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GEZ Azubi aber! Unterhalt statt BAB

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Azubi aber! Unterhalt statt BAB innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 08.01.2009, 22:55
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GEZ Azubi aber! Unterhalt statt BAB

Hallo allerseits!

Meine Frage betrifft das Thema GEZ und die Freistellung davon.

Mittlerweile habe ich mich im Internet durchgelesen und habe zahlreiche Antworten
unter anderem auch hier im Forum gefunden.

Befreiung von der GEZ-Gebühr:

______________________________
Für Auszubildende, Schüler und Stundenten gibt es Befreiungsregelungen im Staatsvertrag.

Nach §6.1 ist demnach befreit:

1. a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben

Aktueller BAföG-Bescheid

1. b. Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB III) oder nach dem Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des SGB III, die nicht bei den Eltern leben

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

1. c. Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 des Dritten Buchs des Sozialgesetzbuchs. die nicht bei den Eltern leben

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III
____________________________


Jetzt komme ich mit einem besonderen Fall.

Azubi, geringes Einkommen, eigene Wohnung, weit weg von den Eltern.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wurde versucht am Anfang der Ausbildung zu beantragen.
Scheiterte aber. Es wird nämlich zuerst die finanzielle Situation der Eltern berücksichtig, ob
diese in der Lage sind Unterhalt zu zahlen, bevor der Sohn Geld vom Staat bekommt.
Ergebnis, Mutter kann kein Unterhalt leisten, Vater aber schon. Das geschieht auch.

Nun bekommt man sogesehen Geld als Unterstützung für eine Ausbildung - aber nicht BAB- sondern Unterhalt.
Im Prinzip komplett das gleiche, nur von einer anderen Quelle.
Denn wenn der Vater nicht in der Lage wäre den Unterhalt zu leisten, würde man exakt den gleichen Betrag vom Arbeitsamt in Form von BAB bekommen. Somit könnte man sich mit dem BAB-Bescheid von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Doch wie sieht es jetzt mit der GEZ aus, wenn man anstatt BAB, Unterhalt bekommt?
Reicht denen ein Unterhaltsbescheid + Ausbildungsvertrag + Mietvertrag?


Knifflige Frage denke ich!
Freue mich über Antworten.

Gruß
Pinkerton
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