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Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Dies ist eine Diskussion zu Fotoforum - Frage zum Jugendschutz innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 21:33
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Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Hallo liebe Forengemeinde,

mich beschäftigt grade folgender (fiktiver Fall), in dem ich versuche, Jugendschutz und Foto´s aus dem Bereich Akt und Fotografie überein zu bringen:

Person X soll Betreiber einer privaten Internetplattform zum Thema Foto und Fotografie sein. Auf dieser privaten Internetplattform (Blog und Forum) sollen teilweise Inhalte Fotos eingestellt werden, die aus dem Bereich Akt und Erotik kommen und ggfls. eine Einstufung (erst ein Mal nach eigener Einschätzung) "ab 16" oder gar "ab 18" erhalten.

Diese Bereiche sind grundsätzlich erst nach Altersnachweis zugänglich (dies ist ein rein technisches Problem, spielt also bei meinem angenommenen Fall keine rechtliche Rolle) und die Benutzer müssen einzeln für diesen Bereich frei geschaltet werden.

Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist die folgende:

Sollte im Hinblick auf den JMStV ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden? Denn eigentlich ist es ja ein privat betriebener Blog/betriebenes Forum und nicht ein auf Gewinn ausgerichtetes Projekt.

Weiterhin würde mich interessieren, inwieweit der Betreiber X dann diese Person selber sein kann oder ob eine Person Y benannt werden muss.

In Abwandlung dessen kann auch folgendes angenommen werden:

Der Sachverhalt bleibt wie vor genannt, jedoch schaltet der Betreiber X Werbung in seinem Forum, um die Kosten zu decken. Wird alleine dadurch das Projekt schon zu einem gewerblich orientierten?

Vielleicht kann mir jemand bei dieser Fragestellung auf die Sprünge helfen, ich Blicke im Moment nicht ganz durch den §§-Dschungel .

Danke und Viele Grüße
Aggi
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 03:03
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Zitat:
Zitat von aggi80 Beitrag anzeigen

Person X soll Betreiber einer privaten Internetplattform zum Thema Foto und Fotografie sein. Auf dieser privaten Internetplattform (Blog und Forum) sollen teilweise Inhalte Fotos eingestellt werden, die aus dem Bereich Akt und Erotik kommen und ggfls. eine Einstufung (erst ein Mal nach eigener Einschätzung) "ab 16" oder gar "ab 18" erhalten.
"Ab 16" gibt's nur bei Filmen, durch die FSK. Alles andere ist, vereinfacht gesagt, entweder "ab 18" oder jugendfrei.

Zitat:
Diese Bereiche sind grundsätzlich erst nach Altersnachweis zugänglich (dies ist ein rein technisches Problem, spielt also bei meinem angenommenen Fall keine rechtliche Rolle) und die Benutzer müssen einzeln für diesen Bereich frei geschaltet werden.
Dann ist das doch alles eh kein Problem.

Zitat:
Sollte im Hinblick auf den JMStV ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden? Denn eigentlich ist es ja ein privat betriebener Blog/betriebenes Forum und nicht ein auf Gewinn ausgerichtetes Projekt.
Der JMStV schreibt den Jugendschutzbeauftragten für geschäftsmäßig betriebene Telemedien vor - "geschäftsmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "auf Gewinn ausgerichtet". Auch die Website eine Non-Profit-Organisation z.B. wird durchaus "geschäftsmäßig" betrieben. Man wird also eher davon ausgehen müssen, daß ein Jugendschutzbeauftragter nötig ist, siehe aber §7 JMStV Abs.2.

Zitat:
Weiterhin würde mich interessieren, inwieweit der Betreiber X dann diese Person selber sein kann oder ob eine Person Y benannt werden muss.
"Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzen. Er ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Ihm sind die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Sachmittel zur Verfügung zu stellen. Er ist unter Fortzahlung seiner Bezüge soweit für seine Aufgaben erforderlich von der Arbeitsleistung freizustellen."

Zitat:
Der Sachverhalt bleibt wie vor genannt, jedoch schaltet der Betreiber X Werbung in seinem Forum, um die Kosten zu decken. Wird alleine dadurch das Projekt schon zu einem gewerblich orientierten?
Ja, aber das "gewerblich orientiert" ist ohnehin ohne Belang.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 09:53
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
"Ab 16" gibt's nur bei Filmen, durch die FSK. Alles andere ist, vereinfacht gesagt, entweder "ab 18" oder jugendfrei.
Nein, der Webseitenbetreiber muss einen nach Altersstufen differenzierten Zugang einrichten.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 12:26
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Nein, der Webseitenbetreiber muss einen nach Altersstufen differenzierten Zugang einrichten.
Sagt genau wer?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 13:59
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Du hast doch schon aus dem JMStV zitiert. Dann sieh doch noch mal nach. Ich müsste jetzt auch suchen. Dürfte der 4er sein. Jugendschutzprogramm, Filter, Sendezeitenmodell, nie gehört?

Der Anbieter muss sein Angebot selber klassifizieren, und zwar analog zu den Kriterien der FSK. Dann gibt es noch die Vereinfachung mit der Grenze von 14 Jahren.

