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Erotikfilme im TV - Was ist erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Erotikfilme im TV - Was ist erlaubt? innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht

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Alt 03.01.2009, 01:10
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Erotikfilme im TV - Was ist erlaubt?

Zuerst wünsche ich euch allen ein frohes neues Jahr! Doch direkt zum Thema:

Der Privatsender XYZ5-TV zeigt an einem Samstag zwischen 1:00 Uhr und 3:00 nachts einen Erotikfilm mit dem Titel "Nachts in der Heide". In diesem Film sind des Öfteren die primären weiblichen Geschlechtsteile mehrerer Darstellerinnen, auch in verschiedenen nicht zusammenhängenden Szenen, zu erkennen. Dies sowohl von Weitem als auch in Großaufnahme.

Konstellation A: Man sieht die pirmären Geschlechtsteile der Frauen beim Geschlechtsakt und bei der Selbstbefriedigung.

Konstellation B: Man sieht sie beim erotischen Striptease, der andere, in der Szene anwesende Darsteller erregen soll.

Gegen welche Vorschriften hat der Privatsender XYZ5-TV in beiden Konstellationen verstoßen? Gibt es Unterschiede oder neue Richtlinien bzw. Gesetze, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind, die die beschriebenen Darstellungen erlauben?



Lieben Gruß und noch ein schönes Wochenende,

Greenpoke
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  #2 (permalink)  
Alt 05.01.2009, 02:41
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AW: Erotikfilme im TV - Was ist erlaubt?

Zitat:
Zitat von Greenpoke
Gegen welche Vorschriften hat der Privatsender XYZ5-TV in beiden Konstellationen verstoßen?
Unter Umständen gegen gar keine...

All das ist nicht grundsätzlich unzulässig. Ob eine Darstellung pornographisch oder sonst wie jugendgefährdend ist, kann immer nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Ebenso wie die Frage, ob eine Darstellung zwar pornographisch, aber trotzdem Kunst ist und dann den Schutz von Art. 5 GG genießt. (Vgl. BVerfG zu "Mutzenbacher").

Zitat:
Gibt es Unterschiede oder neue Richtlinien bzw. Gesetze, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten sind, die die beschriebenen Darstellungen erlauben?
Es gab und gibt keine "Richtlinien", die das generell verbieten. Kann es auch nicht gegen, da steht das Grundgesetz vor.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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