Dies ist eine Diskussion zu GEZ Anmeldungswiederspruch innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| GEZ Anmeldungswiederspruch Rundfunkgeräten. Dieser meldete wegen eines Missverständnis ein Fernsehgerät sowie ein Radio für Herrn X an, dieser hatt jedoch keine Rundfunkgeräte. Herr X legte nach erhalt der Rechung einen Widerspruch an die GEZ ein, diese leiteten ihn weiter an den SWR. Vom SWR kam dann ein Brief, in dem stand dass der Widerspruch nicht akzeptiert werden kann, die befragung seines Vaters "enstprach den gesetzlichen Grundlagen" (§4 Abs 5 Rundfugebstav.) Herr X Vater hat die sachliche Richtigkeit seiner Angaben mit seiner Unterschrift bestätigt und er wäre sich des Erklärungsinhaltes bewusst. Herr X solle weiterhin beachten, dass auch Handys mit Hörfunkteil oder Internetfähige PCs Rundfunkgeräte seien! "Dass Sie einen internetfähigen Pc haben, beweist ihre E-Mailadresse." Stand im antwortschreiben des SWR, da Herr X auch eine Email adresse in seinen Briefkopf setzte. Wie soll Herr X nun vorgehen? Der SWR sagt zwar nicht das er im unrecht wäre aber das der SWR im recht ist Gebühren zu verlangen ob nun geräte da sind oder nicht. |
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