Dies ist eine Diskussion zu Fotoforum - Frage zum Jugendschutz innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Fotoforum - Frage zum Jugendschutz mich beschäftigt grade folgender (fiktiver Fall), in dem ich versuche, Jugendschutz und Foto´s aus dem Bereich Akt und Fotografie überein zu bringen: Person X soll Betreiber einer privaten Internetplattform zum Thema Foto und Fotografie sein. Auf dieser privaten Internetplattform (Blog und Forum) sollen teilweise Inhalte Fotos eingestellt werden, die aus dem Bereich Akt und Erotik kommen und ggfls. eine Einstufung (erst ein Mal nach eigener Einschätzung) "ab 16" oder gar "ab 18" erhalten. Diese Bereiche sind grundsätzlich erst nach Altersnachweis zugänglich (dies ist ein rein technisches Problem, spielt also bei meinem angenommenen Fall keine rechtliche Rolle) und die Benutzer müssen einzeln für diesen Bereich frei geschaltet werden. Die Frage, die sich mir in diesem Zusammenhang stellt, ist die folgende: Sollte im Hinblick auf den JMStV ein Jugendschutzbeauftragter bestellt werden? Denn eigentlich ist es ja ein privat betriebener Blog/betriebenes Forum und nicht ein auf Gewinn ausgerichtetes Projekt. Weiterhin würde mich interessieren, inwieweit der Betreiber X dann diese Person selber sein kann oder ob eine Person Y benannt werden muss. In Abwandlung dessen kann auch folgendes angenommen werden: Der Sachverhalt bleibt wie vor genannt, jedoch schaltet der Betreiber X Werbung in seinem Forum, um die Kosten zu decken. Wird alleine dadurch das Projekt schon zu einem gewerblich orientierten? Vielleicht kann mir jemand bei dieser Fragestellung auf die Sprünge helfen, ich Blicke im Moment nicht ganz durch den §§-Dschungel . Danke und Viele Grüße Aggi |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Nein, der Webseitenbetreiber muss einen nach Altersstufen differenzierten Zugang einrichten. |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Sagt genau wer?
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Du hast doch schon aus dem JMStV zitiert. Dann sieh doch noch mal nach. Ich müsste jetzt auch suchen. Dürfte der 4er sein. Jugendschutzprogramm, Filter, Sendezeitenmodell, nie gehört? Der Anbieter muss sein Angebot selber klassifizieren, und zwar analog zu den Kriterien der FSK. Dann gibt es noch die Vereinfachung mit der Grenze von 14 Jahren. Zitat:
Hier ergeben sich in der Praxis die größten Probleme, da treffen Daten- und Jugendschutz aufeinander. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Wenn der Inhalt aber tatsächlich erst ab 18 geeignet ist, muss ein aufwendiges Altersverifikationssystem geschaltet werden, was sowohl den Betreiber als auch die Besucher abschrecken dürfte. Man sollte sich also im Rahmen von FSK 16 bewegen, wenn man den Aufwand halbwegs überschaubar halten will. Es gibt eine Broschüre zu diesem Thema, ich glaube vom Bundesfamilienministerium oder so, einfach mal googeln, da kann man sich zum Thema einlesen. |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Zitat:
Die FSK macht eine Alterseinstufung für Filme, wobei der Gesamtzusammenhang des ganzen Filmes zu berücksichtigen ist. Eine einzelne Film-Szene, die für sich genommen "jugendgefährdend" wäre, macht einen Film nicht automatisch FSK 6, 12, oder 16, weil sie stets im Gesamtzusammenhang zu sehen ist und ihre Wirkung durch andere Teile des Filmes zurechtgerückt werden kann. Dieses Model kann man nicht sinnvoll auf eine Website anwenden. Eine FSK-Einstufung setzt außerdem einen Gutachter-Ausschuss voraus, eine "Eigeneinschätzung" ist nach den Regeln der FSK grundsätzlich nicht möglich. Die FSK begutachet aber keine Websites. Insofern wäre auch niemand in der Lage, der "Eigeneinschätzung" des Website-Betreibers auf "FSK ohne Altersbeschränkung" zu widersprechen, jedenfalls nicht mit Berufung auf FSK-Richtlinien.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Ich erklär's Dir ungern doppelt und dreifach, es scheint aber Klärungsbedarf darüber zu bestehen, was Freiwillige Selbstkontrolle und eine Selbst- oder Eigeneinstufung ist und was analog bedeutet. Zitat:
Der Webseitenbetreiber kann sich aber auch an eine andere Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle wenden, zum Beispiel an die oben verlinkte FSM. Da die Einrichtungen der freien Selbstkontrolle gehalten sind, sich auszutauschen, erfolgt auch die Kontrolle von Webseiten nach weitgehend einheitlichen FSK-Richtlinien. Denn die Freiwillige Selbstkontrolle ist ein Verfahren zur Bewertung aller Medien. Dass auch die älteste und bekannteste derartige Einrichtung das Kürzel FSK für sich beansprucht, mag Dich irritieren und verwirren, ändert aber nichts an den Fakten. Zitat:
Und selbstverständlich gibt es auch FSK-Richtlinien für Webseiten, zum Beispiel die der FSM oder von fsk.online. Und bevor ich's vergesse, hier ein Nachtrag: "Analog" deswegen, weil man in Wirklichkeit nicht der FSK genüge tun muss, sondern dem JMStV. Für den unbedarften Homepagebetreiber ist da aber die bereits erfolgte Auslegung durch die Einrichtungen der Freien Selbstkontrolle ganz hilfreich. Geändert von Lichtboxer (10.01.2012 um 23:59 Uhr). |
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Vielen Dank für die vielen nützlichen und aufschlussreichen Antworten. Kann ich daraus dann auch schließen, dass, um der ganzen Problematik zu entgehen, ein "privater" Raum, der nur dem Betreiber bekannten Personen zugänglich ist, in dem ansonsten öffentlich zugänglichen Forum/Blog ausreichend ist, um dem Jugendschutz genüge zu tun? Sprich: Die entsprechenden Bereiche sind nur für Personen sichtbar, die auch tatsächlich Kenntnis davon haben und zudem das Alter nachgewiesen haben bzw. persönlich bekannt sind? (Belange des Datenschutzes mal außen vor, bezüglich des Altersnachweises, dies ist ein separates Thema )Ansonsten scheint es für den Seitenbetreiber X ja entweder ein ziemlich aufwendiges oder alternativ ein kostspieliges Unterfangen zu sein. Und dies wäre ja schade für jeden, der solch ein Projekt betreibt. Zitat:
. Ich hatte es tatsächlich gleichgesetzt. Zitat:
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Zitat:
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| AW: Fotoforum - Frage zum Jugendschutz Noch was: Zitat:
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