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Geheimhaltung Prominente

Dies ist eine Diskussion zu Geheimhaltung Prominente innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 15.01.2010, 18:14
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Geheimhaltung Prominente

Mal angenommen, ein Prominenter nimmt sich ein Mädel mit aus Zimmer und lässt sie eine Erklärung unterschreiben, damit am nächsten Tag nicht alles in der Zeitung steht.
Nur welche Erklärung/Vertrag wäre das denn? Geheimhaltungsvertrag, Unterlassungserklärung, Schweigepflichtserklärung?
Wäre das rechtlich überhaupt tragbar?

Über Tipps wäre ich dankbar ^^
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 19:28
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AW: Geheimhaltung Prominente

Ich würde eine strafbewehrte Unterlassunserklärung wählen. Das ist auch zulässig, denn der Inhalt könnte z. B. darin bestehen, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, die sexuell konnotiert sein könnten.

Die Verpflichtung zur Unterlassung von Äußerungen mit sexueller Konnotation ist m. E. problemlos ein zulässiger Gegenstand einer rechtsgeschäftlichen Einigung.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2010, 19:58
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AW: Geheimhaltung Prominente

Wow das ging schnell, danke.

Hast du evtl. noch einen §§ dazu?
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Alt 16.01.2010, 11:32
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AW: Geheimhaltung Prominente

Es gibt doch keinen Typenzwang im Vertragsrecht...
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  #5 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 01:00
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So ist es.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 02:29
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AW: Geheimhaltung Prominente

Zitat:
Zitat von Monday
.... Prominenter nimmt sich ein Mädel ... und lässt sie eine Erklärung unterschreiben, damit am nächsten Tag nicht alles in der Zeitung steht.
Nur welche Erklärung/Vertrag wäre das denn?
Das kommt vielleicht auch auf den Beruf des Mädels, und auf den Inhalt der Erklärung an ...

Sie könnte bekräftigen, daß sie nichts erzählen wird, was ohnehin kein Mädchen erzählen dürfte ( Beleidigendes, Unwahrheiten, Allzuintime Wahrheiten usw. )

War das Mädel Ärztin, Rechtsanwältin, Seelsorgerin oder sonstige Angehörige eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berfsstandes? Dann könnte sie bekräftigen, nichts zu sagen, was zwar jedes Mädel, aber eben nicht sie als z.B. Änwältin oder Ärztin mitteilen dürfte.

War das Mädchen Angestellte des Prominenten? Dann könnte sie bekräftigen geheimzuhalten, was zwar kein Mädchen, Ärztin oder Anwältin geheimzuhalten bräuchte, was jedoch sie als Betriebsgeheimnis ohnehin nicht ausplaudern dürfte.

Sie könnte außerdem versprechen, daß sie nicht einmal das erzählen wird, was der Prominente keinem Mädchen, nicht einmal Anwältinnen, Ärztinnen oder in Betriebsgeheimnisse eingeweihten Angestellten untersagen könnte.

Und um die Einhaltung ihrer vertraglichen Zusagen zu bekräftigen, könnte sie die Zahlung einer Vertragsstrafe versprechen für den Fall, daß sie ihren Zusagen zuwiderhandeln sollte.

Zitat:
Zitat von Jesús Inquilino
denn der Inhalt könnte z. B. darin bestehen, bestimmte Äußerungen zu unterlassen, die sexuell konnotiert sein könnten.
Nur sofern vereinbart wird etwas nicht zu tun, was ohnehin nicht getan werden dürfte, z.B. weil es als rechtswidrige Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts anzusehen wäre, käme meines Erachtens ein "Unterlassungsvertrag" in Betracht.

Wenn versprochen wird, auch solche Äußerung bleiben zu lassen, deren Unterlassung der Prominente ansonsten unter keinem Gesichtspunkt verlangen könnte, dann wird vielleicht nicht von einem Unterlassungs(sicherungs-)Vertrag gesprochen gesprochen werden können.

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Alt 17.01.2010, 09:34
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AW: Geheimhaltung Prominente

Das Mädel wäre weder eine Angestellte noch Ärztin usw. sondern ein ihm vorher unbekanntes Mädchen.

Wäre denn im Prinzip gar kein schriftlicher Vertrag oder ein mündliches Versprechen nötig, weil das Erzählen (auch wenn es der Wahrheit entspräche) von intimen Dingen die Intimsphäre ja sowieso verletzen würde?
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Alt 17.01.2010, 09:59
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AW: Geheimhaltung Prominente

Zitat:
Zitat von Monday
Wäre denn im Prinzip gar kein schriftlicher Vertrag oder ein mündliches Versprechen nötig, weil das Erzählen (auch wenn es der Wahrheit entspräche) von intimen Dingen die Intimsphäre ja sowieso verletzen würde?
Wenn das Mädchen zu Intimes öffentlich macht, dann könnte von ihr Ersatz eines dadurch nachweislich angerichteten Schadens, sowie die zukünftige Unterlassung verlangt werden.

Hätte sie zuvor ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben, so wäre im Zuwiderhandlungsfall die Strafe in Höhe der vereinbarten Pauschale auch ohne konkreten Schadensnachweis verwirkt.

Und darüberhinaus könnte sie auch versprechen, sogar "eigentlich" Erlaubtes nicht öffentlich zu machen ( daß sie im Hotel X war, dort Y getroffen hat und die Nacht in seinem Hotelzimmer verbracht hat ), und dieses Versprechen könnte sie ebenfalls durch ein Vertragsstrafeversprechen sichern.

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  #9 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 10:07
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AW: Geheimhaltung Prominente

Ok, also wäre keine schriftliche Vereinbarung nötig, ein Versprechen würde ausreichen.
Die Aussage, dass sie die Nacht im Hotel mit X verbracht hat, wäre nicht zu intim? Auch wenn das schon das Image der Person X schädigen könnte?

Wie wäre denn die Lage, wenn das Mädel zu einer Zeitung geht und die Zeitung ihre Aussagen dann veröffentlicht, ohne den Namen/Fotos des Mädels zu veröffentlichen?
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  #10 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 10:16
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AW: Geheimhaltung Prominente

Zitat:
Zitat von Monday
Die Aussage, dass sie die Nacht im Hotel mit X verbracht hat, wäre nicht zu intim?
Vielleicht wäre es bedenklich darüber zu berichten, sie hätte "die Nacht mit ihm verbracht".

Möglicherweise könnte es ihr jedoch nicht untersagt werden öffentlich zu machen, daß sie die Nacht im Hotelzimmer des dort anwesenden X verbracht hat?

Zitat:
Wie wäre denn die Lage, wenn das Mädel zu einer Zeitung geht und die Zeitung ihre Aussagen dann veröffentlicht, ohne den Namen/Fotos des Mädels zu veröffentlichen?
Auch die Zeitung dürfte keine unzulässigen Informationen aus der Intimsphäre der Person X öffentlich machen.

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