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Frage zum IFG

Dies ist eine Diskussion zu Frage zum IFG innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 18.02.2009, 10:19
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Frage zum IFG

Seit 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Ersetzt es damit (vor allem § 1 und § 2) eigentlich die Landespressegesetze § 4 - "Informationsrecht der Presse"? Weil beide Gesetze wollen doch quasi das selbe erreichen, nur unterschiedlich formuliert. Oder sind die Artikel parallel gültig und somit quasi mindestens einer überflüssig?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2009, 19:57
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AW: Frage zum IFG

Kann keiner von den Experten hier etwas dazu sagen? Was ist der Unterschied zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Landespressegesetz § 4 - beide regeln doch den Auskunftsanspruch von Personen gegenüber Behörden, oder nicht?
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 01:03
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AW: Frage zum IFG

Die Landespressegesetze geben Pressevertretern einen Auskunftsanspruch gegen Behörden.

Und nur diesen.

Das IFG gibt jedem Bürger einen Anspruch.

Der Unterschied ist unter anderem der, daß ein Pressevertreter den Anspruch hat, daß er seine Informationen kostenlos bekommt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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