Dies ist eine Diskussion zu Gez innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Gez A wohnt allein und hat keinen Fernseher. Dafür besitzt er ein Autoradio und zwei "neuartige Empfangsgeräte" (Internet-PC und Handy). Die Freundin von A ist B. B wohnt in einer anderen Stadt und hat TV, PC, Handy. Beide sind bei der GEZ gemeldet und zahlen ihre Gebühren. A für Radio und neuartiges Empfangsgerät, B das Komplettangebot. Nun war die GEZ bei A und hat komische Fragen gestellt. Man hätte einen Brief gekriegt und man müsse einen Neuzugang anmelden oder so einen Quatsch. A hat tatsächlich immer Briefe gekriegt, diese aber ignoriert um Porto und Nerven zu sparen. Außerdem hat A ja seine Geräte angemeldet. Schließlich sagte der GEZ-Mann "Nun wollen Sie mir bloß noch erzählen, dass sie keinen Fernseher haben?". Und A sagte darufhin wahrheitsgemäß "Ja". Daraufhin verabschiedete sich der Mann und ging. Komischerweise wollte er nicht in die Wohnung oder sowas. Wenn aber nun der GEZ-Mann Geräusche gehört haben sollte, die er einem Fernseher zugeordnet haben könnte? Die aber in Wirklichkeit von einer Fernsehaufnahme auf CD stammen? Gesagt hat der Mann nichts und A hat das Video ja auch gestoppt als es klingelte. Wie ist es eigentlich, wenn B ihren DVB-T-Stick mit zu A nimmt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass A deswegen ein TV anmelden muss. B hat ja alles angemeldet und zahlt die vollen Gebühren.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Gez - Die Fernsehgeräusche können vom PC kommen, der ein Streaming-TV empfängt. - Der GEZ-Mann muss schon glaubhaft machen, dass ein Fernseher empfangsbereit gehalten wird. Rein auf Vermutung sollte er eine Klage nicht gewinnen. - Ich denke, der Einsatz eines DVB-T-Tuners verändert das Gerät des A soweit, dass es kein neuartiges Gerät mehr ist. Diesen ist laut Definition nur Empfang über Internet möglich. Eigentlich müsste dann ein Fernseher angemeldet werden. Wichtig ist ja, wer das Gerät zum Empfang bereithält. Ich frage mich, was passiert, wenn die B ihr TV zum A mitbringt. Nur, wenn ihr Aufenthalt dann als Aufenthalt in einer Zweitwohnung gilt und keine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht, muss Gebühr extra gezahlt werden. Also: ab ins Bettchen. Spart Gebühr. Und dann braucht man auch keinen DVB-T-Tuner mehr.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Gez Zitat:
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Gerade auf der GEZ-Seite erstöbert: Zitat:
Zitat:
Trotzdem macht A sich nun Sorgen, ob eine Zwangsanmeldung folgen könnte, gegen die man dann monatelang mit zahllosen Briefen und vielleicht sogar vor Gericht vorzugehen versucht. Gerade noch das hier gefunden: http://www.heise.de/newsticker/Urtei.../meldung/85779 Demnach sieht es schlecht aus bei mitgenommenen DVB-T-Sticks.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) Geändert von 2much (17.09.2009 um 03:58 Uhr). |
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| AW: Gez Zitat:
Da müsste man vergleichsweise suchen, was passiert, wenn jemand einen mitgebrachten Sat-Receiver an einen Monitor schließt. Zitat:
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| AW: Gez Zitat:
Da müsste man vergleichsweise suchen, was passiert, wenn jemand einen mitgebrachten Sat-Receiver an einen Monitor schließt. Zitat:
So einen zweifelhaften Spaß wie dieser Promotionsstudent möchte A nämlich NICHT haben: http://www.gez-abschaffen.de/meinezw...dung.htm#Fotos Außerdem kann A es sich gar nicht leisten irgendwelche Gebühren für ein Gerät nachzuzahlen, dass er gar nicht hat. Frage mich auch gerade, bis zu welchem Datum die rückrechnen.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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