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Fotoerlaubnis geschützter Bereich

Dies ist eine Diskussion zu Fotoerlaubnis geschützter Bereich innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.06.2011, 15:15
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Fotoerlaubnis geschützter Bereich

Guten Tag Community,

Herr S möchte von der Schule eine Fotoerlaubnis für eine Veranstaltung mit Veröffentlichungsrecht für eine Schülerzeitung in begrenzter Auflage.
Er argumentierte mit §23 KunstUrhG:
Zitat:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
(...)
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;(...)
Die Schulleitung lehnt den Antrag ab und schreibt, dass pauschel keine Erteilung möglich wäre. Lehrer bzw. Schüler müssten explizit, schriftlich ihr Einverständnis zeigen.

Gibt es eine Gegenargumentation?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass für das Publikum kein Einverständnis nötig ist, sofern die Personen austauschbar sind?
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

vielen Dank im Vorraus
__________________
"Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend."
Robert Lembke
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 19:18
V.I.P.
 
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AW: Fotoerlaubnis geschützter Bereich

Zitat:
Zitat von wers1 Beitrag anzeigen
Die Schulleitung lehnt den Antrag ab und schreibt, dass pauschel keine Erteilung möglich wäre. Lehrer bzw. Schüler müssten explizit, schriftlich ihr Einverständnis zeigen.

Gibt es eine Gegenargumentation?
Nein.

Denn die Schule kann eine solch Einverständniserklärung nun einmal überhaupt nicht rechtsverbindlich für die Teilnehmer der Veranstaltung abgeben.

Zitat:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass für das Publikum kein Einverständnis nötig ist, sofern die Personen austauschbar sind?
Nein. Das ist in dieser Pauschalität nicht richtig.
Zitat:
Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Die einschlägigen Gesetze und die Rechtsprechung dazu.

Um eine Einschätzung zu äußern, ob überhaupt irgendeine Einwilligung nötig ist, und wenn ja von wem - dazu müsste man viel mehr konkretes über die Veranstaltung wissen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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