Dies ist eine Diskussion zu Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? mal angenommen, Person A hat das Hobby, öffentliche Nahverkehrsmittel zu filmen und zu fotografieren. Person A bewegt sich im öffentlichen Raum und nicht etwa auf Eigentum des Verkehrsunternehmens wie einer Abstellhalle. Nun steht Person A an einem zentralen Knotenpunkt für den öffentlichen Personennahverkehr und filmt dort die Fahrzeuge, ohne jemanden zu behindern oder etwa Blitzlicht oder Videoleuchten zu verwenden. Nun meint Person B, angestellt bei einem beliebigem privatem Verkehrsunternehmen, daß Person A sie nicht filmen darf, wie sie mit einem Verkehrsmittel dort fährt(also als Fahrzeugführer), auch weil Person B im Video zu sehen ist. Person B befürchtet, daß das Video im Internet in einem beliebigen Videoportal auftauchen könnte. Weiterhin meint Person B, Person A müsse eine Genehmigung des Verkehrsunternehmens vorweisen, wenn sie die Verkehrsmittel filmen möchte. Nun ist also die Frage, ob das strittige Verkehrsunternehmen, bei dem Person B arbeitet, solch eine Regelung überhaupt festlegen darf. Person A kann sich doch theoretisch darauf berufen, daß sie in einem öffentlichen Raum filmt, zudem ist der Gegenstand der Video/Fotoaufnahme nicht Person B, sondern das Verkehrsmittel. Person A nimmt zudem nur private Videos auf, auch wenn diese bei ab und an bei Videoportal X gezeigt werden. Danke für Antworten. |
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| AW: Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? Zitat:
Der Lokführer kennt sicherlich die §§ 22 und 23 in http://www.gesetze-im-internet.de/ku...000070907.html Warum also sollte er dulden, dass er weltweit veröffentlicht wird? Der Markenschutz der Züge aber verschwindet im öffentlichen Raum: "Bei einer bloßen Wiedergabe einer Marke auf einem Foto liegt in der Regel keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor." http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#marken Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? Nun gut, sicher kann Person B verlangen, daß sie nicht im Netz gezeigt wird. Jedoch ist Person B ohnehin nicht eindeutig erkennbar - mit Sonnenbrille und hinter einer stark spiegelnden Scheibe ist jemand meistens nicht erkennbar. Ergo wäre also lediglich das Veröffentlichen im Internet nicht erlaubt, aber die Aufnahme für private Zwecke schon. |
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| AW: Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? Gefilmt werden darf der Zugfuehrer sowieso. Bei der oeffentlichen Vorfuehrung (z.B. Internet) kommt es dann darauf an, ob nun die betreffende Person gefilmt wurde oder diese sich lediglich als sog. "Beiwerk" im Bild befindet. Liegt der Schwerpunkt also auf der abgebildeten Person, so darf die Abbildung nur mit deren Einverstaendnis veroeffentlicht werden. Befindet sie sich aber mehr oder weniger zufaellig mit im Bild, bedarf es deren Zustimmung nicht. Das ist immer so ne Gradwanderung und kommt auf den Einzelfall bzw. dessen Beurteilung an. Vielleicht kann man es mit diesem Beispiel verstaendlich erklaeren: Filmst du eine fahrende Strassenbahn (ohne dabei einzelne im Bild befindliche Personen hervorzuheben), musst du vor einer Veroeffentlichung nicht jeden fragen, der da zufaellig drin sitzt und mal kurz im Bild erscheint, auch nicht den Zugfuehrer. Filmst du hingegen den Zugfuehrer bei der Arbeit (stellst also auf diesen ab), dann darfst du das von oeffentlichem Gelaende aus zwar auch ungefragt tun, veroeffentlichen darfst du diese Aufnahmen dann aber nur mit Einwilligung des Zugfuehrers. Gruss CAM |
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| AW: Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? Zitat:
Zitat:
Zitat:
(LG Hamburg, Urt. v 10.10.2008, Az. 324 O 459/08) Das kann natürlich im extremen Einzelfall auch mal anders sein, aber im Normalfall muß ein Busfahrer oder Lokführer usw. es hinnehmen, zusammen mit seinem Gefährt fotografiert zu werden. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Filmen von öffentlichen Nahverkehrsmitteln erlaubt - ja oder nein? Wie schauts aus, wenn A nicht Züge, sondern in Eishockeystadien filmt und daraus einen TV-Bericht erstellt und Fan B in Nahaufnahme im Gesamtwerk einer Berichterstattung ca. 3 Sekunden im Bild zusehen ist? |
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