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Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Dies ist eine Diskussion zu Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2010, 10:56
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Question Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Angenommen, ein Verlag möchte für ein Buch ein Foto, dass man von einer Situation machte veröffentlichen.
Das Buch wäre eine humorvolle Zusammenstellung von ebensolchen Situationen.
Zum Hinweis: Es wäre nicht mein Buch.

Man bekäme ein Schreiben und man würde für diese Veröffentlichung 5 Exemplare dieses Buches als "Bezahlung" anbieten.


Könnte man Geld statt der Exemplare verlangen bzw. anfragen?
Und wenn ja, wieviel?

Lieben Dank für eure Zeit und Antworten!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 04:02
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AW: Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Grundsätzlich sind Honorare auch für Fotos frei aushandelbar. Wenn man statt fünf Büchern fünf Hunderter oder fünf Caddillacs verlangt, kriegt man die eben oder der Verlag verzichtet auf die Bild-Rechte oder er verhandelt weiter.

Schließt man den Vertrag dann ab, dann kann der entweder nichtig sein (selten, eher in ganz extremen Fällen) wegen
§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Oder aber es gilt § 32 Angemessene Vergütung sowie folgende in
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Profis wissen, was sie - mit Aussicht auf Erfolg - verlangen können. Semi-Profis kucken deshalb gerne mal in die Richtlinien der http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/ vorbei. Manche Infos dort sind allerdings nicht gratis:-) .
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2010, 12:39
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AW: Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Freiexemplare sind üblich bei unbekannten Künstlern. Was man statt dessen an Geld verlangen könnte, lässt sich in Ermangelung von Informationen echt nicht sagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 16:14
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AW: Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Auf Belegexemplare hat der Autor eines Buches u.U. übrigens einen gesetzlichen Anspruch:

§ 25 Verlagsgesetz
(1) Der Verleger eines Werkes der Literatur ist verpflichtet, dem Verfasser auf je hundert Abzüge ein Freiexemplar, jedoch im ganzen nicht weniger als fünf und nicht mehr als fünfzehn zu liefern. Auch hat er dem Verfasser auf dessen Verlangen ein Exemplar in Aushängebogen zu überlassen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 16:15
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AW: Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin

PS. Profis wissen, was sie - mit Aussicht auf Erfolg - verlangen können. Semi-Profis kucken deshalb gerne mal in die Richtlinien der http://www.mittelstandsgemeinschaft-foto-marketing.de/ vorbei. Manche Infos dort sind allerdings nicht gratis:-) .
Die in den Informationen der MfM genannten Honorarsätze können - leider - nicht mal ansatzweise als "marktüblich" angesehen werden, sie liegen in den meisten Fällen deutlich über dem, was marktüblich ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 12:49
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AW: Fotoveröffentlichung in einem Buch/Bezahlung

Zitat:
Zitat von TineWillsWissen
Angenommen, ein Verlag möchte für ein Buch ein Foto, dass man von einer Situation machte veröffentlichen.
Das Buch wäre eine humorvolle Zusammenstellung von ebensolchen Situationen.
Zum Hinweis: Es wäre nicht mein Buch.

Man bekäme ein Schreiben und man würde für diese Veröffentlichung 5 Exemplare dieses Buches als "Bezahlung" anbieten.


Könnte man Geld statt der Exemplare verlangen bzw. anfragen?
Und wenn ja, wieviel?
Verlangen kann man vieles, bleibt nur die Frage, ob man es auch kriegt. Für einen einfachen Schnappschuss eines ansonsten fotografisch wenig ambitionierten Urhebers finde ich die "Bezahlung" so schon in Ordnung.
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