Dies ist eine Diskussion zu Fernsehn-Abschaltung (GEZ Abgaben gerecht?) innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Begründung zu Bild und Ton werden nicht besser: Um einen Vergleich ansetzen zu können, müssen die Geräte die selben bleiben. Natürlich würde ein Bild und auch ein Ton effektvoller werden, wenn der Bürger mehrere Hundert bis einige tausend Euro in Neugeräte investieren würde. Dies steht allerdings nicht für einen Vergleich zur Disposition. Man müsste dann Äpfel mit Birnen vergleichen. Kann ein Besitz eines Gerätes in einem wahren Rechtsstaat schon dem Besitzer bereits eine Tat unterstellen?? Es ist möglich ein Kfz zu besitzen, ohne dass der Bürger hierfür Steuern oder Gebühren entrichten muss. Auch durch den puren Besitz eines Gliedes hat der Träger keinen Anspruch auf Kindergeld vom Amt. Andersrum formuliert: Der Staat verlangt nicht automatisch Kindergeldzahlungen von jedem Mann ab zeugungsfähigen Alter, weil er theoretisch das Gerät nutzen könnte. Sind die Staatsverträge mit den einzelnen Bundesländern nach diesem Datum verfassungswidrig?
__________________ Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß! |
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| AW: Fernsehn-Abschaltung (GEZ Abgaben gerecht?) Mal schön durchatmen und dann .... "rundfunkgebühr haushaltsabgabe 2013" in deine favorisierte Suchmaschine eingeben. ( Das Thema wurde vermutlich auch schon im Forum debatiert ). Lange Rede gar kein Sinn: Ab 2013 ist es völlig egal ob du ein Gerät hast oder nicht. Jeder Haushalt zahlt. Ich frage mich nur auch ob eine offene Wohnung unter einer lokalen Brücke auch ein Haushalt ist ... oder ein Zelt. Weiss gerade jemand wie ein Haushalt juristisch definiert ist ? |
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| AW: Fernsehn-Abschaltung (GEZ Abgaben gerecht?) rundfunkgebühr haushaltsabgabe 2013 - Wo hast Du das nur her?? Ich habe hiervon bisher weder etwas gehört, noch gelesen! Und ich habe mich vorher versucht zu informieren! Bei öffentlich Rechtlichen und hier im Forum durch die Suche "GEZ". http://klardigital.de/index.php <--- die Informationsseite Leider ist die mit Lügen gespikt und es wird auf sowas nicht eingegangen.
__________________ Wer Albert Einstein zitiert, der glaubt auch jeden Scheiß! |
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| gez, verfassungswidrig, zwangsabgabe |
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