Dies ist eine Diskussion zu Fremdwerbung verbreiten innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| So ein ähnliches Tehma gibt es zwar schon, aber mich wüde mal interessieren ob es auch noh dreister geht. Mal angenommen man vrteilt in einer Discothek Flyer auf der Werbung einer fremden Securityfirma zusehen ist (konkorenzfirma dessen Firma die in der discothek angestellt ist) ist das erlaubt? oder müsste man da mit Anzeigen rechnen? und wie würde es aussehen wenn man in einer Bar/Disco/Einkaufszetrum werbung für eine andere Bar/Disco/Einkaufzentrum macht? Kann man angezeigt werden, oder gibz da nur Hausverbot? MFG |
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| AW: Fremdwerbung verbreiten Hallo Lebakashaus, das Verteilen von gedruckten Informationen fällt zunächst unter Art. 5 GG, ist also erlaubt, mit Einschränkungen, wie dem StGB: Beleidigungen usw. könnten sofort als Straftaten geahndet werden. Ansonsten stimmt meist, was da steht: http://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot Zentral wohl: Nach dem Hausverbot ist eine Zuwiderhandlung strafbar als http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch Was aber das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sagt zur Werbung in den Räumlichkeiten der Mitbewerber, das kannst du dir ja selbst man ankucken: http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/index.html Mal ganz abstrakt am Anfang: "§ 3 Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen (1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen." Gruß aus Berlin, Gerd |
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