Dies ist eine Diskussion zu Fenster eines ungenutzten Gebäudes mit Werbung bekleben innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Fenster eines ungenutzten Gebäudes mit Werbung bekleben in einer belebten Straße steht ein Gebäude. Im Erdgeschoß war früher ein Geschäft, jetzt steht der Laden seit mind. 3 Jahren leer. Die Idee ist es nun, den Inhaber des Hauses ausfindig zu machen und ihm ein Angebot unterbreiten, die Fenster mit eigener Werbung von außen zu bekleben. So bekommt er einwenig Geld, verdeckt die Ruinen hinter der Glasscheibe und ich mache Werbung für eigene Produkte und profitiere davon. Meine Frage wäre nun, vorausgesetzt der Besitzer der Räume einverstanden ist, ob diese Werbung im Einklang mit allen Rechten ist. Mux |
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| AW: Fenster eines ungenutzten Gebäudes mit Werbung bekleben Hallo Mux, bei uns motzt immer das Ordnungsamt, wenn eine Firma zu großkotzige Werbung ins Stadtbild hängt, selbst vor der eigenen Filiale. Vergleiche einmal hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=188696 Also besser mal nachfragen dort. [Oder einfach bekleben, wie sie es bei uns überall tun. (Sogar doppelt manchmal: Kaum ist die eine Schwarzkleber-Kolonne weiter gezogen, taucht die nächste auf undüberklebt schwarz die schwarz geklebte Werbung:-) Aber dann hat man gleich vier Gegner: 1. Das Gesetz, 2. Das Ordnungsamt, 3. Den Eigentümer, 4. Die anderen Kleber:-] Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Fenster eines ungenutzten Gebäudes mit Werbung bekleben In einer baden-württembergischen Stadt hat man extra einen "Leerstandsmanager" eingeführt der genau dieses den ganzen Tag tut.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Fenster eines ungenutzten Gebäudes mit Werbung bekleben Zitat:
Was der Gebäudeeigentümer hinter seinen Schaufenstern aufhängt, geht keine Ordnungsbehörde etwas an, sofern es nicht gegen die einschlägigen Jugendschutz-Gesetze usw. verstößt. Die Anbringung einer großen Werbetafel an der Fassade mag unter Umständen baurechtlich verhindert werden können, aber wenn ein Fenster vorhanden ist, kann der Eigentümer da soviel Werbung reinhängen/kleben wie er mag.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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