Dies ist eine Diskussion zu Geheimhaltung Prominente innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Geheimhaltung Prominente Nur welche Erklärung/Vertrag wäre das denn? Geheimhaltungsvertrag, Unterlassungserklärung, Schweigepflichtserklärung? Wäre das rechtlich überhaupt tragbar? Über Tipps wäre ich dankbar ^^ |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Ich würde eine strafbewehrte Unterlassunserklärung wählen. Das ist auch zulässig, denn der Inhalt könnte z. B. darin bestehen, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, die sexuell konnotiert sein könnten. Die Verpflichtung zur Unterlassung von Äußerungen mit sexueller Konnotation ist m. E. problemlos ein zulässiger Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Einigung. |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Wow das ging schnell, danke. Hast du evtl. noch einen §§ dazu? |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Es gibt doch keinen Typenzwang im Vertragsrecht... |
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| AW: Geheimhaltung Prominente So ist es. |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Zitat:
Sie könnte bekräftigen, daß sie nichts erzählen wird, was ohnehin kein Mädchen erzählen dürfte ( Beleidigendes, Unwahrheiten, Allzuintime Wahrheiten usw. ) War das Mädel Ärztin, Rechtsanwältin, Seelsorgerin oder sonstige Angehörige eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berfsstandes? Dann könnte sie bekräftigen, nichts zu sagen, was zwar jedes Mädel, aber eben nicht sie als z.B. Änwältin oder Ärztin mitteilen dürfte. War das Mädchen Angestellte des Prominenten? Dann könnte sie bekräftigen geheimzuhalten, was zwar kein Mädchen, Ärztin oder Anwältin geheimzuhalten bräuchte, was jedoch sie als Betriebsgeheimnis ohnehin nicht ausplaudern dürfte. Sie könnte außerdem versprechen, daß sie nicht einmal das erzählen wird, was der Prominente keinem Mädchen, nicht einmal Anwältinnen, Ärztinnen oder in Betriebsgeheimnisse eingeweihten Angestellten untersagen könnte. Und um die Einhaltung ihrer vertraglichen Zusagen zu bekräftigen, könnte sie die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen für den Fall, daß sie ihren Zusagen zuwiderhandeln sollte. Zitat:
Wenn versprochen wird, auch solche Äußerung bleiben zu lassen, deren Unterlassung der Prominente ansonsten unter keinem Gesichtspunkt verlangen könnte, dann wird vielleicht nicht von einem Unterlassungs(sicherungs-)Vertrag gesprochen gesprochen werden können. 11 |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Das Mädel wäre weder eine Angestellte noch Ärztin usw. sondern ein ihm vorher unbekanntes Mädchen. Wäre denn im Prinzip gar kein schriftlicher Vertrag oder ein mündliches Versprechen nötig, weil das Erzählen (auch wenn es der Wahrheit entspräche) von intimen Dingen die Intimsphäre ja sowieso verletzen würde? |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Zitat:
Hätte sie zuvor ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben, so wäre im Zuwiderhandlungsfall die Strafe in Höhe der vereinbarten Pauschale auch ohne konkreten Schadensnachweis verwirkt. Und darüberhinaus könnte sie auch versprechen, sogar "eigentlich" Erlaubtes nicht öffentlich zu machen ( daß sie im Hotel X war, dort Y getroffen hat und die Nacht in seinem Hotelzimmer verbracht hat ), und dieses Versprechen könnte sie ebenfalls durch ein Vertragsstrafeversprechen sichern. 11 |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Ok, also wäre keine schriftliche Vereinbarung nötig, ein Versprechen würde ausreichen. Die Aussage, dass sie die Nacht im Hotel mit X verbracht hat, wäre nicht zu intim? Auch wenn das schon das Image der Person X schädigen könnte? Wie wäre denn die Lage, wenn das Mädel zu einer Zeitung geht und die Zeitung ihre Aussagen dann veröffentlicht, ohne den Namen/Fotos des Mädels zu veröffentlichen? |
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| AW: Geheimhaltung Prominente Zitat:
Möglicherweise könnte es ihr jedoch nicht untersagt werden öffentlich zu machen, daß sie die Nacht im Hotelzimmer des dort anwesenden X verbracht hat? Zitat:
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