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Zitat:
Zitat von Humungus
Vielleicht hast Du eine Quella dafür. Die GEZ schreibt stets von Geräten, die jemand besitzt: http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html (FAQs 13 und 15).
Meinst Du jetzt mich oder 2much
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  #9 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 13:36
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Zitat:
Zitat von Humungus
Vielleicht hast Du eine Quella dafür. Die GEZ schreibt stets von Geräten, die jemand besitzt: http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html (FAQs 13 und 15).
Ohne jetzt nachgelesen zu haben meine ich, dass die GEZ meist davon spricht, dass "Empfangsgeräte vorrätig gehalten" werden.

Mag aber durchaus zutreffend sein, was Mucki schrieb.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 13:49
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Zitat von Mucki58
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