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Fallen Abbilidungen von Autos unters Markenrecht

Dies ist eine Diskussion zu Fallen Abbilidungen von Autos unters Markenrecht innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 19.10.2009, 15:25
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Fallen Abbilidungen von Autos unters Markenrecht

Angenommen der Fall:
Autoversicherung X möchte in einer Werbung ihr langjähriges Bestehen demonstrieren und nutzt dafür historiche Filmaufnahmen diverser Autos. Das Logo der Hersteller ist nicht im Bild, dennoch kann man am Design der Fahrzeuge diese den jeweiligen Marken zuordnen.
Muss Versicherung X die Autohersteller vorher um Erlaubnis bitten? Und falls ja, unter welches Gesetz fällt das? Die Autos im Ganzen sind nicht als Bildmarke oder Geschmacksmuster geschützt, die jeweiligen Logos sind nicht zu erkennen. Die Autos werden in der Werbung auch nicht schlecht gemacht.
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2009, 18:26
V.I.P.
 
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AW: Fallen Abbilidungen von Autos unters Markenrecht

Kann man so pauschal nicht beantworten. Fremde geschützte Marken dürfen nicht "markenmäßig" genutzt werden ohne die Zustimmung des Markenrechtsinhabers.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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