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GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Dies ist eine Diskussion zu GEZ Anmeldung ohne Kenntnis! innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 22.06.2011, 23:32
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GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

A kommt nach Hause und findet eine Brief von GEZ.

Es handelt sich um eine Anmeldebestätigung für die GEZ. A hat sich aber nie bei der GEZ angemeldet. A hat nur eine Einzimmerwohung, keinen Fernseher, keine Radio, nur einen Laptop von seinem Arbeitgeber, den er ab und zu auch mit nach Hause nimmt. Kaum vorstellbar, aber er ließt gerne und ist nur am Wochenende daheim.


Vor ca. zwei Wochen hat A einem beauftragten von GEZ, der an seine Wohnungstür geklingelt mitgeteilt, dass er keinen Fernseher und auch keinen Radio besitzt.

Wie kann / soll A in diesem Fall vorgehen. Damit er nicht umsonst Geld bezahlt.


Das GEZ Brief von A sieht ungefähr so aus:

Anmeldebestätigung

Sehr geehrte/r ...

die Intedanten vom SWR, ZDF und Deutschlandradio möchten Sie mit einem persönlichen Schreiben herzlich willkommen heißen. Wir freuen uns, Ihnen diesen Brief heute überreichen zu dürfen.

Auch wir bedanken uns für Ihre Anmeldung. Ab 01.06.2011 haben wir das Teilnehmerkonto mit der Nummer ### ### ### für ein Radio und ein Fernsehgerät eingerichtet. Die Rundfunkgebühr für das Radio und das Fernsehgerät beträgt monatlich 17,98 EUR.

...
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  #2 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 02:26
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Zitat:
Zitat von besi2001 Beitrag anzeigen
die Intedanten vom SWR, ZDF und Deutschlandradio möchten Sie mit einem persönlichen Schreiben herzlich willkommen heißen. Wir freuen uns, Ihnen diesen Brief heute überreichen zu dürfen.
Fake. Aber zur Sicherheit kann man mal eine der drei Pressestellen anrufen.

Tatsache: Der Faker erhält Prämien für Neu-Anmeldungen. Was schadet da ein kleiner Fake?

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 23.06.2011, 02:29
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Es könnte sein, dass der GEZ-Beauftragte die Anmeldung vorgenommen hat.

Hintergrund ist, dass die Gebührenbeauftragten für die durch sie erzielten Einnahmen Provisionen erhalten und das nicht zu kräftig.

Durch die Provisionen werden die Beauftragten animiert, die Einnahmen zu maximieren und das fördert natürlich auch unseriöses Verhalten, welches vom Fuß in der Tür bis zum Schleichen durch den Garten reicht. Oder eben gleich eine Zwangsanmeldung für Personen, die angeben, gar keine Geräte zu haben.

Das ist im übrigen einmalig bei staatlichen Abgaben. Man stelle sich nur vor, es wäre im Steuerrecht so. Dort, wo es um Gebührengerechtigkeit geht, dürfen keine finanziellen Anreize bestehen, die Bürger übers Ohr zu hauen. Aber egal.



Hier mehr zu diesem Verfahren und wie man sich dagegen wehrt:
http://www.gez-abschaffen.de/Zwangsanmeldungen.htm
hera likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.06.2011, 12:26
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen

Das ist im übrigen einmalig bei staatlichen Abgaben.
Die Fernseh- und Rundfunkgebühr ist keine staatliche Abgabe.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ja auch kein staatliches Fernsehen.

Zumindest formalrechtlich...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 05:24
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Fernseh- und Rundfunkgebühr
Das ist doppelt gemoppelt. Rundfunk umfasst Fernsehen und Hörfunk.

Zitat:
... ist keine staatliche Abgabe.
Die Rundfunkgebühren sind als öffentliche Beiträge sehr wohl staatliche Abgaben.

Weiterführende Lektüre über eine sehr theoretische Fragestellung:
Zitat:
Deutsche Rundfunkgebühren - "staatlich oder aus staatlichen Mitteln gewährt"?
http://cadmus.eui.eu/bitstream/handl...pdf?sequence=1
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  #6 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 12:04
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Das ist doppelt gemoppelt. Rundfunk umfasst Fernsehen und Hörfunk.
Stimmt.
Zitat:
Die Rundfunkgebühren sind als öffentliche Beiträge sehr wohl staatliche Abgaben.
Stimmt nicht.

Denn eine staatliche Abgabe wird an den Staat gezahlt. Die Rundfunkgebühr aber nicht...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 13:05
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

An wen wird sie denn gezahlt?

Also die GEZ ist eine Behörde.
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  #8 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 13:11
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Also die GEZ ist eine Behörde.
Eine Pseudobehörde.

Ich weiß noch nicht recht, ob es sich hier um eine Zwangsanmeldung durch den Schergen oder um eine angeblich freiwillige Anmeldung durch das vermeintliche Opfer handelt. In jedem Fall würde ich das mit der GEZ ausdiskutieren und mir im letzteren Fall mal "meine" Unterschrift zeigen lassen.

Vorsicht: Nur per Einschreiben und Zeugen für Inhalt des Schreibens sowie Abgabe mit der GEZ kommunizieren. Auf wundersame Weise verschwinden dort oft Faxe und Schreiben, die nicht als Einschreiben versendet wurden.

Wenn es hart auf hart kommt ist das Opfer angeschmiert. Dann muss erst gewartet werden bis ein Gebührenbescheid ins Haus flattert, gegen den dann Widerspruch eingelegt werden kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 13:15
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Wie meinste das?

Faktisch oder als Wertung?

Wahrscheinlich beides, oder?
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  #10 (permalink)  
Alt 25.06.2011, 13:29
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AW: GEZ Anmeldung ohne Kenntnis!

Beides Der Behördenstatus der GEZ wird ja viel diskutiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ

Habe übrigens zu meinem letzten Beitrag noch einiges hinzugefügt.
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