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GEZ Befreiung für Student

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Befreiung für Student innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 22:10
Boardneuling
 
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GEZ Befreiung für Student

Hi,
man stelle sich folgendes Szenario vor:

Student X wohnt noch zu Hause bei den Eltern. Die GEZ hat schon vor einiger Zeit für Geräte dieses Studenten Gebühren verlangt, die auch gezahlt wurden. Wahrscheinlich zu der Zeit, als (damals noch kein Student) X einer Arbeit nachging (im Grunde nicht viel mehr als einer etwas umfangreicheren und länger andauernden Aushilfstätigkeit). Momentan sei X wie gesagt Student, ohne Einkommen, mit Ausnahme des Kindergeldes, dass ihm von den Eltern gezahlt wird. Bafög bekommt X nicht.
Wäre es möglich, dass X sich jetzt wieder von den GEZ-Gebühren befreien lässt?

In dem GEZ-Paragraphen-Dschungel findet man als Jura-Fremdling leider keine Antworten. Und Google liefert zwar ähnliche Szenarien, wenn überhaupt aber von vor 2009.


Könnte sich jemand vorstellen, was für Möglichkeiten Student X hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.07.2009, 22:49
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AW: GEZ Befreiung für Student

Zitat:
Zitat von GEZ
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Also: Befreiungsantrag stellen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 12:46
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AW: GEZ Befreiung für Student

Wie wäre es nun, wenn der Student nicht zu Hause wohnt, aber trotzdem kein Einkommen hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2009, 17:14
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AW: GEZ Befreiung für Student

Zitat:
Zitat von Necter
Wie wäre es nun, wenn der Student nicht zu Hause wohnt, aber trotzdem kein Einkommen hat?
GEZ fragen?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 29.07.2009, 17:49
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AW: GEZ Befreiung für Student

Zitat:
Zitat von Humungus
Also: Befreiungsantrag stellen.
Nein eben keinen Befreiungsantrag stellen. Nur die Geräte abmelden mit der Begründung, dass man Student ist, kein Einkommen hat und bei den Eltern wohnt.
Befreiungsantrag ist für andere Fälle da, z.B. Student, wohnt nicht zu Hause, bekommt Bafög oder für Hartz4ler oder sonstwen.

Zitat:
Wie wäre es nun, wenn der Student nicht zu Hause wohnt, aber trotzdem kein Einkommen hat?
Dann müsste man einen Befreiungsantrag stellen sofern man Bafög erhält. Das ist ja der größte Witz meiner Meinung nach: Wenn man als Student nicht mehr zu Hause wohnt wird man nur befreit wenn man Bafög bekommt. Steht alles auf der GEZ-Homepage.
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Alt 30.07.2009, 00:37
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AW: GEZ Befreiung für Student

Jo klar isses n Witz. Wenn ich Geld vom Staat bekommen würde, dann könnte ich mir die 17.98 ja noch leisten, aber so habe ich halt nichts und muss sie bezahlen.

Naja dämliches System und mit den Leuten kann man eh nicht reden...
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  #7 (permalink)  
Alt 30.07.2009, 15:14
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AW: GEZ Befreiung für Student

Zitat:
Zitat von Necter
Jo klar isses n Witz. Wenn ich Geld vom Staat bekommen würde, dann könnte ich mir die 17.98 ja noch leisten, aber so habe ich halt nichts und muss sie bezahlen.
Muss er halt auf den ihm von den Eltern zustehenden Unterhalt pochen.....
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Alt 04.08.2009, 11:48
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AW: GEZ Befreiung für Student

Zitat:
Zitat von muchodrinko
Hi,

In dem GEZ-Paragraphen-Dschungel findet man als Jura-Fremdling leider keine Antworten. Und Google liefert zwar ähnliche Szenarien, wenn überhaupt aber von vor 2009.


Könnte sich jemand vorstellen, was für Möglichkeiten Student X hat?
Ich bin mir nicht sicher, ob sich da inzwischen entwas geaendert hat, aber vor ein paar Jahren lief das noch so ab:

Du stellst einen begruendeten Antrag auf Befreiung von den Gebuehren. Da Du kein Bafoeg bekommst, wird der Antrag entweder abgelehnt, weil Du zu viel oder weil Du zu wenig Geld hast. Falls Du tatsaechlich zu viel Geld hast, hast Du schlechte Karten. Ansonsten legst Du Widerspruch gegen den Bescheid ein, der dann abgelehnt wird. Dann klagst Du und musst nachweisen, dass Du zum Beispiel tatsaechlich zu wenig Geld hast. Inzwischen musst Du allerdings erstmal zahlen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Du ein Recht auf die Befreiung hast, bekommst Du nach einem knappen Jahr ein Schreiben von der GEZ, dass Dein Antrag auf Befreiung bewilligt wurde und ein paar Tage spaeter hast Du 'nen Scheck ueber die bis dahin gezahlten Gebuehren im Briefkasten.

So war es zumindest noch vor ein paar Jahren.
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