Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Gez

Dies ist eine Diskussion zu Gez innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 16.09.2009, 19:40
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Gez

Angenommen folgender Fall:

A wohnt allein und hat keinen Fernseher. Dafür besitzt er ein Autoradio und zwei "neuartige Empfangsgeräte" (Internet-PC und Handy). Die Freundin von A ist B. B wohnt in einer anderen Stadt und hat TV, PC, Handy. Beide sind bei der GEZ gemeldet und zahlen ihre Gebühren. A für Radio und neuartiges Empfangsgerät, B das Komplettangebot.

Nun war die GEZ bei A und hat komische Fragen gestellt. Man hätte einen Brief gekriegt und man müsse einen Neuzugang anmelden oder so einen Quatsch. A hat tatsächlich immer Briefe gekriegt, diese aber ignoriert um Porto und Nerven zu sparen. Außerdem hat A ja seine Geräte angemeldet. Schließlich sagte der GEZ-Mann "Nun wollen Sie mir bloß noch erzählen, dass sie keinen Fernseher haben?". Und A sagte darufhin wahrheitsgemäß "Ja". Daraufhin verabschiedete sich der Mann und ging. Komischerweise wollte er nicht in die Wohnung oder sowas.

Wenn aber nun der GEZ-Mann Geräusche gehört haben sollte, die er einem Fernseher zugeordnet haben könnte? Die aber in Wirklichkeit von einer Fernsehaufnahme auf CD stammen? Gesagt hat der Mann nichts und A hat das Video ja auch gestoppt als es klingelte.

Wie ist es eigentlich, wenn B ihren DVB-T-Stick mit zu A nimmt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass A deswegen ein TV anmelden muss. B hat ja alles angemeldet und zahlt die vollen Gebühren.
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Alt 16.09.2009, 21:33
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AW: Gez

- Die Fernsehgeräusche können vom PC kommen, der ein Streaming-TV empfängt.

- Der GEZ-Mann muss schon glaubhaft machen, dass ein Fernseher empfangsbereit gehalten wird. Rein auf Vermutung sollte er eine Klage nicht gewinnen.

- Ich denke, der Einsatz eines DVB-T-Tuners verändert das Gerät des A soweit, dass es kein neuartiges Gerät mehr ist. Diesen ist laut Definition nur Empfang über Internet möglich. Eigentlich müsste dann ein Fernseher angemeldet werden. Wichtig ist ja, wer das Gerät zum Empfang bereithält.

Ich frage mich, was passiert, wenn die B ihr TV zum A mitbringt. Nur, wenn ihr Aufenthalt dann als Aufenthalt in einer Zweitwohnung gilt und keine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, muss Gebühr extra gezahlt werden.

Also: ab ins Bettchen. Spart Gebühr. Und dann braucht man auch keinen DVB-T-Tuner mehr.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 03:32
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AW: Gez

Zitat:
Zitat von Humungus
- Der GEZ-Mann muss schon glaubhaft machen, dass ein Fernseher empfangsbereit gehalten wird. Rein auf Vermutung sollte er eine Klage nicht gewinnen.
Man hört ja so viel schlechte Sachen über die GEZ, da würde es nur wundern, wenn da nichts kommt. Es soll ja auch Zwangsanmeldungen geben. Ich habe schon von Opfern gehört, die x Jahre nachzahlen mussten, weil der GEZ-Mann einen Karton(!) eines Videorecorders entdeckt hat. Im vorliegenden Fall wollte der Mann aber noch nicht mal in die Wohnung.

Zitat:
- Ich denke, der Einsatz eines DVB-T-Tuners verändert das Gerät des A soweit, dass es kein neuartiges Gerät mehr ist. Diesen ist laut Definition nur Empfang über Internet möglich. Eigentlich müsste dann ein Fernseher angemeldet werden. Wichtig ist ja, wer das Gerät zum Empfang bereithält.
Das ist eben der Punkt. Meines Erachtens wird der PC überhaupt nicht verändert, sondern Empfangsgerät bleibt der DVB-T-Stick. Dieser wird von A aber nicht vorrätig gehalten, sondern nur für die Dauer des Besuchs von B mitgebracht.

Zitat:
Ich frage mich, was passiert, wenn die B ihr TV zum A mitbringt. Nur, wenn ihr Aufenthalt dann als Aufenthalt in einer Zweitwohnung gilt und keine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, muss Gebühr extra gezahlt werden.
Einen Fernseher schleppt man ja nicht so mit sich rum, während ein DVB-T-Stick prima in der Handtasche transportiert werden kann.

Gerade auf der GEZ-Seite erstöbert:

Zitat:
Ich habe in meiner Zweitwohnung ein Radio und ein Fernsehgerät aufgestellt.