Zitat:
Diese Bereiche sind grundsätzlich erst nach Altersnachweis zugänglich (dies ist ein rein technisches Problem, spielt also bei meinem angenommenen Fall keine rechtliche Rolle) und die Benutzer müssen einzeln für diesen Bereich frei geschaltet werden.
Zitat:
Dann ist das doch alles eh kein Problem.
Im Gegenteil.

Hier ergeben sich in der Praxis die größten Probleme, da treffen Daten- und Jugendschutz aufeinander.

Zitat:
Man wird also eher davon ausgehen müssen, daß ein Jugendschutzbeauftragter nötig ist, siehe aber §7 JMStV Abs.2.
http://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

Zitat:
Der Sachverhalt bleibt wie vor genannt, jedoch schaltet der Betreiber X Werbung in seinem Forum, um die Kosten zu decken. Wird alleine dadurch das Projekt schon zu einem gewerblich orientierten?
Zitat:
Ja, aber das "gewerblich orientiert" ist ohnehin ohne Belang.
Das ist, um in Deinen Worten zu bleiben, "non profit" und damit in dem Umfang der typische Fall von Geschäftsmäßigkeit, aber noch kein Gewerbe.

Zitat:
die aus dem Bereich Akt und Erotik kommen und ggfls. eine Einstufung (erst ein Mal nach eigener Einschätzung) "ab 16" oder gar "ab 18" erhalten.
Entgegen der landläufigen Meinung ist hier nicht die reine Nacktheit das Kriterium, sondern die aufreizende oder geschlechtsbetonte Darbietung.

Wenn der Inhalt aber tatsächlich erst ab 18 geeignet ist, muss ein aufwendiges Altersverifikationssystem geschaltet werden, was sowohl den Betreiber als auch die Besucher abschrecken dürfte. Man sollte sich also im Rahmen von FSK 16 bewegen, wenn man den Aufwand halbwegs überschaubar halten will.

Es gibt eine Broschüre zu diesem Thema, ich glaube vom Bundesfamilienministerium oder so, einfach mal googeln, da kann man sich zum Thema einlesen.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 17:58
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Du hast doch schon aus dem JMStV zitiert. Dann sieh doch noch mal nach. Ich müsste jetzt auch suchen. Dürfte der 4er sein. Jugendschutzprogramm, Filter, Sendezeitenmodell, nie gehört?

Der Anbieter muss sein Angebot selber klassifizieren, und zwar analog zu den Kriterien der FSK. Dann gibt es noch die Vereinfachung mit der Grenze von 14 Jahren.
Das ist logisch und inhaltlich schlicht unmöglich.

Die FSK macht eine Alterseinstufung für Filme, wobei der Gesamtzusammenhang des ganzen Filmes zu berücksichtigen ist. Eine einzelne Film-Szene, die für sich genommen "jugendgefährdend" wäre, macht einen Film nicht automatisch FSK 6, 12, oder 16, weil sie stets im Gesamtzusammenhang zu sehen ist und ihre Wirkung durch andere Teile des Filmes zurechtgerückt werden kann.

Dieses Model kann man nicht sinnvoll auf eine Website anwenden.

Eine FSK-Einstufung setzt außerdem einen Gutachter-Ausschuss voraus, eine "Eigeneinschätzung" ist nach den Regeln der FSK grundsätzlich nicht möglich. Die FSK begutachet aber keine Websites.

Insofern wäre auch niemand in der Lage, der "Eigeneinschätzung" des Website-Betreibers auf "FSK ohne Altersbeschränkung" zu widersprechen, jedenfalls nicht mit Berufung auf FSK-Richtlinien.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 19:26
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Ich erklär's Dir ungern doppelt und dreifach, es scheint aber Klärungsbedarf darüber zu bestehen, was Freiwillige Selbstkontrolle und eine Selbst- oder Eigeneinstufung ist und was analog bedeutet.

Zitat:
Die FSK macht eine Alterseinstufung für Filme,
Richtig ist: Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft bewertet auf Wunsch auch Webseiten.

Der Webseitenbetreiber kann sich aber auch an eine andere Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle wenden, zum Beispiel an die oben verlinkte FSM. Da die Einrichtungen der freien Selbstkontrolle gehalten sind, sich auszutauschen, erfolgt auch die Kontrolle von Webseiten nach weitgehend einheitlichen FSK-Richtlinien.

Denn die Freiwillige Selbstkontrolle ist ein Verfahren zur Bewertung aller Medien.

Dass auch die älteste und bekannteste derartige Einrichtung das Kürzel FSK für sich beansprucht, mag Dich irritieren und verwirren, ändert aber nichts an den Fakten.

Zitat:
Insofern wäre auch niemand in der Lage, der "Eigeneinschätzung" des Website-Betreibers auf "FSK ohne Altersbeschränkung" zu widersprechen, jedenfalls nicht mit Berufung auf FSK-Richtlinien.
Dafür gibt es entsprechend zuständige Behörden.

