Dies ist eine Diskussion zu Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen innerhalb des Forums Medienrecht und Presserecht
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| Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen Mal angenommen, ein Amateurfilmproduktionsteam dreht einen Kurzfilm und würde den gerne auf der eigenen Website zum Download anbieten - Wie würde die Rechtslage aussehen, wenn folgende Sachverhalte vorliegen: Die Musik des Filmes ist vom Team selbst komponiert worden und enthält ausschließlich Bilder des eigenen Wohnraumes. Sämtliche Darsteller sind mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden. Der Film ist von der FSK nicht geprüft worden, enthält allerdings eine kurze Gewaltdarstellung in Form einer Prügelei. Dürfte man diesen Film kostenlos und für jedermann zugänglich im Internet als Download oder Stream anbieten? Viele Grüße aus Schleswig-Holstein Sascha |
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| AW: Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen Hallo Sascha, dazu sind Filme da. Was spräche denn gegen eine Veröffentlichung? Gruß aus Berlin, Gerd |
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| AW: Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen Hallo Gerd. Da jener Kurzfilm ja nicht von der FSK geprüft wäre, wäre er somit ungeprüft. Meiner Kenntnis nach dürfen ungeprüfte Filme nur an Erwachsene abgegeben und nicht öffentlich beworben werden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Altersf...Pr.C3.BCfungen Sämtliche Quellen beziehen sich allerdings auf Medien wie DVD, BluRay etc. Leider ist mir nicht bekannt, wie es sich bei der Veröffentlichung im Internet verhalten würde. Vielleicht weiß hier ja jemand Rat. ![]() Viele Grüße Sascha |
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| AW: Eigenen Kurzfilm auf eigener Website zeigen Eine Internetseite darf wie jede andere Veröffentlichung (Zeitschrift, Buch, ...) keine "jugendgefährdenden Darstellungen" enthalten, wenn sie für Minderjährige (also unter 18) allgemein zugänglich ist. (-> JUschG, Rundfunkmedienstaatsvertrag) Das gilt nicht nur für von der BPJ indizierte Darstellungen, sondern auch für solche, von denen der Verantwortliche annehmen muß, daß sie als jugendgefährdend einzustufen wären. Die Darstellung einer Schlägerei ist aber keineswegs automatisch jugendgefährdend. Ohne FSK-Freigabe dürfen Filme übrigens durchaus öffentlich gezeigt werden, immer dann nämlich wenn es sich um Dokumentationen, Filme für den Unterricht, Nachrichten etc.pp. handelt. Die FSK-Freigabe bezieht sich etwas vereinfacht gesagt ausschließlich auf Spielfilme.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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