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Gez-Befreiung und dann doch Nachzahlung

Dies ist eine Diskussion zu Gez-Befreiung und dann doch Nachzahlung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 29.03.2011, 15:18
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Gez-Befreiung und dann doch Nachzahlung

Hallo zusammen.
Folgender Fall hat sich zugetragen.
Frau XY ist in Elternzeit, hat GEZ-Gebühren regelmässig gezahlt und bekommt plötzlich eine Befreiung auf ihren Namen, ihre Teilnehmernummer und sogar einen Check für zuviel gezahlte Gebühren. Diese Befreiung sollte Ende März auslaufen.
Frau XY hat sich zwar gewundert, dieses aber mit ihrer Elternzeit und den Amtsgängen in Zusammenhang gebracht.
Im Februar ist dann ein Brief von der Gez gekommen, in dem entweder die Wiederaufnahme oder eine weitere Befreiung zur Debatte stand.
Frau XY hat sich den ANtrag auf Befreiung geschnappt, wollte ihn ausfüllen und hat aber nichts gefunden, was zu ihrem momentanen Lebensstand passen würde.
Es wurde mit der GEZ telefoniert, wie sie den Antrag auszufüllen hat und es stellte sich heraus, das die GEZ selber einen Fehler gemacht hat und einen Herrn XY (weder das gleiche Geschlecht noch Namensähnlichkeit!) befreit hat- und nicht Frau XY. Ein interner Fehler!!!
Ende vom Lied ist, das Frau XY die fälligen Gebühren der Befreiung von 107 E der vergangenen Monate bezahlen soll. Ist das rechtens, wenn man sämtlichen Briefverkehr der Befreiung auf Frau XY beziehen kann und sie den Betrag nun doch zahlen soll?
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 17:54
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AW: Gez-Befreiung und dann doch Nachzahlung

Zitat:
Zitat von Steffi95 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen.
Folgender Fall hat sich zugetragen.
Frau XY ist in Elternzeit, hat GEZ-Gebühren regelmässig gezahlt und bekommt plötzlich eine Befreiung auf ihren Namen, ihre Teilnehmernummer und sogar einen Check für zuviel gezahlte Gebühren. Diese Befreiung sollte Ende März auslaufen.
Frau XY hat sich zwar gewundert, dieses aber mit ihrer Elternzeit und den Amtsgängen in Zusammenhang gebracht.
Im Februar ist dann ein Brief von der Gez gekommen, in dem entweder die Wiederaufnahme oder eine weitere Befreiung zur Debatte stand.
Frau XY hat sich den ANtrag auf Befreiung geschnappt, wollte ihn ausfüllen und hat aber nichts gefunden, was zu ihrem momentanen Lebensstand passen würde.
Es wurde mit der GEZ telefoniert, wie sie den Antrag auszufüllen hat und es stellte sich heraus, das die GEZ selber einen Fehler gemacht hat und einen Herrn XY (weder das gleiche Geschlecht noch Namensähnlichkeit!) befreit hat- und nicht Frau XY. Ein interner Fehler!!!
Ende vom Lied ist, das Frau XY die fälligen Gebühren der Befreiung von 107 E der vergangenen Monate bezahlen soll. Ist das rechtens, wenn man sämtlichen Briefverkehr der Befreiung auf Frau XY beziehen kann und sie den Betrag nun doch zahlen soll?
Vielen Dank.
Eine Befreiung ist nicht rückwirkend möglich. Der Scheck bezieht sich also auf einen Zeitraum, für den keine Befreiung vorlag. Sie dürften, wenn überhaupt, nur die Befreiung widerrufen und zu einer Nachzahlung der Beträge ab Befreiungsdatum auffordern. Zurücküberweisen würde ich gar nichts.
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