Dies ist eine Diskussion zu Gegendarstellung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| AW: Gegendarstellung Zitat:
Meine Lokalredaktion schickte mich zu einem bösen Nachbarschaftsstreit, ich weiß gar nicht mehr, um was es dabei ging, ich weiß nur noch, daß die "Beschwerdeführerin" am Ende ihrer Tirade plötzlich sagte "Und ich bin ja auch verrückt. Ich war ja schon in der Psychiatrie."
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Gegendarstellung Hallo, was aber, wenn ein Betroffener in einer Zeitung zitiert wird mit Angabe des Namens und sogar Arbeitsplatzes, der sich zu einem bestimmten Thema geüßert haben soll, obwohl dieser Mensch noch nie einem Redakteur ebendieser Zeitung begegnet ist, geschweige denn ihm ein Interview gegeben hat, sondern diese Aussagen lediglich im lockeren Smalltalk mit zwei oder drei Kunden getätigt hat? Und dann auch noch falsch zitiert wird. Sollte man auf Gegendarstellung oder Richtigstelung drängen? Muss man als normaler Mensch solche verdeckten Ermittlungen tolerieren, wenn sie dann ohne Rücksprache auch noch völlig falsch veröffentlich werden??? Liebe Grüße toelpel21 |
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| AW: Gegendarstellung Zunächst muss man klären, ob eine Tatsachenbehauptung stimmt oder nicht. Wenn nicht, dann kann eine Gegendarstellung erfolgreicher sein. Und eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede. Falls die Tatsachenbehauptung stimmt, kann dennoch eine Beleidigung vorliegen. Und ein unerlaubter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Je persönlicher oder gar intimer die Aussage ist (die korrekt wiedergegeben wird), desto eher: http://de.wikipedia.org/wiki/Persönl...t_(Deutschland) Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Gegendarstellung Zitat:
Zitat:
Einen Anspruch auf Gegendarstellung hat jeder, über den eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde. Der Gegendarstellungsanspruch hat nichts mit Richtigkeit oder Unrichtigkeit zu tun. Man kann in einer Gegendarstellung auch etwas bestreiten, das definitiv zutreffend ist. Die Redaktion wird dann drunter setzen: "Gemäß Landespressegesetz blablabla... Wir bleiben bei unserer Darstellung." Zitat:
Gegen unzutreffende Behauptungen, die den Tatbestand der Verleumgung oder der Üblen Nachrede erfüllen, steht jederzeit der Rechtsweg offen.
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| AW: Gegendarstellung Eigentlich ging es mir darum Klausurtechnisch ein Prüfungsschema zu erhalten. Ich kann mich vage erinnern das ich eine Gegendarstellung in Medienrecht schreiben musste. Diese war ein wenig länger. Lieben Dank an alle! |
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