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GEZ Anmeldungswiederspruch

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Anmeldungswiederspruch innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 31.07.2009, 18:56
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GEZ Anmeldungswiederspruch

Am 10.06.2009 war ein Gez Beauftragter bei Herrn X zuhause (dieser wohnt bei seinem Vater), da Herr X nicht da war befragte dieser seinen Vater nach
Rundfunkgeräten. Dieser meldete wegen eines Missverständnis ein Fernsehgerät sowie ein Radio für Herrn X an, dieser hatt jedoch keine Rundfunkgeräte.

Herr X legte nach erhalt der Rechung einen Widerspruch an die GEZ
ein, diese leiteten ihn weiter an den SWR. Vom SWR kam dann
ein Brief, in dem stand dass der Widerspruch nicht akzeptiert werden
kann, die befragung seines Vaters "enstprach den gesetzlichen
Grundlagen" (§4 Abs 5 Rundfugebstav.)

Herr X Vater hat die sachliche Richtigkeit seiner Angaben mit seiner
Unterschrift bestätigt und er wäre sich des Erklärungsinhaltes bewusst.

Herr X solle weiterhin beachten, dass auch Handys mit Hörfunkteil oder
Internetfähige PCs Rundfunkgeräte seien! "Dass Sie einen internetfähigen
Pc haben, beweist ihre E-Mailadresse." Stand im antwortschreiben des SWR, da Herr X auch eine Email adresse in seinen Briefkopf setzte.

Wie soll Herr X nun vorgehen?

Der SWR sagt zwar nicht das er im unrecht wäre aber das der SWR im recht ist Gebühren zu verlangen ob nun geräte da sind oder nicht.
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