Und selbstverständlich gibt es auch FSK-Richtlinien für Webseiten, zum Beispiel die der FSM oder von fsk.online.

Und bevor ich's vergesse, hier ein Nachtrag: "Analog" deswegen, weil man in Wirklichkeit nicht der FSK genüge tun muss, sondern dem JMStV. Für den unbedarften Homepagebetreiber ist da aber die bereits erfolgte Auslegung durch die Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle ganz hilfreich.

Geändert von Lichtboxer (10.01.2012 um 23:59 Uhr).
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  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 12:24
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Vielen Dank für die vielen nützlichen und aufschlussreichen Antworten.

Kann ich daraus dann auch schließen, dass, um der ganzen Problematik zu entgehen, ein "privater" Raum, der nur dem Betreiber bekannten Personen zugänglich ist, in dem ansonsten öffentlich zugänglichen Forum/Blog ausreichend ist, um dem Jugendschutz genüge zu tun?

Sprich: Die entsprechenden Bereiche sind nur für Personen sichtbar, die auch tatsächlich Kenntnis davon haben und zudem das Alter nachgewiesen haben bzw. persönlich bekannt sind? (Belange des Datenschutzes mal außen vor, bezüglich des Altersnachweises, dies ist ein separates Thema )

Ansonsten scheint es für den Seitenbetreiber X ja entweder ein ziemlich aufwendiges oder alternativ ein kostspieliges Unterfangen zu sein. Und dies wäre ja schade für jeden, der solch ein Projekt betreibt.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen

"geschäftsmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "auf Gewinn ausgerichtet". Auch die Website eine Non-Profit-Organisation z.B. wird durchaus "geschäftsmäßig" betrieben. Man wird also eher davon ausgehen müssen, daß ein Jugendschutzbeauftragter nötig ist, siehe aber §7 JMStV Abs.2.
Danke für den Hinweis auf die Unterscheidung, das macht vieles tatsächlich verständlicher . Ich hatte es tatsächlich gleichgesetzt.



Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Im Gegenteil.

Hier ergeben sich in der Praxis die größten Probleme, da treffen Daten- und Jugendschutz aufeinander.

http://www.fsm.de/de/Jugendschutzbeauftragter

Wenn der Inhalt aber tatsächlich erst ab 18 geeignet ist, muss ein aufwendiges Altersverifikationssystem geschaltet werden, was sowohl den Betreiber als auch die Besucher abschrecken dürfte. Man sollte sich also im Rahmen von FSK 16 bewegen, wenn man den Aufwand halbwegs überschaubar halten will.

Es gibt eine Broschüre zu diesem Thema, ich glaube vom Bundesfamilienministerium oder so, einfach mal googeln, da kann man sich zum Thema einlesen.
Ich sehe das (nach den ganzen Anregungen) mittlerweile genau so. Vielen Dank für den Link und den Hinweis auf die Broschüre.
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 17:58
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AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz

Zitat:
Zitat von aggi80 Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die vielen nützlichen und aufschlussreichen Antworten.

Kann ich daraus dann auch schließen, dass, um der ganzen Problematik zu entgehen, ein "privater" Raum, der nur dem Betreiber bekannten Personen zugänglich ist, in dem ansonsten öffentlich zugänglichen Forum/Blog ausreichend ist, um dem Jugendschutz genüge zu tun?

Sprich: Die entsprechenden Bereiche sind nur für Personen sichtbar, die auch tatsächlich Kenntnis davon haben und zudem das Alter nachgewiesen haben bzw. persönlich bekannt sind?
Es kommt auf die Art der Inhalte an. Reden wir nur über entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte (geeignet ab 16 Jahren), dann wäre dies ausreichend. Bei jugendgefährdenden Inhalten (ab 18) wäre diese Hürde nach der ständigen Rechtsprechung noch zu schwach, denn es könnte sich theoretisch der kleine Bruder mit den Login-Daten einwählen. Es muss dann eine sog. "geschlossene Benutzergruppe" eingerichtet werden, welche den Eckpunkten der KJM entspricht. Ergo wird ein sicheres AVS benötigt.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:13
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Noch was:

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die FSK macht eine Alterseinstufung für Filme, wobei der Gesamtzusammenhang des ganzen Filmes zu berücksichtigen ist. Eine einzelne Film-Szene, die für sich genommen "jugendgefährdend" wäre, macht einen Film nicht automatisch FSK 6, 12, oder 16, weil sie stets im Gesamtzusammenhang zu sehen ist und ihre Wirkung durch andere Teile des Filmes zurechtgerückt werden kann.
Das ist bei Webseiten nicht anders. Um auf den Unterschied zwischen Nacktheit und Erotik zurückzukommen: Selbst genitale Großaufnahmen können unter Umständen frei verbreitet werden, nämlich dann, wenn sie z.B. in einem medizinischen Kontext angebracht erscheinen, zur Veranschaulich einfach mal bei Wikipedia nach Artikeln über die entsprechenden Körperteile suchen. Dagegen können schon Posendarstellungen selbst im bekleideten Zustand problematisch sein.
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