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Gegendarstellung

Dies ist eine Diskussion zu Gegendarstellung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #11 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 10:27
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AW: Gegendarstellung

Zitat:
Zitat von Kataster Beitrag anzeigen
Hier scheint sich noch jemand eine Stilblütensammlung in Buchform zu wünschen !

Da werden die Autoren wohl nicht mitspielen, spätestens wenn sich die "Sammlung vorbildlicher Schreiben zwecks Erwirkung einer Gegendarstellung" als solche entpuppt...

Sicher gäben auch private Strafanträge einiges her.

"Mein Nachbar kräht morgens früh und bellt abends spät. Ich möchte da schlafen und zeige ihn hiermit an!"
In meinem zweiten oder dritten Berufsjahr hatte ich ein Erlebnis, das meinen Sinn für die Realitäten deutlich geschärft hat.

Meine Lokalredaktion schickte mich zu einem bösen Nachbarschaftsstreit, ich weiß gar nicht mehr, um was es dabei ging, ich weiß nur noch, daß die "Beschwerdeführerin" am Ende ihrer Tirade plötzlich sagte "Und ich bin ja auch verrückt. Ich war ja schon in der Psychiatrie."
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An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #12 (permalink)  
Alt 12.08.2012, 16:55
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AW: Gegendarstellung

Hallo,

was aber, wenn ein Betroffener in einer Zeitung zitiert wird mit Angabe des Namens und sogar Arbeitsplatzes, der sich zu einem bestimmten Thema geüßert haben soll, obwohl dieser Mensch noch nie einem Redakteur ebendieser Zeitung begegnet ist, geschweige denn ihm ein Interview gegeben hat, sondern diese Aussagen lediglich im lockeren Smalltalk mit zwei oder drei Kunden getätigt hat?

Und dann auch noch falsch zitiert wird. Sollte man auf Gegendarstellung oder Richtigstelung drängen? Muss man als normaler Mensch solche verdeckten Ermittlungen tolerieren, wenn sie dann ohne Rücksprache auch noch völlig falsch veröffentlich werden???

Liebe Grüße
toelpel21
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  #13 (permalink)  
Alt 12.08.2012, 17:31
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AW: Gegendarstellung

Zunächst muss man klären, ob eine Tatsachenbehauptung stimmt oder nicht. Wenn nicht, dann kann eine Gegendarstellung erfolgreicher sein. Und eine Anzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede.

Falls die Tatsachenbehauptung stimmt, kann dennoch eine Beleidigung vorliegen. Und ein unerlaubter Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Je persönlicher oder gar intimer die Aussage ist (die korrekt wiedergegeben wird), desto eher: http://de.wikipedia.org/wiki/Persönl...t_(Deutschland)

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #14 (permalink)  
Alt 13.08.2012, 10:48
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AW: Gegendarstellung

Zitat:
Zitat von toelpel21 Beitrag anzeigen
was aber, wenn ein Betroffener in einer Zeitung zitiert wird mit Angabe des Namens und sogar Arbeitsplatzes, der sich zu einem bestimmten Thema geüßert haben soll, obwohl dieser Mensch noch nie einem Redakteur ebendieser Zeitung begegnet ist, geschweige denn ihm ein Interview gegeben hat, sondern diese Aussagen lediglich im lockeren Smalltalk mit zwei oder drei Kunden getätigt hat?
Wenn der Betroffene die Äußerung gemacht hat, dann ist die Darstellung ja richtig...

Zitat:
Und dann auch noch falsch zitiert wird. Sollte man auf Gegendarstellung oder Richtigstelung drängen?
Noch mal:

Einen Anspruch auf Gegendarstellung hat jeder, über den eine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde. Der Gegendarstellungsanspruch hat nichts mit Richtigkeit oder Unrichtigkeit zu tun.

Man kann in einer Gegendarstellung auch etwas bestreiten, das definitiv zutreffend ist. Die Redaktion wird dann drunter setzen: "Gemäß Landespressegesetz blablabla... Wir bleiben bei unserer Darstellung."

Zitat:
Muss man als normaler Mensch solche verdeckten Ermittlungen tolerieren, wenn sie dann ohne Rücksprache auch noch völlig falsch veröffentlich werden???
Recherchen, auch verdeckte, muß man hinnehmen, sofern sie eben nicht die Grenze zum Verbotenen überschreiten. Und selbstverständlich darf eine Redaktion Äußerungen veröffentlichen, die jemand "im lockeren Smalltalk" irgendwo macht.

Gegen unzutreffende Behauptungen, die den Tatbestand der Verleumgung oder der Üblen Nachrede erfüllen, steht jederzeit der Rechtsweg offen.
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  #15 (permalink)  
Alt 10.10.2012, 09:12
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AW: Gegendarstellung

Eigentlich ging es mir darum Klausurtechnisch ein Prüfungsschema zu erhalten.
Ich kann mich vage erinnern das ich eine Gegendarstellung in Medienrecht schreiben musste. Diese war ein wenig länger. Lieben Dank an alle!
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