Muss ich diese Geräte zusätzlich zu den Geräten in meiner Hauptwohnung anmelden?

Ja. Für Geräte in einer Zweitwohnung (Ferienwohnung, Wochenendhaus, Wohnwagen und stationär aufgestellten Wohnmobilen, Gartenlaube etc.) besteht eine zusätzliche Gebührenpflicht. Dies gilt unabhängig von den bereits angemeldeten Geräten.

Ich bin Rundfunkteilnehmer. Das tragbare Fernsehgerät nehme ich jetzt mit in den Urlaub. Muss ich nun hierfür zusätzlich Gebühren zahlen?

Nein. Wenn Sie Ihre Geräte nur für eine kurze Zeit (Urlaub) mitnehmen, besteht keine zusätzliche Gebührenpflicht.
Wenn also im Urlaub für ein mitgenommenes Gerät von B keine extra Gebühren gezahlt werden müssen, dann doch sicher nicht für einen DVB-T-Stick, der über das WE mitgenommen und in der Wohnung von A genutzt wird?! Weder von A noch von B nehme ich an. Wäre ja noch doller, wenn eine Jugendherberge GEZ zahlen muss, nur weil ein Gast ein Handy mit Internet dabei hat oder ein Mini-DVBT-TV.

Zitat:
Also: ab ins Bettchen. Spart Gebühr. Und dann braucht man auch keinen DVB-T-Tuner mehr.
A und B gucken wenig Fernsehen. Meist zusammen Aufnahmen, die von B angefertigt und auf CD/DVD gebrannt und mitgebracht wurden. Internet, DVD-Filme und Computerspiele reichen A und B völlig.

Trotzdem macht A sich nun Sorgen, ob eine Zwangsanmeldung folgen könnte, gegen die man dann monatelang mit zahllosen Briefen und vielleicht sogar vor Gericht vorzugehen versucht.

Gerade noch das hier gefunden: http://www.heise.de/newsticker/Urtei.../meldung/85779
Demnach sieht es schlecht aus bei mitgenommenen DVB-T-Sticks.
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Geändert von 2much (17.09.2009 um 03:58 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 17.09.2009, 14:52
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AW: Gez

Zitat:
Zitat von 2much
Meines Erachtens wird der PC überhaupt nicht verändert, sondern Empfangsgerät bleibt der DVB-T-Stick. Dieser wird von A aber nicht vorrätig gehalten, sondern nur für die Dauer des Besuchs von B mitgebracht.
Das ist eben der Knackpunkt. Wichtig ist ja, wer das Gerät zum Empfang bereithält. Und der Stick ist an sich ja das Empfangsgerät, während der PC nur der Wiedergabe dient.

Da müsste man vergleichsweise suchen, was passiert, wenn jemand einen mitgebrachten Sat-Receiver an einen Monitor schließt.
Zitat:
Zitat von 2much
Trotzdem macht A sich nun Sorgen, ob eine Zwangsanmeldung folgen könnte, gegen die man dann monatelang mit zahllosen Briefen und vielleicht sogar vor Gericht vorzugehen versucht.
Dem kann man nicht prophylaktisch entgegenwirken, es sei denn, man meldet sich an.
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Alt 17.09.2009, 21:12
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AW: Gez

Zitat:
Zitat von Humungus
Das ist eben der Knackpunkt. Wichtig ist ja, wer das Gerät zum Empfang bereithält. Und der Stick ist an sich ja das Empfangsgerät, während der PC nur der Wiedergabe dient.
Es kann doch nicht des Gesetzgebers voller Ernst sein, dass jemand GEZ zahlen muss, wenn ein Dritter ein solches Gerät mitnimmt. Wenn jemand sein Handy (z.B. iPhone) mit in die Kneipe nimmt, muss die Kneipe dann GEZ zahlen? Hört sich beinahe so an, aber das kann doch wohl nicht wahr sein!

Da müsste man vergleichsweise suchen, was passiert, wenn jemand einen mitgebrachten Sat-Receiver an einen Monitor schließt.

Zitat:
Zitat von Humungus
Dem kann man nicht prophylaktisch entgegenwirken, es sei denn, man meldet sich an.
Das ist ja das Beste an der Geschichte: A ist ja angemeldet! Nur eben ein Radio, ein Internet-PC und ein Handy. Aber keinen Fernseher. Und B hat außerdem noch das TV angemeldet.

So einen zweifelhaften Spaß wie dieser Promotionsstudent möchte A nämlich NICHT haben: http://www.gez-abschaffen.de/meinezw...dung.htm#Fotos

Außerdem kann A es sich gar nicht leisten irgendwelche Gebühren für ein Gerät nachzuzahlen, dass er gar nicht hat. Frage mich auch gerade, bis zu welchem Datum die rückrechnen.
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